Dicke Luft trotz Rauchverbot?

Die Diskussionen über das bayernweite Rauchverbot reißen nicht ab. Auch knapp fünf Jahre nach der Einführung ist die Regelung so manchem Wirt noch ein Dorn im Auge. Aber auch die Nerven der Anwohner liegen mancherorts blank. Eine Zwischenbilanz aus dem Tegernseer Tal.

Seit 2010 gilt in allen Gaststätten ein strenges Rauchverbot.
Seit 2010 gilt in allen Gaststätten ein strenges Rauchverbot.

Das Tegernseer Tal ist für seine Gastronomiebetriebe und die bayerische Wirtshauskultur über die Grenzen des Freistaates hinaus bekannt. Da war es auch nicht verwunderlich, dass sich so mancher Gastwirt empörte, als am 4. Juli 2010 der Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern angenommen wurde.

Immerhin 61 Prozent der Wähler stimmten diesem Vorschlag zu. Mit drastischen Konsequenzen. Seither gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten, einschließlich Bier- und Festzelten, ohne Ausnahmen. Auch die Einrichtung sogenannter „Raucherclubs“ oder abgetrennter Raucherbereiche ist seither unzulässig.

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Bar- und Diskothekenbetreiber in der Zwickmühle

Vor allem für die Bar- und Diskothekenbetreiber ist das Rauchverbot ein großes Problem. Denn insbesondere in Kombination mit Hochprozentigem steigt bei manchem Nachtschwärmer das Verlangen nach dem Glimmstängel. In der Kneipe zu rauchen ist tabu, deshalb weichen viele Gäste in den Außenbereich aus.

Sehr zu Lasten der Anwohner. „So lange die Gäste auf dem Gehweg rauchen und nicht auf unserer Fläche, können wir nichts machen“, erklärt Stefan Hufnagel, Betreiber der Rottacher Bar „Rush“. Schließlich könne jeder rauchen, wo er möchte, zumindest im Außenbereich. „Für uns ist das ein echtes Problem“, meint Hufnagel.

Mancherorts, wie zum Beispiel an den einschlägigen „Hotspots“ in Rottach-Egern, häufen sich daher die Beschwerden. Vor allem die Nachtruhe werde oft nicht eingehalten, erklären Anwohner. Aber auch der unweigerlich entstehende Unrat muss am nächsten Tag weggeräumt werden. In der Kneipe zu rauchen löst zwar die Anwohnerproblematik, ist aber verboten. Die Wirte riskieren Strafen. Ein Dilemma, dem nur schwer beizukommen ist.

Bußgelder bis 1.000 Euro

Für die Polizei hingegen ist die Sache klar. „Wir kontrollieren regelmäßig in Stichproben“, erklärt Paul Knott, Pressesprecher der Polizeiinspektion Bad Wiessee. Es seien fast immer die gleichen schwarzen Schafe, welche sich nicht an das Rauchverbot hielten, weiß Knott. Bei den Gastwirtschaften mit Speisebetrieb sei das Problem so gut wie nicht vorhanden, anders sehe es in einigen Bars und Diskotheken rund um den See aus. Dort werde der blaue Dunst mancherorts geduldet. Die große Mehrheit der Gastwirte zeige sich aber kooperativ.

So auch Christian Nocker. Der Wirt des Gasthof Hagn in Schärfen bei Kreuth sieht in dem Rauchverbot kein Problem. Die Wirtshauskultur leide nach Nockers Aussagen nicht: „Unsere Stammgäste sind nach wie vor dieselben, da hat sich niemand abschrecken lassen.“ Ohnehin bliebe kein Gast länger sitzen, selbst wenn er direkt am Platz rauchen könne. „Die Zeiten, in denen die Leute auf fünf oder sechs Halbe dageblieben sind, sind eh längst vorbei.“ Nocker freut sich daher über das Verbot:

Meine Mitarbeiter und ich genießen mittlerweile den rauchfreien Arbeitsplatz.

Besonders reizvoll scheint eine Umgehung des absoluten Rauchverbots daher nicht zu sein. Wohl auch aufgrund der drohenden Konsequenzen. Neben den Betreibern müssen nämlich auch Angestellte sowie Gäste mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Zusätzlich wird der Wirt bei der zuständigen Gewerbeaufsicht angezeigt und muss unter Umständen weitere Konsequenzen fürchten. Um das zu verhindern, heißt es also auf beiden Seiten: Rücksicht nehmen – dann klappt es auch mit Party und Nachtruhe.

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