Per Drohne zum Image

Seit einigen Jahren lässt sich in Deutschland ein regelrechter Drohnen-Hype beobachten. So verwundert es kaum, dass auch die Marktgemeinde Holzkirchen bei ihrem neuen Imagefilm auf den Einsatz von Kameradrohnen zurückgriffen hat. Doch wer abheben will, sollte einiges beachten.

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Ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt, kann man Drohnen inzwischen für unter 300 Euro kaufen. Die kleinen Fluggeräte sind immer beliebter. Denn egal ob Hobbypilot oder gewerblicher Nutzer: Die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten überzeugen. Dabei sorgen vor allem Kameradrohnen für die optimale Aufnahmeperspektive.

Das dachten sich zuletzt auch die Verantwortlichen im Rathaus Holzkirchen und setzten für ihren neuen Imagefilm die Gemeinde aus der Vogelperspektive in Szene. Unterstützung kam dabei unter anderem von den Drohnenexperten der Firma „8Weltwunder“. Das Team um Geschäftsführer Alexander Varro stammt aus dem Oberland und sorgte zuletzt mit ihrer Arbeit für den Energieriesen E-on und für Jochen Schweizer für Aufsehen.

Hobbypiloten aufgepasst

Im Gespräch mit der Holzkirchner Stimme betont Varro allerdings: „Bei Drohnenflügen gibt es einiges zu beachten“. So müsse jeder Drohnenpilot – egal ob Privatmann oder gewerblicher Nutzer – eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung abschließen:

Denn die normale Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch die Steuerung von Fluggeräten in der Regel nicht ab.

Auch bei dem Gewicht der Drohnen gilt es die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Unterhalb eines Startgewichts von fünf Kilogramm benötigen Nutzer keine Aufstiegsgenehmigung der Behörden. Ab einem Gewicht von fünf bis 25 Kilogramm gibt es eine Meldepflicht beim zuständigen Luftfahrtamt.

Von Hobbypilot bis gewerblicher Nutzer: Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit.
Von Hobbypilot bis gewerblicher Nutzer: Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit.

Ist die Drohne erst einmal in der Luft, muss diese immer in Sichtweite bleiben. Eine Steuerung per Display ist dabei nicht ausreichend. Besonders heikel ist das Fliegen über größeren Menschenansammlungen. „Hier muss ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden“, so Varro.

Werden Fotos oder Videos per Drohne gemacht, greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sollten Dritte auf Aufnahmen zu sehen sein, ist eine Erlaubnis vor Veröffentlichung notwendig. Das gilt auch für die Verbreitung der Aufnahmen auf sozialen Netzwerken.

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