Moosrainer (49) beleidigt Ex-Freundin (62)

„Du blöde Kuh! Leck mich am Arsch!“ Wegen dieser Worte musste sich ein 49-jähriger Moosrainer vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Angezeigt hatte ihn seine 62-jährige Ex-Freundin – nach “missglückter Geldübergabe“ auf einem Parkplatz in Gmund.

Auf dem Penny-Parkplatz in Dürnbach soll der Angeklagte seine Ex-Freundin beleidigt haben. / Archivbild

Dass die Beziehung nicht mehr funktioniere, hatte der 49-jährige Angeklagte, der gestern vor dem Miesbacher Amtsgericht stand, nicht erklären müssen. Weil er seiner 62-jährigen Ex-Freundin aus Waakirchen noch Geld schuldete, traf er sie am 24. Mai dieses Jahres auf einem Parkplatz des Gmunder Penny-Marktes wieder.

7.000 Euro habe er sich insgesamt von ihr geliehen, sagt seine als Zeugin geladene Verflossene vor Gericht aus. Seit vier Jahren laufe sie nun schon hinter ihrem Geld her. Zwar habe der Angeklagte aus Moosrain seine Schulden in unregelmäßigen Raten abzustottern versucht, aber bis zuletzt seien noch immer 945 Euro offen gewesen. Weil sie ihr Geld wieder haben wollte, habe sie den Angeklagten zum besagten Parkplatz in Dürnbach geordert.

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„Du blöde Kuh, ich zahl‘ gar nix mehr!“

An diesem Tag gab er ihr 200 Euro. Zuwenig, fand die Zeugin. Sie wollte mindestens 300 Euro. „Du blöde Kuh, ich zahl‘ gar nix mehr“, soll er zu ihr gesagt haben. Woraufhin die Ex ihm zu erklären versuchte, dass die Zinsen bei der noch offenen Summe nicht berücksichtigt seien. Der Angeklagte soll daraufhin gekontert haben: „Leck mich doch am Arsch!“

Vor Gericht gab der Angeklagte dies nun allerdings nicht zu. „Das habe ich wirklich nicht gesagt.“ Vielmehr habe er ihr nur zu verstehen gegeben, sie möge ihn „einfach nur einmal in Ruhe“ lassen. Aus Eifersucht habe sie ihn nämlich „regelrecht verfolgt und erpresst“. Zweimal habe er schon seine Handynummer wegen ihr wechseln müssen. Aber jedes Mal habe sie diese wieder herausgefunden. Sie habe ihm sogar verboten, in Dürnbach einzukaufen, und jedesmal habe sie ihm den Stinkefinger gezeigt, wenn er an ihr mit Auto oder Radl vorbeifuhr.

Bei Geld hört selbst die Ex-Beziehung auf

Zweieinhalb Jahre seien sie zusammengewesen, immer wieder mit Unterbrechungen. Aber nun habe er seit über einem Jahr eine neue Freundin. „Oder wie lange sind wir schon zusammen, Schatz?“ ruft der Angeklagte plötzlich seiner im Gerichtssaal sitzenden Freundin zu. Ob sie auch etwas sagen dürfe, wendet sich diese an Richter Walter Leitner. „Natürlich nicht. Sie sind Zuschauerin“, beendet er den Zwischenruf.

Wozu er denn das ganze Geld überhaupt gebraucht habe, will Leitner von dem Angeklagten wissen. „Für’s Haus, und die Operation meiner Mutter“, so der 49-Jährige. Die Zeugin dagegen erklärt auf die gleiche Frage:

Für was?! Das ist eine gute Frage. Mal war seine Mutter krank, mal war was anderes krank.

„Aus Eifersucht haben Sie im Jahr 2011 schon einmal eine Frau beleidigt”, hält der Richter dem Angeklagten vor. Das sei aus einem Urteil des Amtsgerichts Kassel ersichtlich. Als Lügnerin und Schlampe habe der Angeklagte seine damalige Freundin bezeichnet. Außerdem noch mit Bier überschüttet und angespuckt. Ergänzend verliest Leitner daraufhin die Einträge des Mannes im Bundeszentralregister: Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und Betrug.

Keine Reue, nur Aggressionen

Einer der Gründe, warum die Staatsanwältin für ein Strafmaß von 60 Tagessätzen à 45 Euro plädiert – schließlich würden die Vorverurteilungen des Angeklagten dessen aggressives Verhalten zeigen. Reue könne man keine beim Angeklagten erkennen, geschweige denn den Ansatz einer Entschuldigung. Auch Richter Leitner ist am Ende überzeugt, dass die Beleidigungen ins „Schema des Angeklagten“ passen.

„So wie Sie ihre frühere Lebensgefährtin beleidigt haben, so haben Sie auch Ihre Ex-Freundin beleidigt, als diese mit Ihrer letzten Ratenzahlung von 200 Euro nicht einverstanden war.“ Walter Leitner verurteilt den Mann zu 40 Tagessätzen à 40 Euro. Der Waakirchner trägt ´zudem die Kosten des Verfahrens.

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