“Bezahltes Parken” in Bad Wiessee

Bad Wiessee hat die Parkgebühren im letzten Jahr ordentlich nach oben geschraubt. Das sorgte für viel Zündstoff. Nun werden erneut elf Parkautomaten angeschafft. Wo parken jetzt kostet, lesen Sie hier.

In Bad Wiessee werden elf neue Parkautomaten aufgestellt.

Parkgebühren sind in Bad Wiessee ein großes Diskussionsthema. Vor gut einem Jahr stellte man die Gebührenschraube gewaltig nach oben. Teilweise kostet ein Tagesticket auf den Wanderparkplätzen jetzt zehn Euro.

Nun soll eine weitere Anschaffung gemacht werden. Für 70.000 Euro hat die Gemeinde elf Parkautomaten bestellt. Damit sollen verschiedene Bereiche im Ort ausgestattet werden. Die Fraktionssprecher haben sich dazu schon im Februar zusammengesetzt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, erklärte Geschäftsleiter der Gemeinde Hilmar Danzinger bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag. Einheitlich klang es dann aber eher nicht.

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Die CSU machte ihre Position erneut deutlich. Von Anfang an waren sie gegen die immense Erhöhung der Gebühren. „Wir sind uns in Sachen Wanderparkplätze nicht einig gewesen“, betonte Kurz Sareiter (CSU). Bürgermeister Peter Höß (FWG) erklärte dazu, dass man in diesem Jahr keine Evaluierung habe machen können. Der Sonnenbichl sei aufgrund einer Baustelle fast drei Monate nicht anfahrbar gewesen. Man brauche einmal zwei gleichbleibende Jahre, um dann zu vergleichen. Heute gehe es aber um etwas anderes.

Wir müssen das Kurviertel bewirtschaften. Badepark und Badehaus brauchen ausreichend Parkplätze.

Über die anderen Gebühren solle dann der neue Gemeinderat erneut beraten und entscheiden. Auch Florian Sareiter (CSU) sah es kritisch. Der Beschluss beinhalte ja, dass man sich erneut allen Gebühren anschließe. Der Gemeinderat stimmte am Ende trotzdem über den Antrag ab. Das sei laut Danzinger vor allem wichtig, weil die Parkautomaten schon bestellt seien. Das müsse man auch beschließen. Mit elf zu vier Stimmen schloss sich die Mehrheit des Gemeinderats dem Vorschlag der Verwaltung an.

Hier alle Details im Überblick

Die gebührenpflichtige Zeit für Parkplätze auf Gemeindegebiet liegt zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr.

Zone I „Ortsmitte“.

Diese Zone umfasst die folgenden Parkflächen: Zentralparkplatz, Dourdanplatz, Prinzenruhweg, Hirschbergstraße und südliche Adrian-Stoop-Straße.

  • Die Parkdauer ist grundsätzlich unbegrenzt, nur auf dem Zentralparkplatz auf längstens 4 Stunden begrenzt.
  • Die ersten 30 Minuten sind kostenlos. Der Parkbeginn ist auch für diese Kurzparkzeit durch das Lösen eines (kostenlosen) Parktickets zu belegen.
  • Die Parkgebühren betragen ab einer Parkzeit von 30 Minuten 0,50 € je angefangener halben Stunde

Zone II „Kurviertel“.

Diese Zone umfasst die folgenden Parkflächen: Am Strandbad, nördliche und südliche Wilhelminastraße, nördliche Adrian-Stoop-Straße.

  • Die Parkdauer ist unbegrenzt.
  • Die Parkgebühren betragen 0,50 € je angefangener halben Stunde
  • Es besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket zu lösen. Dieses ist gültig während der gesamten gebührenpflichtigen Parkzeit und bis 08:00 Uhr am Folgetag. Die Gebühren hierfür betragen 5,00 €.
  • Für die Dauer des Aufenthalts im gemeindeeigenen Betrieb „Badepark“ wird die Parkgebühr zurückerstattet
  • Auf den Parkflächen „Wilhelminastr.“ ist die Parkgebühr für die ersten 90 Minuten frei. Dies ist mit einem Parkticket zu belegen.

Zone „Abwinkl“.

Diese Zone umfasst die folgenden Parkflächen: Freibad, Überfahrtweg (Aquadome), Im Sapplfeld, Hirtenweg, Ringbergstr. / Ecke Hubertusstr., Ringseeweg / Seerosenweg, Sonnenfeldweg und Im Sonnenfeld

  • Die Parkdauer ist unbegrenzt.
  • Die Parkgebühren betragen: 0,50 € je angefangener halben Stunde vom 01. September eines jeden Jahres bis zum 30. April des Folgejahres 1,00 € je angefangener halben Stunde vom 01. Mai bis zum 31. August eines jeden Jahres. An diesen Tagen herrscht besonderer Parkdruck in diesem Gebiet.
  • Es besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket zu lösen. Dieses ist gültig während der gesamten gebührenpflichtigen Parkzeit und bis 08:00 Uhr am Folgetag.Die Gebühren für ein Tagesticket betragen:
    – 5,00 € vom 01. September eines jeden Jahres bis zum 30. April des Folgejahres.
    – 10,00 € vom 01. Mai bis zum 31. August eines jeden Jahres.
    An diesen Tagen herrscht besonderer Parkdruck in diesem Gebiet.

Zone IV „Wanderparkplätze“.

Diese Zone umfasst die folgenden Parkflächen: Söllbachtal 1 bis 4, Sonnenbichl und Sonnenbichl-Skilift.

  • Die Parkdauer ist unbegrenzt.
  • Die ersten 30 Minuten sind kostenlos. Der Parkbeginn ist auch für diese Kurzparkzeit durch das Lösen eines (kostenlosen) Parktickets zu belegen.
  • Die Parkgebühren betragen ab einer Parkzeit von 30 Minuten:
    – 0,50 € je angefangener halben Stunde vom 01. November eines jeden Jahres bis zum 31. Mai des Folgejahres.
    – 0,80 € je angefangener halben Stunde vom 01. Juni bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. An diesen Tagen herrscht besonderer Parkdruck in diesem Gebiet.
  • Es besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket zu lösen. Dieses ist gültig während der gesamten gebührenpflichtigen Parkzeit und bis 08:00 Uhr am Folgetag. Die Gebühren für ein Tagesticket betragen:
    – 5,00 € vom 01. November eines jeden Jahres bis zum 31. Mai des Folgejahres.
    – 8,00 € vom 01. Juni bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres.
    An diesen Tagen herrscht besonderer Parkdruck in diesem Gebiet.

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