Des Bürgermeisters Versprechen

Waakirchens Bürgermeister Josef Hartl hatte bereits angekündigt, den Grundstücksdeal am Brunnenweg zu gegebener Zeit offenzulegen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung erschien er samt Anwalt. Und der gab preis, was er eigentlich nicht hätte preisgeben dürfen.

Auch dieses Drei-Parteien-Haus ist nach Hagleitners Grundstücksverkauf an die Gemeinde in seinen Besitz übergegangen. / Archivbild

Am Dienstag warteten alle gespannt darauf, was Bürgermeister Sepp Hartl (FWG) zu dem umstrittenen Grundstückstausch zwischen der Gemeinde und Ratsmitglied Andreas Hagleitner zu sagen hatte. Die Zuschauer kamen ungewohnt zahlreich.

Wie berichtet, hatte Hartl bereits in der Bürgerversammlung am 9. April dieses Jahres eine Offenlegung der Vertragsinhalte zu gegebener Zeit angekündigt. Hagleitner hatte der Gemeinde für die Erweiterung des Gewerbegebiets am Brunnenweg etwa 7.500 Quadratmeter seiner landwirtschaftlichen Fläche abgetreten.

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Der Gemeinde wird Vetternwirtschaft unterstellt

Der Gemeinderat hatte diesem Tausch einstimmig zugestimmt. Im Gegenzug für die abgetretene Fläche, so hieß es anfangs, habe Hagleitner ein gleichwertiges landwirtschaftliches Areal erhalten. Quasi ein 1:1-Tauschgeschäft. Zu welchem Preis, und welcher Wert dem gegenüberstand, darüber erfuhr man zu diesem Zeitpunkt allerdings von keinem der Beteiligten etwas.

Gleich mehrere Bürger reichten daraufhin bei der Bürgerversammlung am 9. April einen Antrag ein, in dem sie die Klärung des Sachverhalts forderten. Also schaltete die Gemeinde die Kommunalaufsicht des Landratsamts Miesbach ein. Von dort wurden die Unterlagen an die Regierung von Oberbayern weitergereicht. Die Behörde kam schließlich zu dem Ergebnis, dass Hagleitner in seiner Funktion als Gemeinderat keinen Vorteil gegenüber anderen Bürgern hatte.

Er sei von allen Beratungen und Beschlüssen, die ihm einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil erbracht hätten, ausgeschlossen worden. Das Tauschgeschäft sei also rechtlich nicht zu beanstanden. Da Hartl in der Bürgerversammlung angekündigt hatte, den Deal nach der Prüfung offenzulegen, löste er jetzt dieses Versprechen in der jüngsten Gemeinderatssitzung ein.

Ohne Rücksicht auf Datenschutz

Zur Unterstützung hatte er sich den gemeindlichen Rechtsanwalt Stefan Detig, früher Bürgermeister vo Pullach, an die Seite geholt. Seit mehr als zwei Jahren ist er mit seiner Kanzlei bei den Vertragsverhandlungen fürs Gewerbegebiet involviert und berät die Gemeinde.

Zunächst stellte er die Hintergründe des Grundstückstauschs dar und verlas dann die knapp dreiseitige Stellungnahme des Landratsamts. Inklusive der Quadratmeter- und Wertangaben, was dem Bürgermeister ganz und gar nicht recht war. Flüsternd versuchte er, den Anwalt daran zu hindern, die Zahlen zu nennen.

Einen Tag später ging bei den Pressevertretern ein Schreiben von der Gemeinde ein, in welchem darauf hingewiesen wurde, dass dies Vertragsdetails gewesen seien, die dem Datenschutz unterliegen. Wohl versehentlich nannte Detig die Zahlen an diesem Abend trotzdem.

Gemeinde-Anwalt verrät Details

Wie der Anwalt offenlegte, soll Hagleitners 4.600 Quadratmeter große Fläche – laut Gutachten der BBV Landsiedlung vom 15. Juli – mit 34,80 Euro pro Quadratmeter bewertet worden sein. Jetzt soll der Quadratmeter 136 Euro kosten. Der Anwalt betonte, dass eine Unter-Wert-Veräußerung auzuschließen sei.

Für die Fläche habe Hagleitner im Tausch fünf Grundstücke erhalten. Um welche fünf Grundstücke es sich dabei handelt, erwähnte Detig nicht. Bisher war man davon ausgegangen, dass Hagleitner ein Wiesengrundstück – in etwa so groß wie die von ihm abgetretene Fläche – und ein Grundstück, auf dem sich ein Spielplatz befindet, sowie ein Wohnhaus mit drei Mietparteien im Gegenzug erhalten haben soll. Auch von einer Geldzahlung war die Rede.

Der Wert der fünf Grundstücke sei im Tauschvertrag mit einem Gesamtwert von 542.000 Euro festgehalten worden, so Detig weiter. Weil das weniger ist, als Hagleitners Fläche wert ist, sei der Unterschiedsbetrag inzwischen ausgeglichen worden, so Detig. Zustande kommt der Deal allerdings erst, wenn es einen gültigen Bebauungsplan gibt.

Verkaufspreis der neuen Baugrundstücke soll bei knapp 400 Euro liegen

Von Anfang an sei klar gewesen, dass die betreffenden Wiesen erst dann einen höheren Wert bekommen, wenn sie durch einen gültigen Bebauungsplan von einer Nutz- zu einer Gewerbefläche werden. Die Gemeinde habe am Brunnenweg vorausschauend gehandelt, so Detig. Nur durch den Erwerb der Grundstücke sei man künftig in der Lage, potentiellen Gewerbeunternehmen Grundstücke mit Baurecht anzubieten und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Mit dem Verkauf der Gewerbeflächen will die Gemeinde einen deutlichen Gewinn erwirtschaften. Dieser soll dann laut Vertrag für soziale und kulturelle Zwecke verwendet werden. In einer nichtöffentlichen Sitzung kurz nach der Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, die als Gewerbeflächen ausgewiesenen neuen Grundstücke am Brunnenweg zu Quadratmeterpreisen von 250-380 Euro zu verkaufen.

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