BOB distanziert sich von Seegers Praxis

Kürzlich lobte Landrat Wolfgang Rzehak das frühere Engagement von Ex-BOB Chef Heino Seeger. Doch die Vergabe von personalisierten Jahresnetzkarten zum Nulltarif wirft Fragen auf. Haben Politiker und Beamte unrechtmäßig Schenkungen angenommen? Die BOB betont, dass seit dem Weggang Seegers die Richtlinien geändert wurden. Von der Praxis des früheren Geschäftsführers distanziert man sich.

Warum haben Beamten Leistungen in Höhe von vielen tausend Euro erhalten?
Haben Beamte und Politiker von der BOB Schenkungen in Höhe von mehreren tausend Euro erhalten?

Als langjähriger Chef der Bayerischen Oberlandbahn setzte sich Heino Seeger stets für mehr Mobilität und ein geringeres Verkehrsaufkommen ein. Besonders die Kundenorientierung lag Seeger sehr am Herzen. Zuletzt sprach ihm Grünen Landrat Wolfgang Rzehak dafür sein Lob aus. Doch möglicherweise hat der frühere BOB-Chef es mit der Kundennähe ein wenig zu Ernst genommen – zumindest wenn es um Beamte und Politiker im Landkreis geht.

In den Jahren von Seegers Amtszeit haben die Kommunen entlang der BOB-Strecken personalisierte Jahresnetzkarten kostenfrei zu Verfügung gestellt bekommen. Diese Karten kosten je nach Distanz und Klasse, bis zu 3.500 Euro. Seeger erklärt auf Nachfrage, dass damit angeregt werden sollte, die Mitarbeiter der Kommunalverwaltung mit der Bahn auf Termine fahren zu lassen. Das bestätigt auch Tegernseer Bürgermeister Johannes Hagn:

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Die Nutzung der Karten ist durch eine Vereinbarung geregelt und eine Gegenleistung dafür, dass die Gemeinden Empfehlungen und Anregungen der Bürger direkt an die BOB weitergeben.

Ähnlich wie Hagn reagieren auch andere Bürgermeister im Tegernseer Tal und in der Region. Die Politiker betonten dabei, dass diese Leistungen keine Schenkungen darstellen. Bis heute stellt die Bayerische Oberlandbahn solche Karten zur Verfügung.

Dabei handelt es sich mittlerweile um nicht-personalisierte Jahresnetzkarten, so dass jeder Mitarbeiter in der Verwaltung diese nutzen kann. Johannes Hagn betont, dass die Nutzung genauestens festgehalten wird, um zu gewährleisten, dass die Karten nur für Dienstfahrten benutzt werden: „So ist der steuerliche Tatbestand des geldwerten Vorteils nicht gegeben.“

Jahresnetzkarten auch für Einzelpersonen

Doch das war bis zum Weggang von Heino Seeger im Dezember 2012 anders. Wie die Bayerische Oberlandbahn auf Nachfrage bestätigt, verteilte Seeger derartige Jahreskarten auch an ausgewählte Personen:

In früheren Jahren wurden die Jahresnetzkarten auf Weisung der damaligen Geschäftsführung auch in personalisierter Form an nicht definierte Personenkreise vergeben.

Wer waren diese Einzelpersonen aus den Rathäusern, die Leistungen in Höhe von tausenden Euro bekommen haben? Ist bei personalisierten Karten der steuerliche Tatbestand des geldwerten Vorteils immer noch nicht gegeben?

Ausgehend von den vielen Jahren Amtszeit, und der nur jeweils ein Jahr gültigen Netzkarten: In welcher Höhe belief sich die Gesamtsumme dieser Leistungen, von denen jede einzelne mehrere tausend Euro Wert sein kann? Interne Kreise sprechen von einem sechsstelligen Betrag, die Seeger im Laufe seiner 14-jährigen Tätigkeit als BOB-Chef an Politiker und Beamte auf diese Art “verschenkt” haben soll.

BOB distanziert sich von Seegers Praxis

Wie die Bayerische Oberlandbahn erklärt, habe die neue Geschäftsleitung diese Vorgehensweise im Jahr 2013 geändert. Dem sei eine interne Prüfung vorausgegangen. Hier habe sich allen Anschein nach gezeigt, dass Seegers Praktiken so nicht fortgeführt werden dürfen. Die zweifelhafte Vergabe personalisierter Jahresnetzkarten sei seit dieser Änderung nicht mehr möglich, so die Pressestelle.

Die Beweggründe des vorherigen Geschäftsführers sind uns nicht bekannt.

Auf Nachfrage betont die BOB zudem, dass „darüber hinaus unpersonalisierte Fahrausweise seit 2013 ausschließlich in Verbindung mit dem jeweiligen Dienstausweis und ausschließlich für dienstliche Fahrten verwendet werden dürfen.“

Warum es nach dem Wechsel zu der Prüfung kam und welche genauen Gründe zu einer Änderung der Vorschriften geführt hatten, dazu haben sich die Verantwortlichen bei der Bayerischen Oberlandbahn bisher nicht geäußert.

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