Der „Bergspatz“ im Maklervisier

Besser den Spatz in der Hand als die Taube unterm Rathausdach? Wenn es nach einem Münchner Immobilienmakler ginge, dann stünden vor dem Landhaus „Bergspatz“ irgendwann die Abrissbagger und kurz darauf statt Hotel vier Einfamilienhäuser.

Noch hängt die Zukunft des Rottacher “Landhaus Bergspatz” vom Betreiber ab. / Foto: N. Kleim

Um der Bauwut entgegenzuwirken, hatte die Gemeinde Rottach-Egern im Oktober 2014 einen Bebauungsplan aufgestellt. Dieser Bebauungsplan mit der Nr.23 umfasst das Gebiet zwischen Georg-Hirth-Straße, Oberachweg und Pflegerweg. Im Planungsentwurf heißt es, dass a) die bestehenden Ein- und Zweifamilienhäuser Bestandsschutz haben (ebenso wie das dortige Gästehaus “Bergspatz”), dass es b) Möglichkeiten zur Erweiterung gibt und c) künftig nur noch Einfamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten erlaubt sind.

Seither hat es die Gemeinde in der Hand, welche Vorbescheidsanträge für Bauprojekte eine Chance haben und welche nicht. Große, gewinnbringende Mehrspänner mit Tiefgaragen sollen damit von vornherein ausgeschlossen werden, und die großzügigen Grundstücke erhalten bleiben. Die Gemeinde erließ zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplans eine Veränderungssperre, die nun Mitte Oktober ausläuft. Dann erst tritt der Bebauungsplan in Kraft, wie Bauamtsleiterin Christine Obermüller auf Nachfrage erklärt.

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Was passiert mit dem Hotel?

Das Gebiet, das der Bebauungsplan umfasst, ist kein reines Wohngebiet, sondern ein als allgemein deklariertes. Denn außer den Ein- und Zweifamilienhäusern befindet sich in der Färberstraße noch das Landhaus „Bergspatz“. Der “Bergspatz” ist ein Gästebeherbungsbetrieb mit 24 Zimmern und 45 Betten. Fraglich war, was Betreiber Gastron Euringer mit dem Hotel vorhat. Immer wieder hatte er – vor Aufstellung des Bebauungsplans – angedeutet, seinen Beherbergungsbetrieb erweitern zu wollen.

Wie berichtet hatten Juristen und das Landratsamt Bedenken geäußert. Als problematisch sah man die Zufahrt über den privaten Färberweg an, der sich im Eigentum von zwei Anliegern befindet. Da sich Euringer aber letztendlich nicht konkret zu seinen Plänen äußerte, wie Obermüller sagt, setzte die Gemeinde ihre Ziele im Rahmen des Bebauungsplans fest. Der Bergspatz darf nun zwar bestehen bleiben, erweitert werden darf er allerdings nicht mehr. Er darf nur durch Wohnhäuser ergänzt werden.

Hotelabriss für Neubau von Einfamilienhäusern?

Dass eines Tages vier Einfamilienhäuser das Hotel ersetzen könnten, daran hatte Anastasia Stadler (CSU) schon immer ihre Zweifel. Doch genau dafür hatte der Ortsplanungsausschuss am vergangenen Dienstag einen Vorbescheidsantrag des Münchner Immobilienmaklers Marcus Miller auf dem Tisch. „Alles, was vom Bebauungsplan abweicht, sollten wir nicht befürworten“, merkte der Rottacher Bürgermeister Christian Köck an. Grundsätzlich will Miller das bestehende Gästehaus „Bergspatz“ im Färberweg abreißen und durch zwei oder vier Einfamilienhäuser ersetzen.

Vier Varianten hatte Miller dem Gremium zur Abstimmung vorgelegt. Bei der ersten Variante sind vier Einfamilienhäuser geplant, die mit einer Tiefgarage ergänzt werden. Bei der zweiten sind es zwei Einfamilienhäuser sowie zwei Doppelhäuser – plus zwei Tiefgaragen. Bei der dritten Variante sind neben den vier Wohnhäusern zwei Doppelgaragen vorgesehen, und bei der vierten Variante sollen an die vier Einfamilienhäuser Wintergärten gebaut werden.

Ortsplanungsausschuss stellt Antrag zurück

Bauamtsleiterin Christine Obermüller wies darauf an, dass die vierte Variante nicht möglich sei. Eine Vergrößerung des Hauses entspreche nicht dem Bebauungsplan, erklärte sie dem Gremium. „Die Grundfläche ist ausgeschöpft“. Bei Variante eins hingegen spreche baurechtlich nichts dagegen. Hier halte man die Grundflächen ein, und auch die zwei geplanten Tiefgaragen seien nicht ausgeschlossen.

Die zwei Doppelgaragen bei Variante drei seien in einer Höhe von zwei Metern möglich. Denkbar seien aber auch Carports, so Obermüller. Nach kurzer Überlegung schlug Bürgermeister Christian Köck (CSU) vor, den Bauantrag zurückzustellen. Die Ortsplanungsausschuss-Mitglieder waren alle einverstanden. Wortmeldungen gab es keine. Wie Obermüller auf Nachfrage erklärt, sei der Antrag deshalb zurückgestellt worden, weil der Bebauungsplan erst Mitte Oktober in Kraft tritt. Dies habe der Antragsteller nicht gewusst. Ansonsten stehe dem Vorhaben nichts im Wege.

Hotelbetreiber bleibt gelassen

Gastron Euringer, der das Hotel Bergspatz seit 15 Jahren betreibt, hatte die Abstimmung mitverfolgt. Später sagte er auf Nachfrage: „Ein interessantes Projekt“. Von dem Vorbescheidsantrag habe er bis zur heutigen Sitzung keine Ahnung gehabt. Er wisse nur, dass die Gemeinde – seit der Bebauungsplan aufgestellt ist -, von Makleranfragen regelrecht „bedrängt“ werde.

Er jedenfalls vermiete seine Zimmer weiter wie bisher und sei weder dabei, seine “Koffer zu packen“, noch suche er Käufer für das Hotel. Bei ihm laufe alles unverändert weiter. Für 2019 habe er sich ins Gastgeberverzeichnis eintragen lassen. „Das macht man nicht, wenn man zusperren will“. Ob er bereit wäre, sein Hotel abzutreten, falls Herr Miller eines Tages mit einem lukrativen Angebot auf ihn zukommt, darüber will er zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachdenken.

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