Wiessee: Streitobjekt Blutbuche gefällt

Ergänzung vom 25. Oktober / 17:48 Uhr
Nun ist es also um die Blutbuche geschehen. Konnte das Fällen Ende Juli durch aufmerksame Bürger noch verhindert werden, so fiel sie heute Morgen doch den Arbeitern des Münchner Unternehmers Otto Ebster zum Opfer.

Die Aktion ist laut Bauamtsleiter Helmut Köckeis absolut rechtswidrig. Über eine Strafe muss nun die Naturschutzbehörde entscheiden.

Nach der Aktion liegt der 30 Meter hohe Baum am Boden

Der Eigentümer, der auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen plant, hatte jedoch bereits im Vorfeld betont, er könne die Buche „beim besten Willen nicht erhalten.“

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Nacht- und Nebel-Aktion

Im Juli hatte Ebster schon einige andere Bäume auf dem Grundstück fällen lassen. In der Zwischenzeit hat der Münchner auch das seit Jahren leerstehende Haus abreißen lassen. Übrig war bis heute nur noch die über 30 Meter hohe Buche.

Mit seiner morgendlichen Aktion hat Ebster nun Tatsachen geschaffen. Wie die Gemeinde auf die widerrechtliche Handlung reagieren wird, ist derzeit noch offen.

Bürgermeister Peter Höß betonte vor wenigen Monaten jedoch, dass der Baum eine „unbedingt schützenswerte Sache“ sei, und hatte sich vehement für den Erhalt der Blutbuche eingesetzt. Und auch der Gemeinderat wird ob der „Nacht und Nebel Aktion“ nicht gerade begeistert sein.

Kaum Konsequenzen?

Denn die Prüfung um den Erhalt des Baumes sei laut Köckeis von Seiten des Landratsamtes Miesbach noch nicht abgeschlossen gewesen. Für Ebster jedoch offenbar eine reine Formalität. Sein Bauvorhaben kann der Investor nun ohne weiteres vorantreiben.

Wie groß die Konsequenzen der widerrechtlichen Aktion sein werden, ist derzeit noch offen. Grundsätzlich sei laut Köckeis die Untere Naturschutzbehörde dafür zuständig. Doch auch etwaige finanzielle Konsequenzen dürften für den Bauherrn glimpflich sein im Vergleich zu den Nachteilen, die der große Baum für ihn gehabt hätte. Denn nun kann Ebster ungehindert bauen.

Ursprünglicher Artikel vom 1. August mit der Überschrift: “Baurecht vor Baumrecht”
Dank des Eingreifen von Wiesseer Bürgern konnte vor einigen Tagen verhindert werden, dass eine gut 30 Meter hohe Blutbuche gefällt wird. Die Anwohner des Klosterjägerwegs beobachteten auf ihrem Nachbargrundstück, wie sich eine Person an das Abholzen des großen Baumes machte und riefen kurzerhand Bürgermeister Peter Höß an. Dieser wiederum informierte die Polizei, welche den unerlaubten Eingriff in die Natur stoppte.

Der Rettungsversuch mag zwar opportun und medienwirksam gewesen sein. Den Bauplänen des Investors wird die Buche wohl dennoch zum Opfer fallen. Wie übrigens zwei andere Bäume auf dem Gelände, die bereits gefällt wurden.

Noch steht sie: die Buche im Klosterjägerweg.
Noch steht sie: die Buche im Klosterjägerweg.

Ob nun heute, morgen oder vielleicht erst nächstes Jahr. Das scheint dem Bauwerber grundsätzlich egal zu sein. „Ich kann die Blutbuche beim besten Willen nicht erhalten“, hat der Investor Wiessees Bauamtsleiter Helmut Köckeis in einem Gespräch Wissen lassen.

Auf dem 2.000 Quadratmeter großen Grundstück ist jedenfalls zukünftig kein Platz mehr für den Baum. An der Stelle, wo die Buche über Jahrzehnte Wurzeln geschlagen hat, soll demnächst eine 30 Stellplätze umfassende Tiefgarage entstehen.

“Ohne Genehmigung darf nicht gefällt werden”

Einfach Abholzen, wie es der Investor in Auftrag gegeben hatte, ohne dass eine endgültige Baugenehmigung von den Behörden vorliegt, geht allerdings auch nicht. Doch auch dieser Umstand konnte nicht verhindern, dass bereits zwei Bäume auf dem seit etlichen Jahren unbewohnten Grundstück gefällt waren, ehe die Polizei eintraf.

