Bär schlägt auf Super Mario ein

Ein einfaches „Servus“ brachte einem Jugendlichen am Holzkirchner Faschingssonntag mehrere Fußtritte und Schläge ein. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand sein Peiniger heute vor Gericht.

Auf dem Holzkirchner Marktplatz ging es im vergangenen Jahr hoch her – heuer kam es zu einer Schlägerei./ Archivbild

Ein 18-jähriger Holzkirchner war als „Super Mario“ verkleidet am 26. Februar dieses Jahres zusammen mit einem Freund auf dem Holzkirchner Marktplatz unterwegs. Auf Höhe Marienpassage begegnete ihnen an diesem Faschingssonntag gegen 14:30 Uhr der Angeklagte 22-jährige Holzkirchner Uwe G. (Name von der Red. geändert) – in einem „gesichtsfreien“ Bärenkostüm.

„Man kannte sich nur vom Sehen“, sagt der 18-Jährige heute vor dem Miesbacher Amtsgericht. Als er seinen „flüchtigen Bekannten“ mit einem einfachen „Servus“ begrüßt, schlägt dieser „plötzlich und unerwartet“ mit voller Wucht in dessen Gesicht. Der Angegriffene sackt zu Boden. Uwe G. hört trotz Bitte des 18-Jährigen nicht auf und tritt mit den Füßen nach.

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Der Angriff sei „heftig und aggressiv“ gewesen, berichtet eine als Zeugin geladene Passantin. Obwohl der 18-Jährige sein Gesicht und seinen Kopf mit beiden Armen zu schützen versucht, wird er durch die Fußtritte an Stirn, Ohr, Kopf und Bauch getroffen.

Selbst Passanten hatten Angst

Als die umstehenden Passanten versuchen, mit den Worten „Lassen Sie das!“ einzugreifen, beginnt der Angeklagte, diese zu bespucken. Durch das beherzte Eingreifen dreier Jungs lässt Uwe G. zwar für einen Moment von seinem Opfer ab, schafft es aber, sich wieder zu befreien, um daraufhin erneut auf den am Boden liegenden 18-Jährigen einzuschlagen und zu treten.

„Ich verstehe, dass niemand geholfen hat“, so die Zeugin. „Man hatte Angst, dass man selbst Schaden nimmt, zumal auch die Gegenwehr ziemlich heftig war.“ Die Dauer der Schlägerei schätzt sei auf ungefähr zwanzig Minuten.

Doch erst als die Polizei auftaucht, lässt der Angeklagte von seinem Opfer ab. Mit erheblichen Schmerzen“, Schürfwunden, einer blutenden Nase sowie einer Kieferprellung muss der 18-Jährige noch vor Ort versorgt werden. Drei Wochen später spürt er noch immer ein Ziehen in Kiefer und Kopf.

Zu den Vorfällen wolle ihr Mandant keine Angaben machen, erklärt Rechtsanwältin Christina Keil heute gleich zu Beginn der Verhandlung. Das Opfer selbst sagt aus, der Angeklagte habe ihm zugerufen: „Sag‘ nix über meine Mutter.“ Habe er auch nicht, so der 18-Jährige heute zu Richter Klaus-Jürgen Schmid.

Angeklagter sorgt für „Furcht und Schrecken“

Weil der Angeklagte eine Vielzahl von weiteren Straftaten in seinem Erziehungsregister aufzuweisen hat, unter anderem wegen „gefährlicher Körperverletzung“, Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln, und noch immer unter Bewährung steht, besteht die Staatsanwältin auf einen Schuldspruch wegen „Gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung“.

Sie plädiert für eine Haftstrafe von neun Monaten. Ohne Bewährung. Der Angeklagte habe gezeigt, dass er sich nicht bewährt, begründet sie ihre Entscheidung. Einzig die Tatsache, dass der 18-Jährige keine Folgeschäden erlitten habe, spreche für den Angeklagten. Ansonsten hätte er für „Furcht und Schrecken“ gesorgt.

Rechtsanwältin Keil hingegen bezweifelt in ihrem Schlussplädoyer die Fußtritte gegen die Stirn des Opfers. Dass er getreten worden sei, stehe außer Zweifel, wagt sie den Versuch einer Schuldminderung, aber schließlich „gebe es kein Verletzungsbild“, lediglich Schürfwunden hinter dem Ohr.

Ein Jahr Haft ohne Bewährung

Obwohl ihr Mandat bereits mit der Justiz in Kontakt gekommen sei, über Hafterfahrung verfüge und zudem noch eine hohe Reststrafe abzusitzen habe, müsse es dennoch einen Auslöser für die Schlägerei gegeben haben, so Keil. „Ich gebe der Staatsanwältin recht, wenn sie sagt, dass mein Mandant in keiner Notwehrlage war. Er hat sicher überreagiert, aber das kann nicht aus heiterem Himmel passiert sein.“

Letzten Endes sei ja „nichts Schlimmes passiert“, sagt sie. Zugute halten müsse man dem Angeklagten, dass er heute „erstmals vor einem Erwachsenengericht stehe und nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werde“. Wortlos sitzt der Angeklagte neben ihr. Das letzte Wort lehnt er ab.

Richter Schmid verurteilt den Angeklagten wegen „gefährlicher Körperverletzung mit vorsätzlicher Körperverletzung“ zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. „Bei der Vielzahl der Straftaten kann keine Bewährung mehr ausgesetzt werden. Der Angeklagte muss die Folgen solcher Taten spüren.“

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