Cash für Unwetterschäden

Nachdem das Tegernseer Tal in den vergangenen Wochen von Unwettern gebeutelt wurde, verspricht die Politik nun Hilfen. Wie sehen die aus?

Stürzlham, Gemeinde Weyarn – Hochwasser, 26.07.2021. / Quelle: Thomas Gaulke

In den vergangenen Wochen wurde das Tegernseer Tal immer wieder von starken Unwettern getroffen. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) verspricht nun: „Wegen der massiven Unwetter in den Landkreisen Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg wird die Gebietskulisse für Soforthilfen im Juli ergänzt. Damit können ab Mittwoch auch Hochwasser-Betroffene aus diesen Landkreisen die geforderten Soforthilfen beantragen”.

Ansprechpartner sei zunächst das Landratsamt, dass die entsprechenden Formulare online oder in Papierform zur Verfügung stellt. Dazu heißt es aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und Heimat:

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Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder kann nach Absprache auch in bar erfolgen.

Härtefallfonds für existenzielle Notlagen

Weiter heißt es aus dem Ministerium: “Zur Linderung der ersten Not wird eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5.000 Euro an betroffene Haushalte ausgezahlt.” Dazu kommt noch eine Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro für “Ölschäden an Gebäuden.”

Dabei ist jedoch zu beachten: “Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 Prozent.” Versicherungsleistungen werden außerdem auf die staatlichen Hilfen angerechnet. Im Fall, dass Menschen durch Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, kann durch Zuschüsse aus Härtefallfonds bis zu 100 Prozent der Schäden erstattet werden, verspricht Füracker.

In Einzelfällen soll es ebenfalls möglich sein, Steuern zu stunden, Vollstreckungsmaßnahmen aufzuschieben oder Steuervorauszahlungen zu strecken – Sonderabschreibungen sollen auch möglich sein. Abschließend informiert das Ministerium noch: “Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.” Ansprechpartner ist hier das zuständige Finanzamt.

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