Hausdurchsuchung in Gmund

Ein 42-jähriger Gmunder soll sich im vergangenen Jahr Zugriff auf das Amazon-Kundenkonto einer Deggendorferin verschafft haben. Online-Bestellungen im Wert von knapp 1000 Euro wurden so getätigt, aber nie bezahlt. Am zweiten Verhandlungstag trat nun die Geschädigte als Zeugin auf.

Durch Zugriff auf das Amazon-Konto einer Deggendorferin soll ein Gmunder Online-Bestellungen getätigt haben.

Online-Bestellungen im Wert von knapp 1000 Euro soll ein 42-jähriger Gmunder über das Amazon-Konto einer Deggendorferin in der Zeit von Ende August bis Anfang September vergangenen Jahres getätigt haben (wir berichteten). Die Inhaberin des Kontos war völlig ahnungslos. Weil die Beweislage bei der ersten Verhandlung Mitte März doch recht dürftig war, und die Geschädigte krankheitsbedingt fehlte, wurde die Verhandlung am 17. April mit ihr als Zeugin fortgesetzt.

Doch auch am zweiten Prozesstag konnte die Schuld des Gmunders nicht bewiesen werden. Erneut bestritt der Gmunder die Vorwürfe. Fakt ist jedoch, dass die Spur zur Email-Adresse mit der dazugehörigen IP-Adresse des Gmunders führte. Allerdings läuft die auf den Vater des Angeklagten, der mit ihm zufällig im gleichen Haus wohnt.

Anzeige

Wie der Merkur berichtet soll die Geschädigte jetzt vor Gericht ausgesagt haben, fünf Mahnungen von Amazon erhalten zu haben. Deren Sicherheitsservice hätte später festgestellt, dass sich irgendjemand Zugang auf das Konto verschafft hatte. Alle sieben Bestellungen wurden deshalb auf Null gesetzt. Um zu erklären, dass ihr Konto gehackt worden war, gab sie laut Merkur vor Gericht an, sie hätte immer mit Kreditkarte gezahlt. Der oder die Betrüger kauften jedoch per Lastschrift ein.

Beweislage weiterhin unzureichend

Die Ware – darunter DVDs, Legos, Playmobil, eine Luftmatratze – hatte man an eine Berliner Packstation lassen. Aber wie der Angeklagte über seinen Anwalt Frank Zahnert bei der ersten Verhandlung mitteilen ließ, waren das alles Dinge, die er eigentlich gar nicht brauchte. Außerdem hätte er weder Kinder noch einen Bezug nach Berlin. Dafür allerdings einen Zugang zur Wohnung seines Vaters.

So blieb bis zum Ende der ersten Verhandlung unklar, wer die Email-Adresse der Deggendorferin abgeändert, und die Bestellungen in ihrem Namen getätigt hatte. Jeder, der technische Kenntnisse besäße, hätte sich ins WLAN-Netz einloggen können, so Verteidiger Zahnert damals. Sein Mandant jedenfalls besäße keinen eigenen Internet-Anschluss. Ob der Zugriff allerdings tatsächlich vom Anschluss des Vaters aus erfolgt sei, konnte damals auch der als Zeuge geladene Polizist nicht sagen.

Angeklagter bittet um Diskretion

Es sei durchaus möglich, so sagte dieser vor Gericht aus, dass ein Fremder den WLAN-Zugang gehackt hat. Diese Fragen blieben allerdings auch am zweiten Verhandlungstag ungeklärt. Also ordnete die Staatsanwaltschaft eine Wohnungsdurchsuchung an. Alle Beweismittel wie Laptop, Handy und WLAN-Router soll die Polizeiinspektion Bad Wiessee sicherstellen.

Der Angeklagte, der bereits wegen ähnlicher Betrugsdelikte polizeilich in Erscheinung getreten ist, bat am Ende der zweiten Verhandlung nur um eines: Die Polizei möge bitte die Wohnung nicht stürmen. Sein Vater wisse schließlich nichts von der Anklage.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner