Baustopp für Peter Hubert

Wenig Fortune hat derzeit Bräustüberlwirt Peter Hubert mit seinem Neubau in Rottachs Hagrainer Straße. Da er sich nicht an die Planungen hielt, verhängte nun der Kreisbaumeister einen „sofortigen Baustopp“ für das Einfamilienhaus samt Tiefgarage.

Baustopp – Huberts Rohbau in der Hagrainer Straße muss zurückgebaut werden. / Foto: K. Wiendl

Schaut man in diesen Tagen am abseits gelegenen Rohbau vorbei, so fällt auf, dass dort keine Bautätigkeit herrscht, auch kein Innenausbau. Das Rätsel löste der Ortsplanungsausschuss: Huberts Bau wurde mit „sofortiger Wirkung“ vom Kreisbauamt eingestellt, verkündete Rottachs Bürgermeister Christian Köck (CSU), denn es gebe „gravierende“ Abweichungen von der Gestaltungssatzung und den vom Kreisbauamt genehmigten Plänen.

Bräustüberlwirt Peter Hubert ließ in der Hagrainer Straße eine Villa abreißen und dafür ein Einfamilienhaus mit Nebengebäude samt Tiefgarage entstehen. Schon im Dezember hatte sich der Ortsplanungsausschuss mit dem Antrag Huberts befasst. Auch damals holte er sich schon eine Abfuhr. Abstandsflächen waren nicht eingehalten, das Flachdach über einem Eingangsgebäude und eine aufgeständerte Firstbelichtung gefielen den Ratsmitgliedern nicht.

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Hubert wurde nahegelegt, sich doch mit der Gestaltungssatzung vertraut zu machen. Doch offenbar hatten er und sein Architekt diese immer noch nicht genau studiert. Auch im Innenbereich seien „Dinge“ gemacht worden, so Köck, „die nicht in den Plänen standen“. Denen sei das Kreisbauamt nachgegangen. In die Zuständigkeit Rottachs falle die abweichende Tektur zur Ortssatzung.

“Rückbau” gefordert

Nicht im Einklang damit stehe auch ein Quergiebel, „den wir nicht haben wollen“. Zudem habe der Bauwerber durch seine Vertretung versucht, auf die Bauamtsleitung mit einem Bezugsfall einzuwirken. „Doch einen Fehler, der einmal passiert ist, sollten wir nicht multiplizieren“. So kam Köck zu „der klaren Erkenntnis, dass der Rückbau unumgänglich ist“. Das Dach müsse entsprechend begradigt werden und der „Quergiebel verschwinden“.

Vermutlich habe sich Hubert deswegen nicht an die Vorgaben gehalten, spekulierte Köck, „damit er mit einer zusätzlichen Einheit mehr Wohnraum schaffen kann“, um das Objekt „lukrativer vermarkten“ zu können. Diesen planerischen Fehler habe sich der Bauwerber selbst zuzuschreiben. Eine „Gefälligkeitsentscheidung“ kam für Köck nicht in Frage, „davon bin ich weit entfernt“. Deshalb empfahl er dem Ausschuss eine „konsequente“ Ablehnung der Tektur.

Köck beharrte nochmals darauf, dass es vor allem bei Neubauten „möglichst keine Abweichungen“ von der Gestaltungsfibel geben dürfe. „Hier trifft dies 100 Prozent zu“. Gleicher Meinung war auch Gabriele Schultes- Jaskolla (FWG). Sie mahnte, dass solche Änderungen „nicht hintenherum“ erfolgen dürften und „drohen geht schon gleich gar nicht“.

Kein Prominentenbonus

Damit scheiterte auch Huberts Wunsch, so Bauamtsleiterin Christine Obermüller, derweilen innen weiterbauen zu dürfen. Köck sprang seiner Mitarbeiterin bei: „Egal, welcher Name auf dem Plan steht, alle werden gleich behandelt“. Das Kreisbauamt habe ihm bestätigt, dass es der Gemeinde nicht in die Gestaltungssatzung reinreden würde. Deshalb glaube er, dass man in Miesbach dies „auch nicht auf dem kleinen Dienstweg durchwinken werde“.

Josef Lang (CSU) hielt es für „absolut irrwitzig“, nachdem man die Satzung ja geändert habe, „wenn wir nun zustimmen würden“. Mit seinen Änderungen habe Hubert „überhaupt keine Aussicht auf Erfolg“. Er finde es immer traurig, beklagte Jakob Appoltshauser (SPD), dass man sich wieder nicht an die Vorgaben der Gestaltungssatzung halte. Auch kürzlich habe man erst ein Gebäude des Bauwerbers Hubert abgelehnt, „er weiß doch, was wir wollen“.

Entsprechend entschied sich der Ortplanungsausschuss: Huberts Tektur für den Neubau stieß einstimmig auf Ablehnung. Somit dürfte es noch eine weitere Sitzung im Rathaus geben, bis an der Baustelle in der Hagrainer Straße wieder Leben einkehrt.

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