Rottacher Fichten fallen

Baum fällt! Auf einem Rottacher Grundstück in der Überfahrtstraße wurde aufgrund eines Bauvorhabens ein Großteil des Baumbestands gefällt.

Bei manchen Anwohnern keimt in solchen Momenten die Angst vor Baumfrevlern auf. Doch die Gemeinde beteuert: Hier gehe alles mit rechten Dingen zu.

Seit einigen Tagen werden auf dem Rottacher Grundstück auch schützenswerte Bäume gefällt.
Seit einigen Tagen werden auf dem Rottacher Grundstück auch schützenswerte Bäume gefällt.

Derzeit müssen viele Bäume im Tegernseer Tal ihre stolzen Kronen senken. Vom Ortseingang in Bad Wiessee bis hin zur Rottacher Seestraße wurden verschiedene Baumfällarbeiten durchgeführt. Für die Gemeinde war in beiden Fällen klar: Die Maßnahmen waren absolut notwendig. Schließlich stellten die jeweiligen Bäume ein Sicherheitsrisiko dar. Dennoch gibt es Anwohner, die solchen Vorhaben kritisch gegenüberstehen.

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So bezeichnete ein Leser die Fällung der Linden in der Seestraße als „Frevel“. Nun meldete sich ein weiterer „Baumfreund“. Er wundert sich über die Situation auf einem parkähnlichen Grundstück in der Überfahrtstraße in Rottach-Egern: Dort wurde „anscheinend sämtlicher Baumbestand gefällt“. Darunter seien Fichten, Buchen und Eichen. Der Leser fragte sich, ob dies überhaupt zulässig sei. Rottachs Bauamtsleiter Walter Hübsch stellt allerdings klar: „Es handelt sich hier um keinen Baumfrevel.“

Kein Baum darf ohne Genehmigung fallen

Laut Baumschutzverordnung gilt ein grundsätzlicher Schutz von Bäumen. Bis auf wenige Ausnahmen ist jeder Baum eines bebauten Gemeindegebiets dem Schutz des Naturschutzrechts unterstellt. Somit ist jede Maßnahme der Baumbeseitigung nur mit einer offiziellen Erlaubnis gestattet. Auch im aktuellen Fall benötigte das Vorhaben zunächst das Einverständnis der Gemeinde.

Walter Hübsch hat vor diesem Hintergrund das Grundstück mehrfach besucht. Er führte Gespräche mit dem Eigentümer und den Gärtnern. Anschließend habe er seine Genehmigung erteilt. „Es ist doch vollkommen verständlich, dass Baumfällarbeiten vorgenommen werden, wenn ein Grundstück überwuchert ist“, so Hübsch.

Baurecht vor Baumschutz

Grund für die Maßnahme sei zum einen die starke Beschattung des Nachbargeländes durch die Fichten gewesen. Wie Hübsch erklärt, seien Fichten in der dortigen Lage standortsfremd. Ihrer Natur nach seien sie eher in Berglagen angesiedelt.

Die Bepflanzung verschiedener Grundstücke mit Fichten diene vielmehr der Gestaltung. „Dementsprechend darf man solche Bäume fällen.“ Auch eine Buche im Südwesten des Geländes musste gefällt werden. Hier war der Standort des Baums ausschlaggebend: Laut Hübsch grenzte die Buche zu nah an das Nachbargelände an.

Die Baumfällarbeiten werde diese Woche zu Ende gehen.
Aus baurechtlicher Sicht standen die Bäume am falschen Platz.

Dass die Bäume überhaupt gefällt wurden, liegt daran, dass das Grundstück bebaut werden soll. Das ist zumindest der Wille der Erbengemeinschaft, die das Grundstück vor Kurzem übernommen hat. Das Vorhaben ist allerdings noch in der Prüfungsphase. Die gesetzliche Regelung wäre in solchen Fällen jedoch eindeutig:

Grundsätzlich gilt: Baurecht vor Baumschutz.

Die endgültigen Baumfällarbeiten werden in dieser Woche vonstatten gehen. Zuvor war Hübsch vor Ort und hat gemeinsam mit dem ausführenden Betrieb besprochen, welche Bäume gefällt werden dürfen und welche nicht. Hübsch wollte damit sicherstellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. „Nicht, dass es so einen Vorfall gibt wie in Bad Wiessee mit Otto Ebster“, so Hübsch.

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