Bauer in der Au in der Warteschleife

Der Streit Franz Josef Haslberger versus Bad Wiessee geht in die nächste Runde. Diesmal dreht sich wieder alles um den Bauern in der Au: Haslbergers Plänen, dort einen Einfirsthof zu bauen, hat die Gemeinde ein Veto erteilt.

Jetzt hat der Freisinger Bauunternehmer Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Für den Betrieb beim Bauern in der Au bedeutet das nichts Gutes.

Darf Haslberger bauen oder nicht? Die Entscheidung fällt vor Gericht.
Darf Haslberger bauen oder nicht? Die Entscheidung fällt vor Gericht.

Das Wiesseer Ausflugslokal wird auch noch während der zweiten Hälfte des Jahres geschlossen bleiben. Denn Besitzer Franz Josef Haslberger hat dort zwar Großes vor, scheiterte aber bislang am Landratsamt und am Gemeinderat in Bad Wiessee. Niemand will dem Freisinger Unternehmer dort einen Einfirsthof genehmigen, den er dort anstelle der Gaststätte errichten will.

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Zuletzt versuchte es Haslberger damit, die Rekonstruktion des 1971 abgebrannten Gutshofes als landwirtschaftlichen und damit privilegierten Betrieb durchzusetzen. Doch das Miesbacher Landratsamt lehnte den Antrag auf Vorbescheid ab. Dagegen hatte Haslberger Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Dies bestätigt nun Pressesprecher Martin Scholtysik.

Die Klage ist anhängig. Sie wird aber bei der 9. Kammer erst Ende des Jahres terminiert werden.

Dies bedeutet, dass das Verfahren mit dem Aktenzeichen M9K 14.1125 frühestens Anfang kommenden Jahres verhandelt werden dürfte. Bis zur Entscheidung, davon geht man in Wiessee aus, werde Haslberger seinen Bauern in der Au nicht wieder öffnen. Haslberger habe Bürgermeister Höß bereits in früheren Gespräch deutlich gemacht, dass er als Bauherr vor weiteren Investitionen Klarheit brauche. Die Zukunft des Bauern in der Au ist also mehr als ungewiss.

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