Laut aktuellen Prognosen des Landratsamtes werden im Landkreis Miesbach bis Ende des Jahres 1300 Flüchtlinge leben. Geeignete Unterkünfte sind weiter Mangelware. Mangels Alternativen wurden in Tegernsee und Gmund Turnhallen besetzt, in Rottach-Egern ist eine Traglufhalle geplant.
Einen anderen Weg gehen derweil einige Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Sie wollen einen Teil der gemeindeeigenen Wohnungen künftig zur Unterbringung von Asylbewerbern nutzen und kündigen deshalb langjährigen Mietern die Mietverträge. Über entsprechende Fälle im nordrhein-westfälischen Nieheim und Niederkasel berichtete die Süddeutsche Zeitung in der vergangenen Woche.
Großer Bestand an Gemeindewohnungen im Tegernseer Tal
Ist ein solches Szenario auch im Tegernseer Tal denkbar? Die hiesigen Kommunen verfügen über einen relativ großen Bestand an kommunalem Wohnraum. In Bad Wiessee und Rottach-Egern sind es rund 200, in der Stadt Tegernsee 160 solcher Wohnungen.
Sie alle sind bereits vermietet, die Mieter zum Teil mit längeren Mietverträgen ausgestattet. Aus Sicht des Tegernseer Bürgermeisters Johannes Hagn ist ein Szenario wie in NRW nicht vorstellbar:
Das ist undenkbar. Wir haben nicht die Absicht regulären Mietern, die Anspruch auf die Wohnungen haben, aus ihren Verträgen zu klagen.
Ähnlich sieht die Lage in Rottach-Egern aus. Hier will man von einen solchen Vorgehen nichts wissen. Man habe schon jetzt eine ganze Liste von Anfragen für die Gemeindewohnungen und könne den bestehenden Bedarf kaum decken.
Daher werde man dort keine Flüchtlinge unterbringen, um anderen Antragstellern abzusagen, betonte Bürgermeister Christian Köck vor kurzem im Rottacher Gemeinderat. In Rottach hat man sich für eine Traglufthalle am Birkenmoos entschieden, um dort rund 120 Asylbewerber unterzubringen.
Ausnahme in Bad Wiessee
Ebenso können die Mieter der Wiesseer Gemeindewohnungen entspannt in die Zukunft blicken. Auch Sie müssen keine Kündigung ihrer Verträge fürchten. So betont Bürgermeister Peter Höß: “Es gibt derzeit keinen Anlass die gemeindeeigenen Wohnungen in dieser Form zu verwenden.”
In einer zuvor leerstehenden Gemeindewohnung hat Bad Wiesssee zwar bereits vor einiger Zeit eine afghanische Familie untergebracht. Laut Höß soll das aber eine Ausnahme bleiben.
Auch rechtlich ist ein Vorgehen wie in NRW umstritten. Während sich die Kommunen dort auf ein „berechtigtes Interesse“ laut Paragraph 573 BGB berufen, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur privaten, nicht aber kommunalen Vermietern gestattet. Das bestätigte ein Sprecher des Mieterbundes der Süddeutschen Zeitung.
In Bad Wiessee ist man daher auf der Suche nach anderen Lösungen. So kaufte die Gemeinde im Dezember 2014 für rund 1,1 Millionen Euro das Haus Rheinland, um dort vorübergehend Flüchtlinge unterzubringen. Im Juli sind dort 40 Asylbewerber eingezogen.
Ein Modell, das sich aus Sicht der Gemeinde offenbar bewährt hat. „Wir stehen bereits in Kontakt mit weiteren Immobilienbesitzern. Eine Einigung mit den Eigentümern und dem Landratsamt Miesbach steht allerdings noch aus“, erklärt Peter Höß.
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