Seit 19 Jahren soll das Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing vergrößert werden. Dreieinhalb Jahre ruhte das Verfahren. In einer am 20. September kurzfristig anberaunten Pressekonferenz erklärte Landrat Wolfgang Rzehak das Verfahren wieder für eröffnet (wir berichteten).
Nach dreieinhalbjähriger Prüfung der sogenannten Altrechte und möglicher Alternativen zur Wassergewinnung sei man zu dem Schluss gekommen, so Rzehak damals, dass die „Altrechte“ noch immer Gültigkeit haben. Das heißt, die Stadt München bleibt weiterhin berechtigt, im Mangfallgebiet Wasser zu entnehmen.
Verfahren soll zügig vorangetrieben werden
Doch die Gegner sehen das auch weiterhin anders. Die Münchner Stadtwerke hätten überhaupt nicht das Recht, im Mangfalltal die Trinkwassserversorgung zu betreiben, wie ein eigenes Gutachten belege. Die Altrechte seien somit ungültig. Zudem sehen sie „schwerwiegende Auswirkungen“ auf die Rechte der Grundstückseigentümer und Landwirte.
Um das Ende der Auslegungsfrist nicht in die Weihnachtsferien fallen zu lassen, entschied man sich letztes Jahr dazu, das Verfahren zügig voranzutreiben, und mit der öffentlichen Auslegungsfrist bereits Mitte Oktober zu starten. Mit dieser viel zu knapp bemessenen Frist behindere der Landrat die Betroffenen massiv in der Möglichkeit, sich gegen die verheerenden Folgen aus dem geplanten Wasserschutzgebiet zu wehren, so die Gegner damals.
Bürgermeister, Gemeindevertreter und Vereine beriefen deshalb eine Gegenpressekonferenz ein und forderten mehr Zeit, um auf die für Mitte Oktober angesetzte Verfahrensfrist reagieren zu können. Landrat Wolfgang Rzehak verlängerte daraufhin die Frist.
Die öffentliche Auslegung startete nun statt ursprünglich Mitte Oktober erst am 8. Januar 2018. Eine Frist, die den Betroffenen jedoch nicht ausreicht (wir berichteten). Wie soll man jetzt eine Sache prüfen, fragen sich Vereine und Unternehmer, wofür die staatliche Behörde rund 30 Monate gebraucht hat?
Verfahren ist gestartet
Aktuell läuft das eteiligungsverfahren. Hier endet die Frist am 18. März. Bis dahin darf auch der Kreisausschuss eine Stellungnahme formulieren. Die Verwaltung will sich bis dahin Aussagen einzelner Kreisräte und der Fraktionen einholen, die dann in der Sitzung am 7. März behandelt werden. Könnte die Ausweisung einer Wasserschutzzone die Bahnstrecke nach Bayerischzell gefährden?
Darüber haben sich die Kreisräte in ihrer letzten Sitzung Gedanken gemacht. Genauso wie über die weitere Vorgehensweise bei dem umstrittenen Projekt. Der Fraktionssprecher der Freien Wähler, Norbert Kerkel, bat um eine zeitnahe Aufstellung der kreiseigenen Liegenschaften in dem betroffenen Gebiet. Es handele sich lediglich um zwei Kreisstraßen, die dort durchführen, so die Verwaltung. Weiteren Grundbesitz gebe es nicht.
Bierschneider äußert Bedenken
Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider (CSU) verwies auf die Bahnstrecke nach Bayerischzell. Der Landkreis sei zwar nicht Betreiber der Strecke, so Bierschneider, sollte aber sicherstellen, dass eine Ausweisung des Gebietes zur Wasserschutzzone den Bahnverkehr nicht lahmlege. Dies könnte tatsächlich in naher Zukunft zum Problem werden, pflichtete ihm Norbert Kerkel bei.
Miesbachs Bürgermeisterin Ingrid Pongratz (CSU) sah die Schwierigkeiten vielmehr darin, in einem Schutzgebiet neue Masten zu bauen. Währenddessen arbeiten auch die Gegner der Wasserschutzzone intensiv daran, ihre Einwendungen zu formulieren. Mit Ablauf der öffentlichen Auslegungsfrist am 18. Februar müssen die Argumente auf dem Tisch liegen. Dr. Alexander Bronisch vom Verein „Unser Wasser“ ist überzeugt:
Wir schaffen das.
Man hätte über die Jahre hinweg Fakten gefunden, die gegen die Rechtsgrundlage der Wasserentnahme durch die Stadt München beziehungsweise die Stadtwerke sprechen. Für eine alternative Trinkwasserversorgung spräche die Reisachquelle, aber die würde man seitens der Stadt in Frage stellen.
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