Bachmair Alpina will erweitern

Seit 1972 gibt es die Dependance des Hotel Bachmair am See in der Valepper Straße schon. Doch nun will die Eigentümerin für sich mehr Wohnraum auf dem Grundstück schaffen. Nur der Rottacher Ortsplanungsausschuss hatte Bedenken.

Auf dem Gelände des Hotels Alpina soll noch ein Betreiberwohnhaus entstehen / Bild: Klaus Wiendl

Antragstellerin ist die Geschäftsführerin des einstigen Nobelhotels Bachmair am See, Maximiliane Rauh, Tochter des vor vier Jahren verstorbenen Hoteliers Karl Rauh. Sie will zusammen mit ihrer Schwester Sabine Herrmann das Traditionshaus in der Egerner Bucht wieder an glorreiche Zeiten heranführen. Bis dies geschafft ist, hat sich die praktizierende Ärztin eine Erweiterung des Hotels Bachmair Alpina vorgenommen, das sie mit ihrem Mann nach eigenen Angaben seit neun Jahren leitet und dort offenbar auch mit ihren beiden Kindern wohnt.

Daher habe Rauh einen Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des Hotels und Errichtung eines Einfamilienhauses als Betreiberwohnhaus gestellt, so Rottachs Bürgermeister Christian Köck (CSU) vor dem Ortsplanungsausschuss. Aus den Wohnräumen, die Rauh bisher im Hotel genutzt habe, sollen laut Köck nun Gästezimmer werden. Das Einfamilienhaus werde in „unmittelbarer Nähe zum Hotel auf dem Grundstück errichtet“. Baurechtlich sei dies im Außenbereich als Betreiberwohnung mit Büro zu sehen. „Dies wäre möglich“, so Köck. Das Grundstück ist umfriedet und der Garten bisher als Liegewiese genutzt worden. Dort soll dafür „das Häusl gebaut“ werden.

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Privilegiertes Wohnhaus

Ein Antrag, der für Diskussionen sorgte. So wollte Josef Kaiser (CSU) wissen, wieso solch ein Hotel im Außenbereich vor Jahren möglich war. Aufklärung kam von Jakob Appoltshauser (SPD), der bereits seit 1972 mit Unterbrechungen im Gemeinderat sitzt:

Mit Hinweis auf die Fremdenverkehrssatzung ist das Hotel seinerzeit genehmigt worden.

Diese Satzung sei auch im Flächennutzungsplan ausgewiesen, ergänzte Bauamtsleiterin Christine Obermüller. Bei der „Betreiberwohnung“ hakte Anastasia Stadler (CSU) nach. „Kann es hier Bezugsfälle geben?“ Ähnlich wie ein landwirtschaftliches Anwesen mit einem Austragshäusl im Außenbereich privilegiert sei, so Obermüller, „ist dies auch hier für einen Gewerbebetrieb zu sehen“.

Voraussetzung sei weiter, dass das gepante Haus von der eigenen Familie genutzt werde. „Wird dies in eine Grunddienstbarkeit eingetragen?“, ließ Stadler nicht locker. Dies würde man auch nicht bei den „privilegierten Landwirten“ machen, erwiderte Obermüller. „Das Grundstück ist nach dem Baugesetzbuch nicht trennbar“. Einen „städtebaulichen Vertrag“ hätte auch Fraktionskollege Josef Lang gerne gesehen. Denn es müsse sichergestellt werden, dass der geplante Neubau „immer zum Hotel gehört“ und nicht durch Verkauf oder Erbfolge getrennt werde.

Erweiterung gegen den Trend Bettenschwund

Sollte es einmal zu einer Nutzungsänderung des Wohnhauses kommen, müssten weitere Stellplätze nachgewiesen werden, so Obermüller. Beantragt ist nun eine Doppelgarage mit 6,75 auf 10 Metern. Köck versuchte klarzustellen, dass es Antragstellerin Rauh mit dem Betreiberhaus „schon ernst meint“. Er sei dankbar, „dass das Hotel weitergeführt wird“, da im Ort ein „gewisser Bettenschwund beklagt wird“.

Es wäre der Sache „insgesamt dienlich“, wenn die Betreiber dort auch wohnen würden. „Ich sehe hier überhaupt kein Problem“, meinte Köck, man müsse einfach „die Situation verstehen“. Verstanden hat dies offensichtlich auch das Gremium. Einstimmig wurde der Antrag auf Vorbescheid genehmigt.

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