Stellungnahme von Karl Bär:
Bär für AfD-Verbot

Soll die AfD verboten werden? Nachdem Aufdecken eines Treffens zwischen hochrangigen AfD-Politikern, Neonazis und Unternehmern beschäftigt diese Frage erneut die Politik. Was sagt der Bundestagsabgeordnete Karl Bär dazu?

Karl Bär sitzt für die Grünen im Bundestag. Foto: S. Kaminski

Die alarmierenden Enthüllungen über Geheimtreffen zwischen AfD-Politikerinnen, Neonazis und Unternehmerinnen, bei denen eine massenhafte Deportation Deutscher aus völkischen Motiven geplant wird, bestätigen die Demokratiefeindlichkeit der AfD erneut in extremem Maß. Diese Aktivitäten, wie sie in die Correctiv-Recherche dokumentiert, zeigen deren rechtsextremistische Ideologie und eine klare Gefahr für unsere Demokratie.

Immer deutlicher vertreten AfD-Politiker*innen demokratiefeindliche Positionen auch öffentlich.

Vor diesem Hintergrund ist es meiner Überzeugung nach dringend erforderlich, ernsthaft über ein Partei-Verbotsverfahren gegen die AfD nachzudenken. Als Parlamentarier müssen wir die Aktivitäten der AfD eingehend prüfen und die Möglichkeit eines Parteiverbots erwägen.

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Hintergrund zum Parteiverbot:

Nur das Bundesverfassungsgericht (BVG) kann über die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei entscheiden, also darüber, ob eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Der Bundesrat, der Bundestag und Bundesregierung sind jeweils antragsberechtigt.

Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine Partei verboten: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 die Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Das Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), 2001 und 2003, scheiterte. Das BVG stellte zwar die Verfassungsfeindlichkeit fest, wegen “fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer politischen Ziele” wurde die Partei jedoch nicht verboten.

Unser oberstes Ziel sollte es sein, die demokratischen Grundprinzipien zu schützen und ihren Feinden konsequent entgegenzutreten Karl Bär, Bundestagsabgeordneter

Die Sicherheit unserer Gesellschaft und die Integrität unserer Demokratie erfordern entschiedenes Handeln gegenüber solchen Bedrohungen.

Deshalb formuliere ich bewusst vorsichtig mit „prüfen“ und „erwägen“. Ein Parteienverbot dauert lang und ist zu recht juristisch sehr schwierig. Es sollte weder im parteipolitischen Streit untergehen oder vor Gericht mit einem Knall scheitern. Aber das „Prüfen“ und „Erwägen“ müssen wir jetzt endlich machen und auch abschließen.

Update, 18. Januar 2024

Der ursprüngliche Teaser lautete, “zwischen Rechtsextremen und AfD-Politikern”. Vorgeschlagen wurde uns von einem aufmerksamen Leser, den Satz in “zwischen  AfD-Politikern und weiteren Rechtsextremen” umzuschreiben. Es suggeriere sonst, dass die AfD nicht rechtsextrem sei. Wir haben den Teaser daraufhin präzisiert und uns für die Wortwahl “hochrangige AfD-Politikern und Neonazis” entschieden. Damit folgen wir der Wortwahl des Medienhauses Correctiv. Drei AfD-Landesverbände hat der Verfassungsschutz als “gesichert rechtsextrem eingestuft: Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die AfD Jugendvereinigung in NRW gilt als Verdachtsfall. Correctiv hat vor wenigen Tagen Recherchen zu einem Geheimplan veröffentlicht, in dem es darum geht, Millionen Menschen aus Deutschland zu vertreiben.

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