Brennpunkt May-Klinik

Der Kampf um die May-Klinik ist in vollem Gange. Ein potenzieller Investor fühlt sich vom Kreuther Bürgermeister ausgebootet. Der wiederum gerät daraufhin unter Zugzwang, sichert sich im Alleingang das Vorkaufsrecht an dem weitläufigen Areal und klagt dann über die Berichterstattung. Doch wie lief es genau ab?

Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider hat sich das Vorkaufsrecht für die ehemalige May-Klinik gesichert. Damit tritt die Gemeinde automatisch in den Kaufvertrag mit ein, sollte der jetzige Eigentümer an einen Dritten verkaufen.

Montagabend gegen 18 Uhr. Drei Tage bevor der Kreuther Gemeinderat in seiner letzten Sitzung das Vorkaufsrecht an der May-Klinik per Satzung beschließen will, meldet sich in der Redaktion der Tegernseer Stimme ein hörbar aufgeregter potenzieller Käufer für das seit Jahren leerstehende Areal.

Er komme gerade aus einem Gespräch mit dem Kreuther Bürgermeister Josef Bierschneider, so teilt dieser per Telefon mit, und sei „fassungslos über die Art und Weise“, wie er dort abgefertigt wurde. Denn statt eines roten Teppichs – wie der potenzielle Käufer erwartet hatte – habe ihm der Bürgermeister zwei Möglichkeiten ausgerollt, wie er dessen Konzept vereiteln werde, sollte er weiterhin am Kauf der May-Klinik festhalten.

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Möglichkeit Nr. 1: Die Gemeinde macht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Möglichkeit Nr. 2: Die Gemeinde ändert den Flächennutzungsplan und beeinflusst damit indirekt den Wert der Klinik.

Weitere 15 Stunden später. Inzwischen ist es Dienstagvormittag. Auf telefonische Nachfrage bei Bürgermeister Josef Bierschneider bestätigt dieser erst nach zweimaligem Nachhaken, überhaupt ein Gespräch mit dem Investor geführt zu haben, weist dessen Vorwürfe aber von sich und will keine „inhaltlichen Details“ des Gesprächs preisgeben.

Auf die Frage, ob er dem potenziellen Investor gedroht habe, wie dieser vorgibt, verneint Bierschneider. Er habe ihn lediglich darauf hingewiesen, dass „ein unterschriebener Kaufvertrag eine Maschinerie in Gang setze, die die Gemeinde in Zugzwang setze, ihr Vorkaufsrecht an der May-Klinik auszuüben. Im Laufe des Telefonats erklärt Bierschneider:

Wir wollen eine gewerbliche Nutzung. Nur, wenn ein stichhaltiges Konzept vorliegt, können wir uns vorstellen, auf das Vorkaufsrecht zu verzichten.

Die gesammelten Fakten werden in einem ausführlichen Artikel zusammengefasst und am Dienstag um 16:55 Uhr auf der Tegernseer Stimme veröffentlicht. Kaum ist der Bericht online, zieht der Merkur knapp zwei Stunden später – um 18:33 Uhr – mit einer Kurzmeldung nach.

Inzwischen hatte die Zeitung ebenfalls mit dem Bürgermeister gesprochen. Dem Merkur gegenüber erklärt Bierschneider – nunmehr etwas besser vorbereitet als im TS-Gespräch einige Stunden zuvor – die Präsentation des Investors sei „nicht schlüssig gewesen“. Eine mittlerweile durchgeführte Internetrecherche habe ergeben, dass sich der Betreffende einen schlechten Namen gemacht habe. Das Vorkaufsrecht dient nun der Sicherheit.

Zwei Tage später im Gemeinderat

Die Berichterstattung von Dienstagabend löst bei Bierschneider Dringlichkeitsstufe Rot aus. Am Mittwoch, noch einen Tag vor Sitzungsbeginn, erlässt er kurzerhand die Vorkaufsrechtssatzung im Alleingang, ohne Abstimmung mit dem Gemeinderat. Durch diesen schnellen und legitimen Schachzug sichert er seiner Gemeinde den „Zugriff“ auf die May-Klinik. Am Donnerstag gibt er seinen Gemeinderatsmitgliedern dann zu verstehen, er habe aus aktuellem Anlass und wegen „dringender Eilbedürftigkeit“ gehandelt.

19 Uhr. Sitzungsbeginn. Sofort kommt der Bürgermeister auf die Berichterstattung der Tegernseer Stimme zu sprechen und behauptet, der Sachverhalt sei in dem Artikel „Bierschneider wehrt sich gegen Investor“ nicht korrekt dargestellt worden. Er habe dem potenziellen Investor nicht, wie geschildert, „gedroht“, sondern lediglich ein stichhaltiges Konzept von ihm verlangt und darauf hingewiesen, dieses müsse per städtebaulichem Vertrag abgesichert werden.

