Die Angst vor dem großen Knall

Ergänzung vom 25. November 2012 / 14:44 Uhr
Die Zunahme von Feuerwerken am Tegernsee hat in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen Diskussionen und zu einigem Unmut bei der Bevölkerung geführt. Teilweise war es zu Beschwerden gegenüber einigen Hotels im Tal gekommen, die für ihre Gäste “Feste mit Knalleffekt” ausrichten.

Doch nun soll eine Art Selbstverpflichtung der großen Hotels den ausufernden Feuerwerken Einhalt gebieten. Das hat Franz Hafner gegenüber dem Merkur bestätigt: “Die Feuerwerke sollen nicht nur möglichst früh beginnen, sondern auch frühzeitig der Gemeinde gemeldet werden”.

Quelle: mein-tegernsee.de

Maximal zehn Minuten werden die Feuerwerke zukünftig dauern. Im Winter ist um 22 Uhr Schluss. Im Sommer darf bis 23 Uhr geknallt werden. Bisher durfte im Sommer ein Feuerwerk bis zwei Uhr nachts gehen, im Winter bis um 23 Uhr. Die lauten Blitzknallbomben sind zukünftig dagegen komplett tabu.

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Leeberghof, Egerner Höfe, Freihaus Brenner

Der Kompromiss war auf Anregung der Tal-Bürgermeister zu Stande gekommen. So haben mittlerweile einige Häuser, wie das Seehotel Überfahrt, der Leeberghof, die Egerner Höfe oder auch das Freihaus Brenner die Selbstverpflichtung unterschrieben.

Damit kommen die Hotels und Restaurants einer strengeren Regelung vonseiten der Gemeinden zuvor. Denn auch einige Gemeinderäte hatten sich in den letzten Jahren das ein oder andere Mal über die Zunahme der Privatfeuerwerke ausgelassen. So hatte Karl Deisler von der FDP in der Juli-Sitzung des Rottacher Gemeinderates angeregt, “endlich etwas gegen die steigende Anzahl von privaten Feuerwerken zu unternehmen”. Silvester und Neujahr hatte Deisler bei diesem Vorschlag explizit ausgenommen. Und auch die Seefeste werden von der neuen Regelung nicht betroffen sein.

Aber auch der Wiesseer Bürgermeister Peter Höß hatte bereits vor zwei Jahren auf die wiederkehrende Kritik im Rahmen einer Gemeinderatssitzung reagieren müssen. Höß sprach sich damals klar für Feuerwerke aus:

Es wird natürlich immer wieder kritisiert, dass die vielen Feuerwerke im Tal Tiere, Haustiere, Waldtiere und so weiter stören. Ich muss auf der anderen Seite sagen: es gibt auch eine stillschweigende breite Öffentlichkeit, die diese Feuerwerke begrüßt. Das sind Attraktionen.

Attraktionen, die es mit der neuen Regelung für private Veranstalter, auch weiter geben soll. Nur eben nicht mehr so spät und vor allem nicht mehr so lang. Und darüber freuen sich nicht nur die Tiere in den Bergen.

Hier übrigens noch ein Video vom letzten Wiesseer Seefest, bei dem wir Peter Sauer, dem verantwortlichen Pyrotechniker über die Schulter geschaut haben:

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Ursprünglicher Artikel vom 27. Juli:
Feuerwerke an Silvester, Neujahr und zu den Seefesten sind im Tegernseer Tal gang und gäbe. Doch auch bei privaten Feiern in Hotels und Restaurants finden sie gelegentlich statt.

Ein Umstand, der auch in den Gemeinderatssitzungen immer wieder für Diskussionen sorgt. Dabei sind nicht alle im Tal von der “Knallwut” auf Hochzeiten, Geburtstagen und anderen Feierlichkeiten begeistert. Ob Naturschutz oder “nerviges Gekrache” – die Gründe gegen die Feuerwerke im Tal sind vielfältig. Und auch Karl Deisler von der FDP regte in der letzten Rottacher Gemeinderatssitzung an, “endlich etwas gegen die steigende Anzahl von privaten Feuerwerken zu unternehmen”. Silvester und Neujahr nahm Deisler bei diesem Vorschlag explizit aus.

Wie aber ist es rein rechtlich gesehen? Kann jeder, der möchte, während des Jahres ein Feuerwerk abschießen, oder gibt es da klare Regeln?

Feuerwerk – so sieht die Rechtslage aus

Sogennate pyrotechnische Gegenstände für Vergnügungszwecke werden laut Sprengstoffgsetz in vier verschiedene Klassen eingeteilt. Dabei reicht die Spanne von Klasse I “Kleinstfeuerwerk und Scherzartikel” bis Klasse IV “Großfeuerwerk”.

