Ausgezockt in Tegernsee?

Die BCE Immobilien GmbH aus Göppingen ist hartnäckig. Ihr Geschäftsführer Karl Stradinger will seit 2015 an der Hauptstraße in Tegernsee eine Spielothek errichten. Zweimal ist er mit Klagen schon gescheitert. Heute war für den dritten Anlauf Lokaltermin mit dem Verwaltungsgericht München. Die Richterin nahm alles unter die Lupe und fällte ein Urteil.

Lokaltermin des Verwaltungsgerichts München vor der ehemaligen HypoVereinsbank-Filiale, in der eine Spielhalle errichtet werden soll / Quelle: Klaus Wiendl

Vor der ehemaligen Filiale der HypoVereinsbank versammelten sich zahlreiche Vertreter des Klägers, des Landratsamts und der Stadtverwaltung samt Mitgliedern des Stadtrats. Es geht um eine Klage gegen den Freistaat Bayern, der durch das Landratsamt Miesbach die Nutzung der Räume für eine Spielothek ablehnt. In den ersten beiden Anträgen war die Spielhalle noch mit 100 Quadratmetern geplant. Doch damit wäre sie ohnehin nicht genehmigungsfähig gewesen. Spielhallen über 100 Quadratmeter seien nur in sogenannten Kerngebieten, in denen die gewerbliche Nutzung überwiege, möglich. Also nicht in Tegernsee.

Groß war daher die Erwartungshaltung, dass Richterin Cornelia Dürig-Friedl eine Entscheidung zugunsten der Stadt treffen würde. Denn der jahrelange Streit mit Stradinger kostet Geld und bindet Mitarbeiter der Verwaltung. Stradinger als Kläger will nicht hinnehmen, dass das Landratsamt eine Nutzungsänderung der ehemaligen Bankräume ablehnt. Er will darin eine Vergnügungsstätte mit Spiel-, Dart- und TV-Geräten ebenerdig einrichten. Auch die Stadt Tegernsee lehnt das Vorhaben von Anfang an ab.

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Sie argumentiert, dass in dem Mischgebiet mit 61 Prozent die Wohnnutzung überwiege und nicht die gewerbliche Nutzung. Wenn auch das Landratsamt anfangs noch anderer Meinung war, so ließ es sich aber überzeugen. Ausschlaggebend war die Größe der Spielothek, die BCE inzwischen auf 85 Quadratmeter verringerte. Damit wollte er seine Chancen für eine Genehmigung in Ausnahmefällen erhöhen. Ob die Spielhalle in die nähere Umgebung passe, hatte nun Richterin Dürig-Friedl zu entscheiden.

Eigentümer sollte sich andere Nutzung überlegen

Nachdem sie intensiv auch die Räume besichtigte, die derzeit an einen Outlet-Verkauf vermietet sind, kam sie zu dem Schluss, dass sich der Eigentümer eine andere Nutzung überlegen sollte, denn im vorliegenden Fall stellten sich für sie drei Probleme, die gegen die Zulassung einer Spielhalle sprechen: Zum einen habe die BCE als Klägerin unvollständige Pläne für eine Spielothek mit acht Automaten und TV-Geräten auf 96 Quadratmetern vorgelegt. Außerdem fehlten die Öffnungszeiten wie die Nutzung der Theke. „Das ist alles nicht vorhanden“. Der zweite Punkt sei, dass es sich nach wie vor um eine Einheit mit Lagerräumen von etwa 100 Quadratmetern handeln würde. Drittens würde es sich hier um ein Mischgebiet im inhomogenen Innenbereich handeln, für das auch kein Bebauungsplan vorliege.

An die versammelten Vertreter der Stadt richtete die Verwaltungsrichterin die Frage, ob es denn „eine Vergnügungsstätte geben würde, die BCE hier reintun könnte?“ Niemand wollte partout etwas einfallen, Stillschweigen. Doch sichtlich erleichtert sagte Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) als erste Reaktion auf die Ablehnung einer Spielothek durch das Verwaltungsgericht: „Es wäre schön, wenn man diese Nutzung aufgeben würde“, zumal heute hier auch nicht der Eigentümer des Gebäudes zugegen gewesen sei. Denn ihm müsste klar sein, „dass es in der Bevölkerung niemand gibt, der hier eine Spielhölle wünscht“. Er wünsche sich, so Hagn, dass man das Verfahren, das schon viel Geld gekostet habe, „jetzt beenden könnte, dann könnten wir uns wieder wichtigeren Dingen zuwenden“.

 

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