„Das ist eine große Sauerei“

Nach der Entscheidung des Landesamtes für Denkmalpflege, den Rottacher Gasthof Glasl unter Denkmalschutz zu stellen, kochen auch bei den Verantwortlichen im Rottacher Rathaus die Emotionen hoch.

Der Gemeinderat ärgerte sich dabei gestern Abend insbesondere darüber, wie das Urteil publik wurde. Der Eigentümer erfuhr aus den Medien von der Entscheidung und zeigte sich verzweifelt.

Der Eigentümer vom Gasthof Glasl hat erst durch die Presse von der Entscheidung der Denkmalschutzbehörde erfahren
Das Areal, auf dem der Glasl steht, soll eigentlich bebaut werden.

Seit gestern Mittag ist klar: der Gasthof Glasl fällt unter Denkmalschutz und darf daher nicht abgerissen werden. „Aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und volkskundlichen Bedeutung erfüllt das ehemalige Glasl die Kriterien nach Artikel 1 im Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Seine Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit“, so die Begründung des Landesamtes für Denkmalpflege. Erfahren haben das die Betroffenen aber scheinbar erst durch die Medien. 

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Klar geregelte Abläufe

„Es ist schon befremdlich, dass mich die ersten Journalisten anrufen, bevor die Gemeinde und auch der Eigentümer von der Entscheidung des Landesamtes erfahren haben“, so Bürgermeister Franz Hafner gestern Abend im Gemeinderat. Glasl- Eigentümer Wolfgang Lentner habe ihm in einem Telefongespräch bestätigt, dass auch er aus der Presse von der Entscheidung erfahren habe.

Erst später am Tag habe die Gemeinde per Fax von dem Urteil der Denkmalschützer offiziell Kenntnis erlangt, so Rathaus-Chef Hafner weiter. In dem Fax wurde offenbar auch die Bitte geäußert, das Urteil an den betroffenen Eigentümer des Gasthofs weiterzuleiten.

„Sollte das stimmen, ist das eine große Sauerei. Das Landesamt für Denkmalpflege ist eine Behörde, die sich an klar geregelte Abläufe zu halten hat“, äußerte auch Gemeinderat Josef Lang (CSU) gestern Abend sein Unverständnis über die Vorgehensweise der Denkmalschützer.

Denkmalschützer: „Dienstweg wurde eingehalten“

Aufseiten des Landesamtes für Denkmalpflege will man indes nichts von einem Fehlverhalten wissen und weist die Vorwürfe zurück. So erklärt die Presssprecherin des Landesamtes Beate Zarges gegenüber der Tegernseer Stimme:

Es ist selbstverständlich, dass wir den vorgeschriebenen Weg einhalten. Das war auch bei dem gestrigen Urteil der Fall.

Demnach wurden wie üblich die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Miesbach und auch die Gemeinde Rottach-Egern vorab über die Entscheidung informiert. Die Gemeinde wurde darin angehalten, Wolfgang Lentner, dem Eigentümer des Gasthof Glasl, das Urteil zu übermitteln, heißt es aus der Behörde weiter.

Offenbar ist dies jedoch zumindest nicht rechtzeitig geschehen. „Wir haben die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege am Dienstagvormittag per Mail erhalten“, so Gabriele Dorby, Sprecherin des Miesbacher Landratsamtes. Darin hieß es unter anderem, dass die Gemeinde Rottach-Egern das Schreiben vorab als Fax erhalten habe, mit der Bitte, den Eigentümer darüber in Kenntnis zu setzen, so Dorby weiter.

Bislang hatte nur die historische Eingangstür unter Denkmalschutz gestanden
Bislang stand nur die historische Eingangstür des Hofs unter Denkmalschutz.

Doch zu diesem Zeitpunkt war das Urteil offenbar bereits öffentlich. Für Bürgermeister Franz Hafner ist das keine „feine Art“ im Umgang mit den Betroffenen, wie er gestern Abend betonte. Kritik an der Vorgehensweise der Gemeinde rund um die Causa Glasl hatte Hafner indes bereits gestern Nachmittag von sich gewiesen.

Gemeinde will Stellungnahme abgeben

Wie es nun weitergeht mit dem historischen Gasthof, ist weiterhin offen. Auch wenn ein Abriss des Gasthofs vom Tisch ist, ist eine Bebauung des Areals weiterhin möglich. Der Eigentümer und interessierte Investoren müssen jedes weitere Vorgehen nun allerdings eng mit den Denkmalschutzbehörden abstimmen.

Die Gemeinde Rottach-Egern hat gemäß Artikel 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes bis 30. April Zeit, eine Stellungnahme zu der Entscheidung der Denkmalschützer abzugeben. „Wir können hier aber nicht dafür oder dagegen stimmen, sondern nur bewerten, ob aus unserer Sicht fachliche Korrekturen am Urteil des Landesamtes notwendig sind“, so Walter Hübsch vom Rottacher Bauamt im Gemeinderat. Um einen ordentlichen Ablauf zu gewährleisten, will man sich in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 25. Februar erneut mit der Entscheidung der Denkmalschützer befassen.

Eigentümer Wolfgang Lentner zeigte sich in einem Telefonat mit dem Rottacher Bürgermeister gestern jedoch verzweifelt. „Er weiß nicht, was er nun tun soll“, schilderte Hafner den Verlauf des Telefonats mit Lentner. Zudem habe Lentner angedeutet, dass er nun sein Wohnhaus verkaufen, wegziehen und den Glasl dem Verfall preisgeben wolle, so der Rottacher Rathaus-Chef gestern Abend im Gemeinderat.

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