In der gestrigen Sondersitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem kommenden Bürgerbegehren zum Sportzentrum. So haben mittlerweile verschiedene Juristen das Begehren geprüft. Darunter die Kommunalaufsicht, die Regierung von Oberbayern sowie die Experten des bayrischen Gemeindetages.
Ihr Urteil: Das Bürgerbegehren ist grundsätzlich zulässig. Mit der Frage „Sind Sie dafür, dass das neue Sportzentrum am bisherigen Standort für unsere Gemeinde angemessen und finanzierbar entwickelt wird?“ könne eindeutig geklärt werden, ob das Sportzentrum am Alt-Standort entwickelt werden soll, oder eben nicht.
Frage nicht eindeutig
Doch die Experten sparten auch nicht mit Kritik. Denn die Frage wäre alles andere als eindeutig. So wäre beispielsweise nicht klar, was die Formulierungen „angemessen und finanzierbar entwickeln“ im Einzelfall bedeuten würde. Darüber hinaus könne ein „Nein“ zu der Frage nicht mit einem „Ja“ für ein Sportzentrum an der Kreuzstraße gleichgesetzt werden. Geschäftsleiter Tobias Riesch hatte bereits in der vergangenen Sitzung die Frage gestellt, ob sich der Gemeinderat in diesem Fall eine entsprechende Entscheidung trauen würde.
Da diese Einwände jedoch nicht ausreichen, um das Begehren abzulehnen, folgte der Gemeinderat dem Rat der Experten und machte den Weg frei für einen Bürgerentscheid. Stattfinden soll dieser am 22. März.
Ratsbegehren abgelehnt
Ein Ratsbegehren wird die Entscheidung im Übrigen nicht begleiten. Dies hatte Bürgermeister Jakob Eglseder (CSU) vorgeschlagen, um die Frage zu präzisieren. Doch bereits in der vorbereitenden Fraktionssprechersitzung hatte man um die Formulierung gerungen. Am Ende entschied sich der Gemeinderat sogar, alle strittigen Punkte herauszunehmen.
Doch all dies erwies sich gegen Ende der Sitzung als ohnehin unnötig. Denn mit einer hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme wurde ein Ratsbagehren abgelehnt. Eglseder kritisierte diese Entscheidung: „Ich kann nur sagen: es verwundert. Es wird nicht klar festgestellt, was bei dem Begehren heraus kommt.“ Und auch Robert Schüßlbauer (CSU) konnte sich einen Kommentar in Richtung der Gegner nicht verkneifen. „So viel Demokratie wollt ihr dann doch nicht?“
In der Sitzung wollte man sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Doch Max Ruf (SPD) erklärte seine Entscheidung gegen das Ratsbegehren im Nachgang. „Das zur Abstimmung gestandene Ratsbegehren hätte erneut den Standort Kreuzstrasse in den Mittelpunkt gerückt ohne Alternativen zu kennen“, so Ruf. Diese könnten jedoch erst geplant werden, wenn der Bedarf eruiert worden sei und der Fragenkatalog beantwortet wäre. Zudem sei auch der im Raum stehende Bürgersaal nicht Teil der Fragestellung gewesen.
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