Heute überreichten die Initiatoren des Bürgerbegehrens in Otterfing die unterschriebenen Listen für den geplanten Bürgerentscheid. Innerhalb von nur zehn Tagen hatten sich 733 Otterfinger Bürger in die Listen eingetragen.
Die notwendige Anzahl der Stimmen (360), für die Zulässigkeit wurden erreicht und deutlich überschritten. “Dies ist für uns sehr erfreulich und bestätigt, dass die Otterfinger Bürger dieses Thema bewegt und dass sie dabei mitreden wollen”, erklärt Initiator Josef Killer.
Gemeinderat entscheidet über Zulässigkeit
Der Gemeinderat muss nun, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingabe des Antrags, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Bevor es zu einem Bürgerentscheid kommt, muss es zunächst formal zugelassen werden. Abgelehnt werden darf es aber nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid nicht gegeben sind.
Denn nicht das eingereichte Begehren ist für den Standort Nordring ausschlaggebend, sondern der damit beantragte Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach Zulassung des Bürgerbegehrens durchgeführt werden. Den Termin legt der Gemeinderat fest. In dieser wichtigen Angelegenheit dürfen die Bürger, dann vermutlich im März 2015, in einer demokratischen Wahl, über die Standortfrage Sportzentrum Otterfing selbst entscheiden.
Das Ziel der Gemeinde schon am 9. Dezember eine endgültige Entscheidung in Sachen Sportzentrum zu treffen ist damit vom Tisch. Ursprünglich wollte Bürgermeister Eglseder zu diesem Termin bereits über die Verlegung abstimmen lassen. Doch die Freien Wähler hatten angekündigt auf die Entscheidung des Bürgerentscheids warten zu wollen.
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