Baustopp an Söllbachau-Alm

Der Eigentümer des Bauer in der Au, Franz Haslberger, scheint auch weiterhin mit den Behörden im Landkreis auf Kriegsfuß zu stehen. Schon seit einiger Zeit versucht er vergebens, eine Genehmigung zu bekommen, um auf dem Gelände des Bauer in der Au den historischen Gutshof wieder zu errichten.

Jetzt hat das Landratsamt auch noch einen Baustopp für Haslbergers Söllbachau-Alm verhängt.

Unweit des Bauer in der Au besitzt Franz Haslberger eine eigene Alm, an der in den letzten Monaten größere Arbeiten vorgenommen wurden / Archivbild
An der Söllbachau-Alm wurden in den letzten Monaten größere Arbeiten vorgenommen / Archivbild

Die „Alm“ liegt zwischen Hirschberg und Aueralm und dient eigentlich vorgeblich der Viehwirtschaft. Wie nun bekannt wurde, hat Eigentümer Franz Haslberger, dem unter anderem der Bauer in der Au gehört, dort in den letzten Monaten einige größere bauliche Veränderungen vornehmen lassen.

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Das Fundament wurde isoliert, das Dach komplett erneuert, der frühere Stall mit Platten von außen verschalt. Gleichzeitig zog der Bauherr in die Alm einen perfekten Untergrund ein. So zeigte der Blick ins Innere vor einiger Zeit bereits, dass das landwirtschaftliche Anwesen scheinbar runderneuert wird. Die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) sprach in einer Pressemitteilung aus dem September sogar von einem „ausbetonierten Kellergeschoss“.

„Nicht genehmigungsfähig“

Dabei erklärt Gabriele Dorby, Pressesprecherin des Landratsamtes, auf Nachfrage, dass die Behörde nun einen Baustopp für die Arbeiten verhängt habe. „Herr Haslberger hat am bestehenden Gebäude Dämmmaßnahmen durchgeführt. Außerdem haben Bauarbeiten am Fundament stattgefunden, welche genehmigungspflichtig, aber nicht genehmigungsfähig sind“, so Dorby. Das bedeutet, dass der Bauherr in den letzten Monaten ohne Genehmigung gebaut hat.

Dabei stellt das Landratsamt klar, dass die Dämmmaßnahmen an sich verfahrensfrei seien, jedoch dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen müssten. „Die Beurteilung obliegt dem Amt für Landwirtschaft, dem der Bauherr ein Nutzungskonzept vorlegen muss.“ Viel Aufwand für eine Alm, die eigentlich für Viehwirtschaft vorgesehen ist.

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