Längst ist das alte BayWa-Gelände mit 58 Wohnungen und Gewerbeflächen bebaut. Nichts deutet darauf hin, dass das Areal einmal Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen wurde und in den nächsten Wochen das Landgericht München II beschäftigen wird. Nicht so der Erwerb des Areals 2010 für 4.915.000 Euro durch die Kreissparkasse steht im Visier von Ermittlungen. Sondern der darin enthaltene Spendenfluss von zunächst vereinbarten 500.000 Euro an die Gemeinde, verteilt auf fünf Jahre.
Im Mai 2010 hatte die Kreissparkasse unter ihrem damaligen Vorsitzenden Georg Bromme das BayWa-Gelände vom Markt Holzkirchen gekauft. Geplant waren dort eine neue Sparkassengeschäftsstelle, aber auch alten- und behindertengerechte Wohnungen sowie Gewerbeeinheiten. Außerdem wollte Bromme dort noch eine Linksabbiegespur auf der Münchner Straße zur Erschließung des Areals finanzieren. Dafür hat laut Anklage der damalige Bürgermeister Josef Höß von Bromme die Zusage erhalten, dass seine Sparkasse jährlich 100.000 Euro für gemeinnützige Zwecke spenden wird. Tatsächlich flossen die Gelder überwiegend in die Skaterbahn am Bahnhof und für das Kulturzentrum im Oberbräu.
„Zeitlicher Abstand“ zur Spende gewünscht
Damit kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Spendenfluss hergestellt werden kann, wurde Bromme von der Gemeinde noch am 3. März 2010 geraten, einen „gewissen zeitlichen Abstand“ zwischen dem Kauf- und Spendenvertrag „bestehen zu lassen“. Doch von Spenden erfuhr der Vorstand der Sparkasse offenbar nichts, als sich Bromme noch am gleichen Tag „den Kauf des BayWa-Geländes und die Kosten der Planung von 4.915.000 Euro“ genehmigen ließ.
Dem Gemeinderat wurde Monate zuvor schon von Bürgermeister Höß laut Anklage erklärt, „dass die Spenden unabhängig vom Grundstücksgeschäft wären und keine Gegenleistung für das Grundstücksgeschäft darstellen würden“. Doch kaum war die Tinte unter den Notarverträgen trocken, schrieben Mitarbeiter des Bürgermeisters Spendenanforderungen persönlich an Bromme. Er wurde jeweils um eine „angemessene Spende“ für die Projekte „Kultur im Oberbräu“ und „Freizeitanlage mit Skaterplatz am Ladehof“ gebeten. Bis zum Juni 2013 flossen so insgesamt 400.000 Euro.
Spendenfluss versiegte
Brommes Nachfolger als Sparkassenchef, der mitangeklagte Martin Mihalovits, der im April 2012 das Amt übernahm, stoppte ein Jahr später den Spendenfluss und veräußerte schließlich das Gelände an einen Bauträger, der darauf die Wohnanlage errichtete.
Während die Staatsanwaltschaft in Brommes Spendenfreudigkeit keinen „gleichwertigen Vorteil“ für die Sparkasse sieht, da „die Spenden für beide Projekte für die Öffentlichkeit nicht erkennbar waren“ und stattdessen von „Bestechungsgeldern“ spricht, sah man dies im Rathaus von Holzkirchen im Mai 2014 noch anders. Nach der gewonnenen Bürgermeisterwahl erklärte Olaf von Löwis noch zuversichtlich, dass er keinen „unmittelbaren Zusammenhang“ seines Amtsvorgängers Höß zwischen Verkauf des Grundstücks an die Bank und dem Spendenfluss sehe. „Fakt ist“, dass zwar eine zeitliche Nähe bestehe, jedoch die Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft zeigen werde, dass die Vorwürfe „gegenstandslos“ seien.
Da kannte von Löwis wohl noch nicht die Steuertricks der Sparkasse. Für die Ermittler hätten die 400.000 Euro zu den Anschaffungskosten gezählt werden müssen. Stattdessen seien sie „zu Unrecht als abzugsfähige Spenden deklariert worden“. Im Fachterminus nennt man so etwas „Steuerverkürzungen“. Dadurch hat Bromme laut Anklage „für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt“.
Brommes Verteidigerin Stefanie Mayer hält dagegen, hier würde es sich um „reine Arbeitshypothesen der Staatsanwaltschaft“ handeln, „die schlicht falsch sind“. Denn die Spenden an die Marktgemeinde seinen weder „unnatürlich hoch“ noch außergewöhnlich gewesen. Auch andere Einrichtungen hätten „ähnlich hohe Spenden“ bekommen. Beispielsweise die „Greifvogelauffangstation in Otterfing 140.000 Euro“. Sämtliche Sachverhalte seien durch den Sparkassenverband geprüft und „nicht als gravierend oder gar berichtspflichtig eingestuft“ worden. Bleibt die Frage, wie genau hingesehen wurde.
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