Wiessee setzt alles auf eine Karte

Am 21. April votierte der Wiesseer Gemeinderat in seiner Klausurtagung für ein Konsortium zum Bau und Betrieb des neuen Hotels auf dem Jodbad-Areal. Seitdem sickern immer mehr Einzelheiten durch. Jetzt ist sogar ein Verkauf des Geländes im Gespräch. Jahrelang hielt man eisern an der Erbpacht fest. Juristisch fraglich bleibt auch, ob die im Rahmen der „Klausur” getroffenen, weitreichenden Entscheidungen tatsächlich rechtens sind.

Der künftige Investor des Hotels: Peter Mettler aus St. Gallen in der Schweiz
Der künftige Investor des Hotels: Peter Mettler aus St. Gallen in der Schweiz

Am Tag nach der Klausurtagung im Hotel Das Tegernsee war Bürgermeister Peter Höß (FWG) sichtlich erleichtert. Mit der mehrheitlichen Entscheidung seines Gemeinderats prophezeite er der Tegernseer Zeitung: „Das wird ein Leuchtturm.“ Schließlich habe man sich nun vier Jahre nach dem Kauf des Jodschwefelbad-Areals für die Mettler-Gruppe mit Sitz in der Schweiz entschieden, die ein eher kleines, aber feines Hotel mit 60 Zimmern errichten wolle.

Der Spatenstich soll bereits nächstes Jahr sein. Als Betreiber des Hauses tritt das Hotellerie-Unternehmen Kull&Weinzierl in Erscheinung. Das medizinische Konzept soll in den Händen der Sports Medicine Excellence Group liegen. Finanziert wird das Ganze von dem Projektentwickler in St. Gallen, der Mettler2Invest AG. Firmenchef Peter Mettler (55) hält sein Unternehmen noch für eine „junge Start-up Hotel-Gesellschaft“, wie man im Internet über ihn nachlesen kann.

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Paderborner Bewerber unterliegt

Ein Geheimnis aber wird bislang um den zweiten Mitbewerber für das Jodbad-Areal gemacht, die Stork-Unternehmensgruppe aus Paderborn. Seit 25 Jahren biete das Familienunternehmen „im Bereich Wellness, Thermen und Hotels in Deutschland Komplettlösungen an. Vom Konzept über die Planungsarbeit und Finanzierungsstrategie bis hin zur Fertigstellung von Hotel- und Wellnessanlagen in Deutschland steht geballtes Wissen zur Verfügung“, wirbt Stork auf seiner Homepage für sich.

Dennoch genügte Stork den Ansprüchen des Wiesseer Gemeinderates nicht und schied im Bewerbungsverfahren aus. Die Gründe dafür kennen nur die Gemeinderäte, doch sie schweigen. Nur so viel verriet Höß, die Bewerber seien „auf Augenhöhe“ gewesen.

Zwei Gemeinderäte nicht überzeugt

Was sie an jenem 21. April aber nicht wussten, als sie von Höß schriftlich zur nichtöffentlichen Klausurtagung geladen wurden: Wer tritt zu den beiden „Vorstellungsrunden“ an? Dies wurde so geheim gehalten, dass die Ratsmitglieder keine Möglichkeit hatten, sich vorab ein eigenes Bild von den Unternehmen über deren Bilanzen und Referenzen machen konnten.

Sie mussten das für bare Münze nehmen, was ihnen aufgetischt wurde. Eine Überprüfung des Zahlenwerks der beiden Interessenten war ihnen nicht möglich, da dem Gemeinderat für die „interne Diskussion des Beitrags“ nur eine halbe Stunde Zeit eingeräumt wurde. Es folgte dann nach einer kurzen Pause die „Beschlussfassung über das weitere Vorgehen“.

Von der Vorgehensweise waren offensichtlich zwei Gemeinderäte nicht überzeugt. Ingrid Versen (CSU) und Rolf Neresheimer (ranBW) stimmten gegen das Konsortium unter Schweizer Federführung. „Da war nicht die Lösung dabei, auf die wir gewartet haben“, begründete Neresheimer anschließend gegenüber der Tegernseer Stimme sein ablehnendes Votum.

Entsprach die Klausur der Gemeindeordnung?

Doch die „klare Mehrheit für ein Investorenteam“, so Höß, wirft die Frage auf, wie bindend eine solche Entscheidung auf einer Klausurtagung ist und was dazu in der Gemeindeordnung steht. Die Rechtsaufsicht des Landratsamts vertritt auf Nachfrage folgende Position: „Dem Gemeinderat muss die maßgebliche Sach- und Rechtslage insoweit aufgezeigt werden, dass eine hinreichende Abstimmungsgrundlage geschaffen wird.

Neben dem mündlichen Frage- und Antragsrecht obliegt es jedem Gemeinderatsmitglied zudem, während der laufenden Sitzung durch einen Antrag zur Geschäftsordnung weitergehende Informationen beschlussmäßig herbeizuführen.“ Mangels vorliegender Unterlagen und Informationen könne aber nicht abschließend bewertet werden, „ob es sich bei der Klausurtagung tatsächlich um eine Sitzung im Sinne der Gemeindeordnung handelte und die Ladung den Vorschriften der Geschäfts- und Gemeindeordnung entsprach“, schreibt Gabriele Dorby, die Pressesprecherin des Landratsamts.

Doch Kauf statt Erbpacht?

Ist hier also das letzte Wort noch nicht gesprochen? Auch aus anderen Gründen steht der hochgejubelte Investor noch auf tönernen Füßen: Er will offensichtlich das Areal von der Gemeinde kaufen und nicht pachten. Dazu heißt es in der Pressemeldung aus dem Rathaus: „Der Gemeinderat stimmte der Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines Grundstückskauf- oder Erbbaurechtsvertrags mit dem Konsortium zu.“

Die Schweizer müssen wohl argumentiert haben, dass eine Erbpacht angesichts dieser günstigen Finanzierungszinsen teurer käme als ein Kauf. Bislang wurde von Peter Höß immer auf die Erbpacht gepocht. Nun ist sie auf einmal nicht mehr in Stein gemeißelt. Was ist aber, wenn das Konsortium als einziger Trumpf, den die Gemeinde noch hat, den marktüblichen Grundstückspreis nicht zahlen will? Dann müsse im Gemeinderat neu darüber abgestimmt werden, heißt es hinter vorgehaltener Hand, wir lassen uns nicht erpressen.

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