In dieser Woche bekam das Landratsamt Post vom Rechtsanwalt der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT). Sie will die geplanten 124 Stellplätze auf einer Wiese oberhalb der Event-Location Kaltenbrunn verhindern und beruft sich auf die „Willkür“ der Gemeinde Gmund. Diese hatte mehrheitlich die angedachte Parkplatzfläche als „öffentlich gewidmet“. Dadurch verbleibe sie zwar im Landschaftsschutzgebiet, aber der notwendige Bauantrag von Gut Kaltenbrunn entfalle, da „ein öffentlich gewidmeter Parkplatz“ nicht der Bayerischen Bauordnung unterliege.
Morgen nun will das Landratsamt dazu seine Entscheidung verkünden, wie Landrat Wolfgang Rzehak heute am Rande einer Presseveranstaltung zum „Qualitätsvollem Bauen im Landkreis” ankündigte. Pikanterweise fand der Termin auch im Gut Kaltenbrunn statt, das auf mehr Parkplätze dringt. Noch wollte sich Rzehak öffentlich nicht festlegen, deswegen blieb er sehr vage:
Klar ist, dass wir da eine Entscheidung treffen werden. Aus unserer Sicht ist es eine rein rechtliche Sache. Für eine Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet muss das öffentliche Interesse überwiegen. Öffentliches Interesse kann man unterschiedlich auslegen. Es kann sein, dass hier Wanderer sind, dass hier Leute einen Parkplatz brauchen.
Ein öffentliches Interesse sei daher auch die Verkehrsproblematik. Dies müsse soweit bei der Abwägung überwiegen, dass es eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz rechtfertige. „Wir haben aber auch Maßnahmen getroffen, zum Beispiel die Stempen und Halteverbotsschilder an der Bundesstraße“, so Rzehak weiter, „deshalb taucht derzeit das Verkehrsproblem nicht mehr so auf. Wir werden aber sehen, wie sich dies in der Zukunft entwickelt“.
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