Nach fast 25 Verhandlungstagen des Landgerichts, in denen es um Untreue, Vorteilsnahme, Bestechung und Steuerhinterziehung ging, kam die schon länger vom Gericht erwartete Erklärung des einstigen Chefs der Kreissparkasse (KSK). Georg Bromme sah sich, wie er sagte, in den 30 Jahren seiner Vorstandstätigkeit bei der KSK regelmäßigen Prüfungen des BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), den Steuerbehörden und Testaten des Sparkassenverbandes ausgesetzt. Sie seien immer Leitfaden seiner Tätigkeit gewesen.
Doch in den rund 20 Verhandlungstagen sei ihm klar geworden, dass seine Einstellung keinen Bestand mehr haben könne. Denn „genauere Gespräche und Nachfragen“ hätten womöglich zu anderen Entscheidungen und zu „niedrigeren Kostenansätzen geführt“. Dies bedauerte Bromme „aufrichtig“. Selbstverständlich habe er daraus für sich „die Konsequenzen zu tragen“. Zwar hätten die in der Anklage enthaltenen Fahrten des Verwaltungsrates der Abstimmung gedient, doch wäre im Rückblick auf den damaligen Political Correctness ein „deutlicher Versuch notwendig“ gewesen, Änderungen oder Absagen herbeizuführen, räumte Bromme ein.
Bromme beklagt „Ausgrenzung und Abschottung“
Bereits im Herbst 2010 hätten Gespräche über seine weitere Verwendung in der KSK stattgefunden. Schon damals sei ihm klar geworden, dass er über März 2012 hinaus nicht mehr Chef der Sparkasse sein würde. Bereits ein Jahr zuvor sei ihm dies auch von Jakob Kreidl als damaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats bestätigt worden. Deshalb habe er sich schon ab Herbst 2010 mit dem Übergang in den „nächsten Lebensabschnitt“ beschäftigt. Dies könne man schon daran erkennen, dass er an der Fahrt des Verwaltungsrats im April 2011 nach Wien zu einer Sitzung schon ohne seine Ehefrau teilgenommen habe.
In dieses Bild passe auch, dass er bei der Fahrt des Gremiums im Dezember des gleichen Jahres nur in einem „ausgelagerten Bauernhof logierte“. Bei der Bürgermeisterfahrt nach Serfaus und Interlaken im April 2012 sei es für ihn wegen der „Ausgrenzung und Abschottung schon eine demütigende Situation“ gewesen. „Gleichzeitig sah ich keine Möglichkeit begrenzend einzugreifen“. Er habe es laufen lassen, da er mit der KSK bereits abgeschlossen hatte.
Große finanzielle Verluste des Ex-Sparkassen-Chefs
„Alle Vorgänge werden von mir eingeräumt“, erklärte der 70-Jährige. Alle testierten Ausgaben sollten dem Erfolg des Hauses, seiner Kunden und seiner Mitarbeiter dienen. Die Zerstörung seiner beruflichen Lebensleistung und die nachhaltige Beschädigung seiner Reputation würden ihn hart treffen, so Bromme. Ganz zu reden von den mehrere hunderttausend Euro Verlusten durch das fünf Jahre währende Verfahren.
Folglich habe er neben der zu erwartenden Strafe für die Fehlentscheidungen bei den relevanten Vorgängen „enorm zu büßen“. Trotzdem möchte er im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Schadenswiedergutmachung leisten. Er hoffe, dass diese angenommen werde, da er ein einvernehmliches Ende seiner jahrzehntelangen Zugehörigkeit zur KSK anstrebe.
„Enten reinpfeiffen“
Um die Höhe des durch Bromme versuchten Schadens ging es zuvor. Diese habe sich im Laufe des Prozesses erheblich verändert. Die Gespräche mit der KSK seien „positiv abgeschlossen worden“, so Brommes Anwalt Robert Jofer. Über diese „Schadenskompensation“ würde der Verwaltungsrat in einer außerordentlichen Sitzung noch in dieser Woche entscheiden. An diesem Termin will auch Kreidl eine „persönliche Erklärung“ abgeben, verkündete dessen Anwalt Klaus Leipold.
Leipold war es auch, der davon sprach, dass sein Mandant Kreidl „immer zwei Hüte“ aufhatte, den des Landrats und den des Verwaltungsratsvorsitzenden. Deshalb müsse die Staatsanwaltschaft die Konnektivität, die Verbindungen Kreidls sehen. Doch dies wollte Jürgen Rohrmüller nicht gelten lassen. Der Ermittler bestritt die Notwendigkeit beispielsweise des Entenessens in der Weißachalm von Kreuth in den Jahren 2011 bis 2013. „Nur weil das in der Sparkasse immer so gehandhabt wurde, ist das für mich kein Grund.”
Es reiche eben nicht, zum x-ten Mal irgendetwas vorzuschieben, was einen Bezug zur Sparkasse haben könnte. Nur weil irgendjemand beim Essen einen Vortrag halte, müsse man sich nicht auf Kosten der Sparkasse „Enten reinpfeiffen“. Selbst der Vorsitzende Alexander Kalomiris bezweifelte, ob hier der Sparkassenbezug reiche. Wenn nicht, so der Staatsanwalt, „schiebt man halt einen Vortrag eines Sparkassen-Präsidenten rein“.
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