Der schädliche Griff ins Regal

Ladendiebstahl ist alles andere als ein Kavaliersdelikt und für den Einzelhandel ein oft unterschätzter Schaden. Ein betroffener Tegernseer Unternehmer berichtet.

Ladendiebstahl schadet dem Einzelhandel. Im Tegernseer Raum gab es in diesem Jahr 26 Fälle.
Ladendiebstahl schadet dem Einzelhandel. Im Tegernseer Raum gab es in diesem Jahr 26 Fälle.

Die Ware verschwindet genauso heimlich in der Tasche des Kunden wie der Kunde selbst. Im Durchschnitt gehen auf diese Weise etwa 100 Euro pro Woche an der Kasse vorbei, sagt ein am Tegernsee ansässiger Geschäftsinhaber. Jährlich habe er durch Ladendiebstahl einen Verlust zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Mitunter hätte er sogar schon einen jährlichen Warenschwund in der Grössenordnung bis 10.000 Euro gehabt, sagt er. Nicht zu vergessen, die finanziellen Aufwändungen zur Diebstahlvermeidung, die branchenweit Werte in ähnlicher Höhe erreichen.

Laut einer Studie entstanden dem deutschen Einzelhandel im vergangenen Jahr Verluste durch Warenschwund von rund fünf Milliarden Euro. Ladendiebstahl wird als Hauptursache angegeben. 2015 wurden deutschlandweit über 390.000 Ladendiebstähle angezeigt.

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Im Landkreis Miesbach gab es 2015 – im Zeitraum von Januar bis einschließlich Oktober – insgesamt 93 Diebstähle im Einzelhandel. 2016 waren es 86 Fälle, wie Andreas Guske, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, auf Nachfrage erklärt.

Organisierte Banden – keine Kleinkriminellen

Auch am Tegernsee ist der schnelle Griff ins Regal keine Seltenheit. Die Polizei Bad Wiessee meldet bis Ende Oktober 26 Ladendiebstähle, im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum noch 36 Vorfälle. Kunden, die das Geschäft verlassen, ohne etwas zu kaufen, dafür aber Ware unter der Jacke haben, erlebe er oft, sagt der Tegernseer Unternehmer. Ihm selbst habe man im Sommer sogar innerhalb von fünf Minuten Produkte aus dem Geschäft entwendet. Ware, die gerade angeliefert wurde und noch original verpackt war.

Viele Diebe seien in Banden unterwegs, berichtet er. Bei ihm im Laden seien einmal vier junge Männer gewesen, von denen drei die Verkäuferin ablenkten, ein anderer sich umsah, während der vierte schon im parkenden Auto wartete. Mit Ware unter dem Arm im Wert von 540 Euro verließen sie das Geschäft. Gekauft hatten sie – natürlich – nichts.

Eine Frau habe er sogar in sechs weitere Läden verfolgt und beobachtet, wie sie diverse Sachen mitnahm. Im Koffer der Dame fand die Polizei dann Diebesgut im Wert von insgesamt 15.000 Euro. Oft seien es auch sogenannte Stammkunden, die erst nach mehrmaligem Betreten des Ladens den Mut hätten, die Ware unbezahlt mitzunehmen, gibt er an. Seine Mitarbeiter seien deshalb verstärkt geschult worden, wachsam zu sein. Investierte Zeit, die den Unternehmer Geld kostet, und der daher auch klagt:

Meine Hauptaufgabe besteht nicht darin, einen Diebstahl zu verhindern.

Trotzdem stehen seine Kunden jetzt unter Beobachtung. Eine Treppe, die der Kunde bislang unbeaufsichtigt in die nächste Warenetage passieren konnte, ist geschlossen worden. Das Meiste spiele sich mittlerweile im Eingangsbereich ab. Der letzte Ladendieb, den der Tegernseer Unternehmer stellen konnte, kam laut Gerichtsurteil mit 40 Stunden Sozialarbeit davon. „Eine lächerliche Strafe“, findet er. Der Klau-Kunde ging dennoch in Revision.

Beim organisierten Diebstahl sprechen wir nicht mehr von Kleinkriminellen, sondern von Banden, die ein hochkriminelles Potenzial haben. Und für die fällt das Strafmaß bei uns zu gering aus.

Die Lösung sei nach Ansicht des Tegernseers ein länderübergreifendes Strafkonzept. Ein härteres Vorgehen gegen die Täter fordert auch der Handelsverband Deutschland (HDE). Immer weniger Händler würden nämlich einen Diebstahl bei der Polizei melden, so der Verband, weil die Strafverfahren oft ohnehin eingestellt werden würden.

Doch da sind die Gerichte auf die Gesetze angewiesen. Denn das jeweilige Strafmaß hängt nicht nur von der Schadenssumme und des Alters des Täters ab, sondern unter anderem auch von dessen Vorstrafen. Und jemand, der sich bislang nichts hat zuschulden kommen lassen, darf zunächst einmal auf mildernde Umstände hoffen.

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