Tegernsee verliert auf ganzer Linie

Mit dem Markenrecht in Deutschland ist es so eine Sache. Dass dieses erst sicher greift, wenn man sich eine Marke schützen lässt, musste die Stadt Tegernsee nun vor Gericht lernen. Die Entscheidung zum “Tegernseer Hof” ist gefallen.

Tegernseer Hof darf seinen Namen behalten

Nach Übernahme des ehemaligen Feichtner Hofs benannte der neue Eigentümer Kristian Worbs das Gebäude um. Tegernseer Hof sollte das beliebte Ausflugslokal fortan heißen. Eine Hommage an den Tegernsee, eigentlich. Allerdings gibt es in Tegernsee ein gleichnamiges historisches Gebäude, weshalb die Stadt die Umbenennung nicht dulden wollte.

Worbs bekam Post vom Anwalt und setzte sich gegen die Forderung mit einer Klage zur Wehr. Daraufhin erwiderte Tegernsee die Klage.

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Tegernseer Hof in Finsterwald bleibt

Nun hat die Stadt ihre Klage auf Anraten des Richters in der gestrigen Verhandlung am Landgericht München I zurückgenommen, das berichtet der Merkur. Schon im Vorfeld war klar gewesen, dass die Rechtslage äußerst unsicher ist, schließlich hatte sich die Stadt den Begriff nicht schützen lassen. Im Gegensatz zu Worbs. Die ihm gehörende Aureus Immobilien und Anlagen GmbH hatte sich die Marke am 3.4.2018 schützen lassen.

Das Unterlassen der Stadt war wohl ein Fehler, wie sich nun herausstellte. Diesen will man nun nicht noch einmal wiederholen. Daher lässt die Stadt prüfen, welche Begriffe noch geschützt werden können.

Wo liegt eigentlich das Problem?

Ist es wirklich so schlimm, wenn es noch einen Tegernseer Hof gibt? Für die Stadt offenbar ja, hatte doch der Gemeinderat einstimmig für die anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzung gestimmt. Offenbar befürchtet man eine Verwechslung oder vielleicht sogar Schaden für den Namen Tegernsee Hof? Hier kann man nur Mutmaßungen anstellen. Allerdings ist es nachvollziehbar, sollte das Lokal einmal einen schlechten Ruf genießen, dass man um den Tegernseer Ruf fürchtet.

Derzeit ist das allerdings nicht der Fall. Eigentümer Worbs berichtet gegenüber dem Merkur, dass die Gäste den Namen gut annehmen, wobei einige Einheimische immer noch beim Namen Feichtner Hof bleiben. Ohnehin versteht er die ganze Aufregung nicht und hätte die Angelegenheit lieber außergerichtlich geklärt.

Alles eine Verschwendung von Steuergeldern?

Bürgermeister Hagn betonte, dass der Rechtsstreit den Bürger kein Geld gekostet habe. Die Rechtsschutzversicherung hat den Fall übernommen. Das ist auch gut so, denn der Streitwert bei markenrechtlichen Streitigkeiten ist in der Regel hoch. Da sich danach Anwalts- und Gerichtskosten berechnen, dürfte hier ein schönes Sümmchen zusammen kommen.

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