“Der Holzfäller hätte zuerst die Buche fällen wollen”, meint eine Anliegerin auf Nachfrage und ergänzt: “Doch zunächst ist kein Platz für ein sicheres Umfallen da gewesen”. Erst nach dem widerrechtlichen Abholen hätte der 30 Meter hohe Baum “dran glauben sollen”.

Dabei sei das Fällen von Bäumen, welche zur Zeit von vielen Vögeln als Brutstätte dienen, zu dieser Jahreszeit untersagt, wie Peter Höß betont und anfügt: „Bei der Ortsbesichtigung des Grundstücks haben wir uns einvernehmlich dafür ausgesprochen, dass der Baum eigentlich schützenswert ist.“

Ein hehrer Wunsch, der ziemlich schnell von der Realität eingeholt worden ist. Denn dem Bauherrn liegt nun grünes Licht vom Landratsamt Miesbach und der Unteren Naturschutzbehörde vor. Letztere teilte auf Nachfrage der Wiesseer Verwaltung vorab mündlich mit, wie im konkreten Fall mit der Buche zu verfahren ist: „Baurecht geht grundsätzlich vor Baumrecht“, so das Urteil der Unteren Naturschutzbehörde.

Und seit gestern Abend hat nun auch die Gemeinde der Abholzung die offizielle Einwilligung erteilt. Mit neun zu null Stimmen segnete der Wiesseer Bauausschuss das Vorhaben des Investors ab, der das Grundstück vor einger Zeit für rund 700.000 Euro erworben. Damit ist das „Todesurteil“ für die Blutbuche besiegelt. Im Gegenzug will der Gemeinderat zwar prüfen lassen, ob in den Bauplänen eine Anordnung verankert werden kann, dass Alternativ zum Fällen der Buche eine neue gepflanzt werden muss. Eine eigene rechtliche Handhabe hat Wiessee in dieser Sache aber nicht.

Mehrfamilienhaus fügt sich ins Ortsbild ein

Damit steht die Gemeinde in Sachen Baumschutz allerdings nicht alleine da. Auch Gmund, Tegernsee sowie Kreuth haben keine derartige Bauschutzverordnung. Einzig Rottach-Egern legt besondern Wert auf den Erhalt seines örtlichen Baumbestands – und das bereits seit 1978.

Beim Bauvorhaben in Bad Wiessee sollen neben der bereits erwähnten Tiefgarage übrigens noch weitere sechs Außenstellplätze für Besucher und ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen entstehen. Laut Wiessees Bauamtsleiter Köckeis werde das zwar etwas kleiner umgesetzt, als vom Investor ursprünglich vorgesehen. Dennoch seien weiterhin drei Vollgeschosse bei einer Wandhöhe von 8,70 Metern geplant.

Damit würde sich der Gebäudekomplex laut Köckeis in das umliegende Ortsbild einfügen. „Auch bei der Fassadengestaltung hat man sich penibel an die rechtlichen Vorgaben gehalten“, so Köckeis. Dementsprechend konnten die Gemeinderäte wohl kaum anders als dem Antrag einvernehmlich zustimmen.

Landratsamt hat letztes Wort

Was dem Bauwerber allerdings noch einen Strich durch die Rechnung machen oder zumindest weitere Kosten verursachen könnte, ist die Wasserrückhalteschutzfunktion des bis heute wenig bebauten Grundstücks. Denn bei starken Niederschlägen, würden schon heute in den Kellern der Nachbarschaft die Wasserpumpen auf Hochtouren laufen.

Bei einer zusätzlichen Bebauung und Versiegelung in diesem Gebiet, unter anderem durch die geplante Tiefgarage, könne das Volllaufen der Keller noch eklatanter werden und zum Nachteil sowie zu einer Wertminderung der umliegenden Grundstücke führen, wie Köckeis bestätigt. Das Ganze muss nun per Beschluss der Gemeinde noch abschließend von der Unteren Naturschutzbehörde und vom Amt für Wasserrecht untersucht werden.

Veranlasst haben die weitergehenden Prüfungen wiederum die Anlieger, deren Schreiben allesamt dem Bauantrag beigefügt sind und demnächst nach Miesbach geschickt werden. Mehr könne die Gemeinde laut Köckeis nicht tun. Das letzte Wort habe jetzt das Landratsamt. Der Buche werden alle Rettungsversuche wohl aber nicht mehr helfen können.

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