Seit heute steht die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs fest: die Popularlklage von Karl Brutscher gegen die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet wird abgewiesen.
Für Landrat Jakob Kreidl eine begrüßenswerte Entscheidung, die den eingeschlagenen Weg des Kreistages stützt. Laut Angela Brogsitter von der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal ein enttäuschendes Urteil, das dem Landschaftsverbrauch nun Tür und Tor öffnet.
Brutscher verfolgte mit seiner Klage das Ziel, den seiner Meinung nach Überhand nehmenden Flächenfraß zu begrenzen. Als Grundlage zog er dabei die Alpenkonvention zu Rate.
Das Gericht stellte mit seiner Entscheidung jedoch fest, dass die Alpenkonvention nicht als geltendes Recht anzuwenden ist und folgte damit der Auffassung des Landkreises Miesbach.
Erfolgreich abgewogen
Eine Entscheidung, die Landrat Jakob Kreidl in einer aktuellen Pressemitteilung umfassend begrüßt: „Damit hat der Kreistag die gerichtliche Bestätigung, dass er korrekt und verantwortungsbewusst zwischen den Belangen des Naturschutzes und wirtschaftlich-strukturellen Erfordernissen abgewogen und entschieden hat.”
Ein Abwägung, die auch das Gericht in seiner Urteilsbegründung noch einmal explizit klarstellt:
Der Ausbau des touristischen Angebotes für den Erhalt der regionalen Wirtschaftskraft der Region und damit der Arbeitsplätze haben über das Sozialstaatsprinzip ebenfalls Verfassungsrang.
Oder mit anderen Worten: Das Gericht bewertet die wirtschaftliche Prosperität höher als den Naturschutz. Eine Sichtweise, die den unterschiedlichen Gruppen im Landkreis nicht gefallen dürfte und ihre grundsätzliche Position deutlich schwächt.
“Ein Freibrief für Politik und Investoren”
„Ich bin enttäuscht“, sagt Karl Brutscher nach der Urteilsverkündung und erklärt: „Das ist jetzt wie ein Freibrief für die weitere massive Erschließung von Grundstücken in den vorhandenen Landschaftsschutzgebieten.”
Auch Angela Brogsitter von der SGT ist der Meinung, dass der Flächenfraß nun kaum mehr aufzuhalten sein wird: „Rein bautechnisch ist jetzt schon viel möglich. Und es ist davon auszugehen, dass Politik und Investoren nach dem Urteil noch unbekümmerter mit der Natur umgehen“.
Bedenken, die Brutscher sogar an Verschwörungstheorien glauben lassen. „Ich hoffe, dass dem Urteil keine politischen Motive zu Grunde liegen“, so der 70-Jährige und ergänzt: „Aber bei uns in Bayern ist schließlich alles möglich“.
Vor allem wundert sich Brutscher über die Nichtanerkennung der Alpenkonvention:
Das war ein Punkt, bei dem ich eine Menge Schreiben von Experten vorliegen hatte. Die haben meine Argumentation gestützt. Dass das Gericht dem nicht gefolgt ist, wundert mich schon ein wenig.
Trotzdem will der engagierte Miesbacher nicht aufgeben: „In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wenn ich die endgültige Urteilsbegründung in den Händen halte, werde ich mich mit Anwälten zusammensetzen und eventuell über weitere Schritte beraten“.
Die unmittelbaren Folgen sind laut Brutscher aber nicht mehr aufzuhalten. Mit dem Urteil würden Vorhaben wie beispielsweise der Lanserhof in jedem Fall fertig gestellt werden.
Eine Sichtweise, die auch aus dem Urteilsspruch herauszulesen ist. Denn das Gericht bestätigt nochmal explizit die Rechtmäßigkeit der Flächenherausnahme für das Gesundheitshotel Lanserhof in Marienstein. Als Begründung nennen die Richter auch die faktische Vorbelastung durch den Margarethenhof sowie den vorhandenen Golfplatz. Damit stützen sie auch Kreidls These vom Oktober letzten Jahres.
Wir haben hier keine unberührte Natur. Hier ist es vor Jahrzehnten schlichtweg versäumt worden, das Gebiet aus der Egarten-Verordnung herauszunehmen.
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