„Blechsee“ durch die Hintertür?

Ein großer Parkplatz auf einer Wiese am Oedberg in Gmund. Noch dazu im Außenbereich und in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Behörden hatten Zweifel. Jetzt ist klar, was daraus wird.

Kann man sich nun doch mit einem “Blechsee” anfreunden? / Quelle: Archiv 2016 (hier eine vergleichbare Wiese in Kaltenbrunn)

„Wir machen keine Sitzung just-for-fun!“ So begrüßte Bürgermeister Alfons Besel (FWG) zum Gmunder Ortsplanungsausschuss am vergangenen Dienstagabend. Zahlreiche Bauanträge liegen vor. Deshalb hatte man trotz Corona-Zeiten zur Sitzung eingeladen.

Behörden haben Bedenken

Auch der geplante Parkplatz am Freizeitgelände Oedberg – mit 150 Stellplätzen – stand mit auf der Agenda. Im März hatte man sich darauf geeinigt, das Ganze auf die nächste Sitzung zu schieben und aufgeworfene Fragen bis dahin zu klären. Genau hier knüpfte man jetzt wieder an.

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Bauamtsleiterin Christine Wild fasste das Vorhaben und die geklärten Schritte zusammen. Letztes mal hätte man es zurückgestellt, um mit dem Landratsamt die baurechtliche Seite zu klären. Konkret geht es um eine an das Freizeitgelände angrenzende Wiese, einer landwirtschaftlichen Fläche. Diese wurde mangels fehlender Parkflächen bereits in der Vergangenheit ab und an zu einem Parkplatz erklärt. Die Oedberg GmbH wollte diese nun komplett zu einem Parkplatz umfunktionieren. Bereits im März wurde hierzu heiß diskutiert, besonders auch, weil dort Wasserschutzgebiet ist.

Problem sei einerseits, dass sich das Vorhaben im Außenbereich befinde und damit nur priviligierte Bauvorhaben möglich seien. Auch dass es sich um eine Fläche im Landschaftsschutzgebiet handle, sei immer ein Belang, der gegen so ein Vorhaben spreche, so Wild. Deshalb die Prognose des Landratsamtes: „nicht genehmigungsfähig.“

Ein Parkplatz “durch die Hintertür”

Die Bauamtsleiterin zählte Möglichkeiten auf, wie man dennoch zu einer Umsetzung gelangen könnte: „Wenn dann geht‘s nur über einen Bebauungsplan, der mit aufgestellt wird.“ Dies müsse man mit Regierung und Landratsamt abklären. Es gäbe jedoch noch eine andere Weise, um zum Parkplatz zu kommen, nämlich den, dass die Gemeinde so auftritt, als wäre es ein öffentlicher Parkplatz: „Wenn dieser Parkplatz ein öffentlicher ist, der für unser Tourismuskonzept wichtig ist.“ Diese unterfallen keinem Baurecht und sind damit nach Bayerischer Bauordnung nicht genehmigungspflichtig. Trotzdem müsse man sich einer Abwägung der Unteren Naturschutzbehörde unterziehen.

Bürgermeister Besel unterstrich, dass man am Oedberg den touristischen Hotspot der Gemeinde habe. Einen der wenigen Bereiche, der im Ort ein attraktives Angebot zu bieten hätte. Gerade für Alpenüberquerer sei dieses Areal interessant. „12.600 Buchungen liegen vor.“ Ob man diese jetzt angesichts Corona auch durchführt, sei eine andere Sache. Aber wenn davon nur ein Bruchteil kommt und parken möchte, dann hätte man ein Problem, die Fahrzeuge alle unterzubringen.

„Wie begegnen wir dem? Die bringen wir nicht alle auf Bus und Bahn“, fragte Besel in die Runde. Er brachte auch das Problem besonderer Fest-Zeiten noch einmal ins Spiel. Es gebe immer wieder Veranstaltungen, die über das vorhandene Parkplatzangebot hinausragen und dann hätte man am Oedberg Probleme.

Gmunder sind dafür

Parkplatz hin oder her – so ging die Diskussion weiter – am Gesamtkonzept, der Erweiterung des Freizeitgeländes, soll trotzdem festgehalten werden. Bis zur Umsetzung werden aber noch ein paar Monate ins Land gehen, sagte Besel voraus.

„Wir brauchen einen Parkplatz!“ So sahen es die Räte. Unter anderem Christine Zierer (FWG). Sie sah jedoch den Plan kritisch, die Wiese gar nicht zu befestigen. Wenigstens ein Schotterrasen sollte es schon sein, so Zierer. „Ohne Parkplatz funktioniert das da hinten nicht“, meinte auch Josef Berghammer (CSU). Schließlich hätte man einen Haufen Geld in die Hand genommen, um extra die Straße zu dem Gelände umzulegen. „Ich bin dafür, dass der Parkplatz kommen muss.“

Schlussendlich sprachen sich alle – bis auf einen – für einen von der Gemeinde als öffentlich deklarierten Parkplatz, der – vorerst – saisonal beschränkt sein soll – aus. Der Plan muss jedoch erst einmal der Prüfung durch das Landratsamt standhalten.

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