Bürokratie macht Geflüchteten das Leben schwer

Ab Juni erhalten ukrainische Geflüchtete keine Asylbewerberleistungen mehr – dafür Leistungen nach dem Sozialrecht. Das Landratsamt Miesbach versucht etwas Klarheit in dieses Bürokratie-Chaos zu bringen. Auch Landrat Olaf von Löwis meldet sich zu Wort.

Für Geflüchtete aus der Ukraine verspricht der Miesbacher Landrat “unbürokratische Hilfe”.

Die Bundesregierung kündigt an, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit 01. Juni 2022 keine Asylwerberleistungen mehr erhalten sollen. Stattdessen beziehen sie ab Juni Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Laut dem Miesbacher Landratsamt bringe das jedoch einige Herausforderungen mit sich. Aus einer Pressemeldung des Landratsamtes geht hervor:

Durch diesen sogenannten Rechtskreiswechsel müssen Geflüchtete aus der Ukraine in ganz Deutschland neue Anträge stellen, um weiterhin finanzielle Unterstützung zu erhalten.

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Die dafür nötigen Anträge werden laut LRA jedoch noch diese Woche verschickt – zweisprachig, versteht sich. Bei den Anträgen sei wichtig, dass jeder Geflüchtete über 18 Jahren unterschreibt. “Damit der Fachbereich Arbeit und Soziales die Anträge bei Bedarf – wenn es die deutsche Rechtslage fordert – einzeln bearbeiten kann, ohne, dass weitere Anträge nötig wären”, so die Erklärung aus Miesbach. Ebenfalls sollten am Besten die Namen aller Geflüchteten am jeweiligen Briefkasten stehen. Eine Sprecherin des Landratsamtes betont: “Wenn Geflüchteten keine Post zugestellt werden kann, verzögert sich die Auszahlung der finanziellen Unterstützung!”

Der Antrag müsse übrigens auch gestellt werden, wenn bereits ein Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt wurde. Weiter rät das Landratsamt den Geflüchteten, unbedingt ein deutsches Bankkonto zu eröffnen – sonst verzögere sich die Auszahlung. Ein Bankkonto kann normalerweise unter Vorlage eines ukrainischen Passes kostenlos eröffnet werden.

Die nötigen Unterlagen für die neuen Anträge können alternativ auch auf der Website des Landratsamtes heruntergeladen werden oder ausgedruckt in den Rathäusern abgeholt werden. Folgende Anlagen sind in Kopie für die Antragstellung wichtig: Pässe/Geburtsurkunden, Aufenthaltstitel, wenn vorhanden: ein Mietvertrag und Einkommensnachweis/Arbeitsvertrag. Miesbachs Landrat, Olaf von Löwis (CSU) betont abschließend:

Wir geben unser Bestes, um Geflüchteten aus der Ukraine in unserem Landkreis so unbürokratisch wie möglich zu helfen.

1.200 Geflüchtete im Landkreis

Aktuell befinden sich laut Landratsamt 1.200 ukrainische Geflüchtete im Landkreis. 1.059 davon stellten bereits einen Antrag auf Aufenthaltstitel und finanzielle Unterstützung. Geflüchtete, die noch keinen Aufenthaltstitel beantrage haben, sollten das schnellstmöglich machen – um Sozialleistungen zu erhalten. Hier geht es zur Antragsstellung.

Für weitere allgemeine Fragen rund um Sozialleistungen und den Rechtskreiswechsel hilf das Ukraine-Team des Landkreises unter der Nummer 08025 704 0.

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