Brauchen wir die BRD 2.0?

Es ist ein immer wieder kontrovers diskutiertes Thema. Ist die Bundesrepublik ein souveräner Staat? Gibt es sie womöglich gar nicht und sind wir alle lediglich Angestellte der BRD-GmbH? Ein Valleyer Bürger ist sich da nicht so sicher und hat nun eine Petition gestartet. Experten erteilen dem Vorhaben jedoch eine klare Absage.

Brauchen wir die BRD 2.0 ? Wenn es nach dem Initiator der Petition geht schon
Brauchen wir die BRD 2.0 ? Wenn es nach dem Initiator der Petition geht schon

Womit sich eine Bundeskanzlerin nicht alles beschäftigen muss – Griechenlandkrise, Flüchtlingswelle und Energiewende sind nur einige Punkte auf der Agenda von Angela Merkel. Jetzt könnte noch ein weiterer hinzukommen. Wenn es nach Ulrich Bittl aus Valley geht, muss sich die Kanzlerin endlich mit der Frage der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland befassen.

Dazu hat der Valleyer eine Petition ins Leben gerufen. Auf der Seite change.org fordert er unter anderem, dass die Täuschung beendet werden solle, wonach die BRD ein souveräner Staat sei. Dass sie keiner ist, führt Bittl auf die Änderung des Grundgesetzes nach der Wiedervereinigung 1990 zurück. Damals sei der Geltungsbereich der Übergangsverfassung nicht für ein Gebiet, sondern für einen Personenkreis (das Deutsche Volk) definiert worden.

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Leben wir in der BRD-GmbH?

Für Bittl ist die Konsequenz der Änderung des Artikels 23 des Grundgesetzes daher klar. Die BRD sei eine Personenvereinigung und folglich kein Staat. Stattdessen handele es sich um eine sogenannte NGO (non-governmental organization), also eine Nichtregierungsorganisation oder eine Firma. Dadurch könne die Regierung in Berlin auch keine eigenen Entscheidungen treffen. Der Initiator erklärt:

Frau Merkel, wir fordern Sie in Ihrer Funktion als Bundeskanzlerin auf, diese ungeheuerliche Täuschung zu beenden und einen souveränen Staat auf den Weg zu bringen!

Bittl fordert daher von der Bundesregierung, den bisher aus seiner Sicht geltenden „Kriegsstatus“ mithilfe eines Friedensvertrages zu beenden und eine richtige Verfassung auf den Weg zu bringen.

Nähe zur Reichsbürgerbewegung

Thesen wie diese sind nicht neu. Erst jüngst kamen sie wieder in die Medien, als der Mannheimer Xavier Naidoo für den Eurovision Songcontest nominiert wurde. Anhänger der sogenannten Reichsbürgerbewegung gehen davon aus, dass es keine Bundesrepublik Deutschland gebe. Sie stützen sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1973. Die Karlsruher Richter hatten damals über die Rechtmäßigkeit des Grundlagenvertrages zu entscheiden.

Dabei formulierte das höchste deutsche Gericht in seinem Urteil, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert habe und nicht untergegangen sei. Für das Gericht sei Deutschland also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Deutschen Reich. Reichsbürger sehen sich dadurch in ihren Thesen bestätigt.

England als prominentes Beispiel

Experten sind sich jedoch einig: Die BRD ist ganz sicher ein souveräner Staat. Eine Verfassung sei schon alleine deshalb nicht existent, so die Anhänger der Verschwörungstheorie, weil niemals vom Volke darüber abgestimmt wurde. Weder 1949, noch 1990. Historisch ist das allerdings Unsinn, die Geschichte kennt viele Staaten ohne förmliche Verfassung.

Und auch in der modernen Welt gibt es da ein prominentes Beispiel: in England hat es noch nie eine Volksabstimmung über die Verfassung gegeben. Denn tatsächlich existierte auch noch nie eine geschriebene Verfassung. Dennoch würde niemand Großbritanniens Status als souveräner Staat ernsthaft in Abrede stellen.

Völkerrechtlich ist die Sache klar

Und auch in Deutschland sind die Fakten eigentlich klar. Wie Ministerialrat Dr. Martin Limpert, Jurist des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages in einer Mitteilung schreibt, wurde der völkerrechtliche Sonderstatus Deutschlands durch den „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12. Dezember 1990 (Zwei-plus-VierVertrag), der am 15. März 1991 in Kraft trat, beendet.

Damit wurde dem vereinten Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten bescheinigt. Art. 1 des Zwei-plus-Vier-Vertrages nannte als Staatsgebiet des vereinten Deutschlands die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins, heißt es in der Mitteilung weiter.

Ein Erfolg der Petition bei dieser Faktenlage scheint aussichtslos, aber wer weiß, vielleicht bringt das wutbürgerliche Anliegen die Kanzlerin wenigstens zum Schmunzeln.

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