Rund 20 Millionen Euro soll die Gemeinde das Sportstättenkonzept kosten. Dafür soll entweder an dem vorhandenen Ort die Sportstätten aufwendig saniert, oder aber eine neues Grundstück an der Kreuzstraße völlig neu bebaut werden. Die Gemeinde tendiert ganz klar zur letzteren Lösung. Dort stünde auch bereits ein Grundstück der Gemeinde zur Verfügung.
Unterschriften gegen den Umzug
Doch jetzt regt sich Widerstand. Seit gestern sind Josef Killer und einige Mitstreiter dabei Unterschriften für ihre geplantes Bürgerbegehren zu sammeln. Killer findet es wichtig, dass bei so einer wichtigen Entscheidung die Bürger selbst beteiligt werden. Allerdings machen er und seine Mitstreiter auch ganz klar, dass sie mit dem bisherigen Plan der Gemeinde nicht einverstanden sind.
Sie kritisieren vor allem den großen Flächenverbrauch den ein neues Sportzentrum an der Kreuzstraße verursachen würde. Rund 70.000 Quadratmeter Fläche werden dafür benötigt. Killer bezieht sich bei seiner Argumentation auf die von der Gemeinde verabschiedete Bauleitplanung. Aus Killers Sicht widerspricht sich die Gemeinde mit diesem Vorhaben selbst.
Dort ist von innerörtliche Verdichtung und von einem maßvollem Wachstum von 43 Bürgern pro Jahr die Rede. Und jetzt das.
Zudem sei an dem neuen Standort gar nicht die nötige Infrastruktur gegeben. Kinder und Jugendliche kämen dann nicht mehr über Rad- und Fußwege zu der neuen Sportstätte. Auch die Schule könnte nach Meinung der Initiatoren die Plätze nicht mehr benutzen.
Außerdem fürchten Sie eine finanzielle Belastung für die Sportvereinsmitglieder. Der Bürgermeister hätte in den vorherigen Ausschüssen bereits angesprochen, dass die Vereine an dem Unterhalt der Sportstätten beteiligt werden würden. „Damit würden auch die Mitgliedsbeiträge steigen und Eltern mit mehreren Kindern könnten sich das nicht mehr leisten“, behauptet Killer.
Einheimischengrundstücke im Gegenzug
Auf Seiten der Gemeinde sieht man das hingegen ganz anders. Bürgermeister Eglseder (CSU) erklärt, dass er die Argumentation der Beitragserhöhungen nicht nachvollziehen könne. Man zahle allein jetzt rund 70.000 Euro, in guten Jahren auch mal 60.000 Euro an Heizkosten.
Wenn man das dagegen rechne, dann glaube er nicht, dass sich die Beiträge erhöhen würden. Zudem habe Otterfing ohnehin die niedrigsten Beiträge im Umkreis. „Ich bin schon seit langen Jahren in den Vereinen und weiß wovon ich rede. Für mich ist dieser Punkt überhaupt nicht relevant“, stellt der Bürgermeister klar.
Und auch den Vorwurf des Flächenverbrauchs weist er zurück. Im Gegenzug würden schließlich Einheimischengrundstücke auf dem alten Sportgelände entstehen. Und die brauche man sowieso, wenn man die Einheimischen hier behalten wolle. „Ich hab hier 32 Bewerbungen für zwei Grundstücke auf meinem Tisch liegen. Die Einheimischen wollen ja bleiben. Aber dann brauchen wir die Grundstücke“, so Eglseder. Mit dem Verkauf der Grundstücke will die Gemeinde rund acht Millionen Euro erlösen.
Bürgermeister sieht keine Alternative
Dabei ist der Rathaus-Chef überzeugt, dass die Verlagerung ohne Alternative ist. Alles andere wäre Flickwerk und würde die Gemeinde auf Dauer nicht weiterbringen. „Und das ist im Übrigen nicht meine persönliche Meinung, sondern das Ergebnis der Recherchen aus der Verwaltung“, stellt Eglseder klar. Er glaube, dass die Anstrengungen zum Bürgerbegehren auch aus persönlichen Motiven getroffen wurden. Und solche Leute könne er nicht Ernst nehmen.
Josef Killer und seine Mitstreiter lassen sich davon jedoch nicht beirren. Sie wollen die notwendigen 360 Unterschriften bis zum Ende des Monats abgegeben haben. Und Killer ist zuversichtlich, dass man das schafft: „Wir hoffen, dass wir insgesamt 1.000 Stimmen zusammenbekommen.“
Eine erfolgreicher Bürgerentscheid hat dieselbe Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss. Um das zu erreichen, müssen die Otterfinger 360 Unterschriften in der Gemeinde vorlegen. Ist dieses Bürgerbegehren rechtlich einwandfrei zustandegekommen, ist der Gemeinderat verpflichtet eine Abstimmung zuzulassen. Das ist der sogenannte Bürgerentscheid. Hier reicht eine einfache Mehrheit bei einer Beteiligung von mindestens 20 Prozent der Bevölkerung, damit ein solcher Entscheid erfolgreich ist.
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