Hermann Gassner von Trauerhilfe Denk nimmt Stellung zu dem Vorwurf einer Monopolstellung im Totengewerbe in Holzkirchen. Man sei nur Erfüllungsgehilfe für die Gemeinde – und das aus gutem Grund.
„Jeder hat die freie Auswahl des Bestatters. Wenn ein anderer Bestatter zu mir kommt, dann ist die Auswahl des Kunden schon längst gelaufen“, findet Hermann Gassner von der Trauerhilfe Denk. Die Abstimmung zu den sogenannten hoheitlichen Lesitungen sei ein interner Prozess zwischen Bestattern und mache für den Kunden keinen Unterschied.
Der Friedhofsvertrag über die hoheitlichen Leistungen mit der Gemeinde folge rein praktischen Überlegungen. Sicherlich gäbe es in anderen Gemeinden auch freie Friedhöfe, weiß Gassner. Doch wenn dort etwas kaputt gehe, bestehe immer der Streit zwischen den einzelnen Bestattern, wer nun der Schuldige sei.
Leistungsniveau gewährleisten
Zudem sei durch den Vertrag ein gewisses Leistungsniveau gewährleistet. Viele kleinere Bestatter würden aus Gassners Sicht gar nicht über die Leistungsfähigkeit verfügen, größere Friedhöfe zu bewirtschaften. Doch Anschaffungen wie beispielsweise ein Bagger kosten auch Geld. „Es ist natürlich viel einfacher, einfach nur Särge und Dekoration zu verkaufen“, findet Gassner.
Die Ausschreibung folge nach objektiven Kriterien und jeder könne sich bewerben, meint der Bestatter. Daher kann er den Vorwurf einer Monopolstellung nicht nachvollziehen. „Wir sind nur der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde“, stellt Gassner klar.
Ursprünglicher Artikel vom 16. Oktober 2014 mit der Überschrift: Harte Bandagen im Totengewerbe
Wer bringt uns ins Grab? Hoffentlich keiner, schon klar. Aber für den Fall der Fälle gibt es Bestattungsunternehmer. In Holzkirchen und Umgebung ist die Trauerhilfe Denk dominant vertreten. Die Firma hat einen sogenannten Friedhofsvertrag mit der Gemeinde und damit das Vorrecht auf Bestattungen. Kleinere Unternehmer kommen kaum dagegen an.
Eigentlich ist das Geschäft mit den Toten ja bombensicher – sagt man. Doch dem scheint nicht ganz so zu sein. Im Gewerbe herrscht ein harter Konkurrenzkampf. „Die Trauerfirma Denk hat einen hoheitlichen Arbeitsvertrag mit der Gemeinde“, sagt Franz Soderer. Seit zehn Jahren ist Soderer als Bestatter tätig, seit einem Jahr ist er selbstständig.
Bei einem hoheitlichen Arbeitsvertrag handelt es sich um den sogenannten Friedhofsvertrag. Dieser besteht zwischen einer Gemeinde und einem Bestattungsinstitut – so auch in Holzkirchen. Der Vertrag erlaubt vertragsrechtlich allein diesem Unternehmen Gräber zu öffnen und zu schließen. Soderer bezeichnet genau das als „Schlüsselstelle“ für sein Dilemma.
Konkurrenzkampf oder Monopolstellung?
Die Vorgehensweise zur Ermittlung des Vertragspartners ist dabei immer gleich. Für rund vier Jahre bindet sich die Marktgemeinde vertraglich an ein Unternehmen. Dann kommt es wieder zu einer erneuten Ausschreibung: „Die Bestattungsunternehmen im Umkreis werden informiert und können sich dann bewerben“, erklärt Robert Haunschild, Geschäftsleiter der Gemeinde Holzkirchen. Den Zuschlag erhält, wer „die vorgegebenen Anforderungen erfüllt“ und zudem das „günstigste Angebot macht“.
In Holzkirchen besteht der Friedhofsvertrag seit jeher zwischen der Gemeinde und der Trauerhilfe Denk. Für Soderer ein Ärgernis: „Natürlich können Angehörige den Bestatter ihrer Wahl wählen, allerdings muss ich die Termine am Friedhof mit der Firma Denk abstimmen und diese übernimmt auch die Graböffnung.“ Sprich: Es ist möglich, die Firma Soderer, zum Beispiel für die Grabdekoration, zu beauftragen. Die Firma Denk bleibt jedoch immer mit dabei.
“Kleinere Unternehmen ziehen den Kürzeren”
Laut Paragraph 15 der Satzung für öffentliche Bestattungseinrichtungen des Marktes sind die “hoheitlichen Tätigkeiten klar dem Vertragspartner zugewiesen”, erklärt Haunschild. Demnach darf nur die Firma Denk alle Tätigkeiten innerhalb des Friedhofsareals von der Leichenbeförderung bis zum Senken des Sarges übernehmen.
„Die Erstversorgung des Verstorbenen – zum Beispiel die Kühleinrichtung – erfolgt dadurch zwangsläufig durch die Firma Denk“, erklärt Soderer, der sich über die Omnipräsenz des Instituts ärgert. Ein Auto der Firma am Friedhof sei stets auch Werbung, überhaupt sei Denk der Markenname für Bestattungen, die erste Assoziation, wenn es um Begräbnisse geht. Dagegen ankommen ist schwer. Herrscht in Holzkirchen ein Leichenmonopol?
Dabei wusste Soderer, worauf er sich dieses Jahr bei der Bewerbung zum Friedhofsvertrag einlässt. Von Seiten der Gemeinde habe man ihm Hoffnungen gemacht, behauptet er: „Man hat mir zugesichert, dass man mich bei der Vergabe berücksichtigt.“ Seine Hoffnungen wurden allerdings enttäuscht.
“Schiebereien haben keinen Sinn”
Laut Geschäftsleiter Haunschild habe man auch bei dieser Ausschreibung wieder nach dem Preis-Leistungsverhältnis differenziert und alle Bewerber gleichermaßen berücksichtigt. Die Firma Denk wäre zwar Vertragspartner „so lange er denken kann“, aber hätte sich auch immer wieder aufs Neue in der Ausschreibung „bewähren müssen“. Von einer Monopolstellung der Firma Denk könne man höchstens sprechen, da diese den Vertrag schon so lang inne hätten.
Konkurrent Soderer sieht die besondere Stellung des Bestatters trotzdem kritisch. „Man muss hier schon den Unterschied sehen.“ Es gebe durchaus ein qualitatives Gefälle, so der Bestatter, der seine Dekoration für hochwertiger als die der Konkurrenz hält. Inzwischen hat Soderer zumindest in Hartpenning Fuß gefasst und den Zuschlag für den Friedhofsvertrag bekommen. Trotzdem betont er: „Ich kann nicht so, wie ich gerne möchte.“
Trotz allem erteilt Haunschild einer bewussten Bevorzugung des Bestatters Denk eine klare Absage. „Schiebereien haben sowieso keinen Sinn. Damit macht man sich als Gemeinde angreifbar“, weiß der Geschäftsleiter.
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