Öffentlich bezeichnet er den Interessenten jetzt als “Immobilien-Spekulanten aus Norddeutschland”, der dafür bekannt sei, „Grundstücke zu kaufen und hochpreisig weiterzuverkaufen“. Nur deshalb habe man ihm keinen „roten Teppich ausgerollt“. Da die Vorkaufsrechtssatzung im Rahmen dieser „dringlichen Angelegenheit“ allein nicht ausreiche, wie der Bürgermeister weiter erklärt, müsse man in diesem Zusammenhang ebenso über eine Änderung des Flächennutzungsplans und über einen städtebaulichen Vertrag nachdenken.

Gegen 19:10 Uhr am Donnerstagabend holt sich Bierschneider die Legitimierung seiner Entscheidung von Mittwoch ein. Gegenstimmen gibt es keine. Parallel dazu genehmigt der Kreuther Gemeinderat ebenfalls einstimmig, die Fläche der May-Klinik vom „Sondergebiet Klinik“ in eine „Gewerbefläche samt Wohnbaufläche für ein Einheimischenprogramm“ umzuwandeln.

Warum Bierschneiders Eile?

Seit Jahren kämpft die Gemeinde darum, das Areal käuflich zu erwerben, um darauf bezahlbaren Wohnraum in Form von Mietwohnungen zu schaffen. Doch bislang schlug der jetzige Eigentümer – die Cooley Group – deren einziges Kaufangebot in Höhe von 2,8 Millionen Euro aus. Die Summe lag weit unter dem Preis, den man sich für das Objekt vorgestellt hatte. Den beziffert man auf mindestens vier Millionen Euro.

Bierschneider wollte also das Vorkaufsrecht an der May-Klinik, und das schnell, denn gesetzt den Fall, der potenzielle Käufer hätte den Kaufvertrag über die vereinbarten 4,5 Millionen Euro noch vor Erlass der Satzung unterschrieben, hätte die Gemeinde ihr begehrtes Objekt weder halten noch den Preis beeinflussen können.

Die May-Klinik auf einem Archivbild.

So aber sieht die Sache etwas anders aus. Denn sollte die May-Klinik durch den jetzigen Eigentümer an einen Dritten verkauft werden, tritt die Gemeinde automatisch als Käufer in den Vertrag mit ein. Der Grund: solange noch kein Eintrag im Grundbuch erfolgt ist, gibt es auch noch keinen neuen Eigentümer. Dadurch stehen den Kreuthern nun folgende Optionen offen:

  • 1. Die Gemeinde übt ihr Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Monaten aus, zahlt den geforderten Preis und schiebt damit den ursprünglichen Käufer ins Abseits
  • 2. Die Gemeinde tritt in den Vertrag mit ein, zweifelt die Verkaufssumme an, lässt den Verkehrswert der May-Klinik durch einen eigenen Gutachter prüfen, und nimmt damit Einfluss auf den Preis

Die Gemeinde kann allerdings nur dann von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, wenn ein potenzieller Investor einen Kaufvertrag unterschrieben hat. Andernfalls hat sie keine Möglichkeit einzugreifen. Diese Möglichkeit hätte sie auch nicht gehabt, wenn der potenzielle Investor den Kaufvertrag schon vor Erlass der Satzung unterschrieben hätte. Das bestätigt auch Landratsamtssprecher Gerhard Brandl auf Nachfrage.

Daher auch Bierschneiders Eile, möglichst schnell die entsprechenden Tatsachen zu schaffen. Auf Nachfrage am gestrigen Montag erklärt er jedoch: „Es ist leichter, wenn die ganze Maschinerie nicht ausgelöst wird “. Noch sei allerdings nicht klar, ob die Cooley Group die May-Klinik überhaupt an den potenziellen Investor verkaufen werde.

“Ich habe nichts zu verstecken”

Obwohl die neue Nutzungsänderung des Areals auf dem ehemaligen Krankenhausgelände schon im Gemeinderat abgesegnet wurde, hat Bierschneider dem potenziellen Käufer nach der Sitzung am vergangenen Donnerstag einen Termin zur Vorstellung seines Hotelkonzeptes angeboten. Entweder in einer nicht-öffentlichen oder in einer öffentlichen Beratung. Mitte Juli soll es nun soweit sein. Der Investor hat sich nach eigener Aussage bereits für eine öffentliche Sitzung mit der Begründung entschieden: “Ich habe nichts zu verstecken.”

Doch einen Haken hat die Sache: mit der Änderung des Flächennutzungsplans ist das eingetroffen, was er befürchtet hatte. Auf dem Grundstück ist das geplante Hotel in dieser Form nicht mehr möglich. Nichtsdestotrotz soll der Kaufvertrag in den kommenden zwei Wochen in Abstimmung mit dem jetzigen Eigentümer unterschrieben werden. Für Bierschneider wäre eine Präsentation im Gemeinderat dann wiederum hinfällig:

Mit einer vorschnellen Unterschrift des potenziellen Käufers beim Notar würde er sein Konzept umsonst vorstellen.

Denn dann beginnt – wie gesagt – das Prozedere des Vorkaufsrechts. Und die Gemeinde müsste, zu welchem Preis auch immer, das Geld für die May-Klinik innerhalb von zwei Monaten auf den Tisch legen. Sonst ist auch sie aus dem Rennen.

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