Für das “Zünden” von Kleinstfeuerwerken bis drei Gramm wird keine Genehmigung benötigt, und Personen jeden Alters dürfen soche Artikel kaufen. Zudem dürfen sie jederzeit benutzt werden. Bei den anderen Klassen sieht es dagegegen schon anders aus. Feuerwerkskörper der Klasse II (bis 200 Gramm) dürfen nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember von Personen über 18 Jahren gekauft und von diesen am 31. Dezember sowie 1. Januar abgebrannt werden.

Über diesen eng gefassten Zeitraum hinaus ist eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde einzuholen, oder es wird ein Befähigungsschein laut § 20 des Sprengstoffgesetzes benötigt. Bei den beiden obersten Klassen (mehr als 200 Gramm) ist ein solcher Schein zwingende Voraussetzung. Darüber hinaus müssen die Großfeuerwerke, wie sie in der Regel bei Veranstaltungen oder eben Festen sowie Hochzeiten abgebrannt werden, vorher vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden.

Dies bestätigt auch Erich Raßhofer vom Gewerbeaufsichtsamt in München.

Während die Genehmigung eines Feuerwerks der Klasse II in den Händen der Gemeinden und Städte liegt, muss man für die anderen Klassen eine Genehmigung bei uns einholen. Ohne eine Person mit einem gültigen Befähigungschein geht aber nichts.

So weit zur Rechtslage. Doch wie sieht es aber mit der tatsächlichen Nutzung von Feuerwerken im Tegernseer Tal aus? Ist ein Feuerwerk bei privaten Veranstaltungen in Hotels eine seltene Ausnahme? Oder eine nicht selten praktizierte Abrundung einer schönen Feier?

Quelle: Christoph Bertram

“Kracher” im Tal

Fragt man in den Eventabteilungen der großen Hotels nach, kommt man schnell zu folgendem Schluss: Es gibt sehr wohl Veranstaltungen und Feiern während des Jahres, bei denen Feuerwerkskörper der Klassen II und III zum Einsatz kommen.

Dies geschieht jedoch keineswegs jedes Wochenende, wie von einigen “geplagten” Bürgern behauptet. Ganz im Gegenteil. “Wir veranstalten schon gelegentlich eine Hochzeitsfeier mit anschließendem Feuerwerk, dies kommt aber eher selten vor”, so die Aussage aus dem Parkhotel Egerner Höfe.

Und auch vonseiten des Hotels Überfahrt äußert man sich in ähnlicher Weise. Hier laute die Devise: “Feuerwerke finden statt, aber nur an wenigen Tagen im Jahr.”

Im Hotel Das Tegernsee hat es, laut eigener Aussage, heuer sogar nur eine Veranstaltung mit Feuerwerk gegeben. Und auch darüber hinaus ist, abgesehen von Silvester, kein weiteres geplant, wie uns telefonisch bestätigt wird.

Damit taucht die Frage auf, wie stark der Handlungsdruck in dieser Angelegenheit grundsätzlich ist. Dass die Gemeinden keine große Handhabe hat, das sagt Josef Brummer, Geschäftsleiter in Rottach-Egern.

Auch wenn die Anzahl der privaten Feuerwerke deutlich ansteigen würde, könne die Gemeinde laut Brummer nicht viel dagegen tun. Die Genehmigung eines Feuerwerks der Klasse III sei ausschließlich Sache des Gewerbeaufsichtsamtes.

Ist diese erteilt worden, können wir zwar Bedenken äußern, wenn beispielsweise zeitgleich eine andere Veranstaltung stattfindet, der Ort des Feuerwerks in unmittelbarer Nähe einer Tankstelle beziehungsweise anderen risikobehafteten Gebäuden liegt, oder wenn wir Probleme mit dem Naturschutz sehen. Auf das Genehmigungsverfahren als solches haben wir aber keinen Einfluss.

Grundsätzlich sei man sich der Auswirkungen auf Natur und Bevölkerung sehr wohl bewusst. Aus dem Grund haben sich die Bürgermeister der Talgemeinden, zumindest was die Zeiten für Feuerwerke betrifft, auf klare Richtlinien geeinigt.

Im Sommer darf ein Feuerwerk nur bis zwei Uhr nachts, im Winter bis 23 Uhr stattfinden. Ein Ermessenspielraum, den die Gemeinden ohne Weiteres ausnutzen dürfen und auch sollen, wie Erich Raßhofer abschließend betont.

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