Doch bei der aktuellen Situation soll es nicht bleiben. Jetzt reagiert die Gemeinde.
Früher herrschte auf den Friedhöfen rund um den Tegernsee regelrechte Überfüllung. Im Laufe der Zeit wurden jedoch immer mehr Gräber an verschiedenen Stellen des Friedhofs aufgelöst. Große Lücken tun sich mittlerweile zwischen den Grabstätten auf. Doch wie kommt es dazu? Schuld ist eine Art neuer „Trend“.
Statt einem Friedhofsgrab als letzte Ruhestätte wird eine Feuerbestattung immer beliebter. Diese Entwicklung machte sich bereits auf den Gemeindefriedhöfen von Bad Wiessee und Tegernsee bemerkbar. Die Gemeinden reagierten mit einer Lockerung der Satzung. Seitdem dürfen nicht nur Einheimische, sondern auch Personen mit „einem engen Bezug zum Ort“ dort begraben werden.
Nach Tegernsee und Wiessee haben jetzt auch die Gemeinderäte aus Rottach-Egern einstimmig für eine Aktualisierung der Friedhofssatzung gestimmt. Dabei ging es nicht nur um die Frage, wer bestattet werden darf, sondern primär darum, wie bestattet wird.
Neue Gräber als Lösung
Um auf die vielen Lücken und die bevorzugte Urnenbestattung zu reagieren, führt man nun eine neue Art von Grab ein. Früher waren es hauptsächlich große Urnenwände, die als letzte Ruhestätte dienten. Nun sollen stattdessen blockartige Gemeinschaftsgräber für die Urnen eingerichtet werden. Bisher gibt es zwei solcher Urnengemeinschaftsgräber auf dem Friedhof. Diese werden laut Kämmerer Gerhard Hofmann auch für die nächste Zeit, mit jeweils Platz für zehn Urnen, ausreichen.
Zum einen fügen sich die Gemeinschaftsgräber optisch gut ins Gesamtbild ein: „Der Unterschied zu den anderen Gräbern ist nur durch die verschiedenen Tafeln erkennbar“, so Hofmann. Vor allem sollen diese Gräber dabei helfen, die Lücken zu füllen und keine komplett neuen Urnenwände erstellen zu müssen.
Mit der Einführung der Gemeinschaftsgräber geht auch eine neue Gebühr einher. Eine 10-jährige Belegung kostet 565 Euro, jedes Verlängerungsjahr 57 Euro. Ferner stimmten die Räte über eine Änderung der allgemeinen Bestattungsgebühr ab. Laut Hofmann aufgrund einer Kostenerhöhung. Die Bestattungskosten wurden nun an die des Pfarrfriedhofs angepasst. Früher habe man alle Bestattungsleistungen extra aufgeführt, gebucht und abgerechnet – nun wurde alles zu einem Paket zusammengeführt. „Das ist einfach viel praktikabler“, so Hofmann.
Wer darf begraben werden?
Der Gemeinderat nutzte den Anlass zudem, um eine veraltete Satzung zu erneuern: Nun dürfen auch Personen mit Zweitwohnsitz in Rottach-Egern auf dem Gemeindefriedhof begraben werden. Schließlich zahlen diese auch Steuern für ihren Wohnsitz, so Kämmerer Hofmann. Folglich sollen sie auch an der Infrastruktur teilhaben dürfen. Dafür seien sowohl der nötige Platz als auch die Gräber vorhanden.
Laut Hoffman soll dies jedoch schon länger praktiziert worden sein. Könnte diese Lockerung bedeuten, dass auch bald „Auswärtige“ ohne oder mit nur geringem Ortsbezug auf dem Friedhof begraben werden können? Nein, stellt Hofman klar. Um auf dem Gemeindefriedhof begraben werden zu können, sei der Zweitwohnsitz eine Mindestvoraussetzung.
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