Sie sind beliebt, die Grundstücke in direkter Seenähe. Auch entlang der Wiesseer Seepromenade gibt es einige solcher Filetstücke. In der Seestraße 23 wird jetzt gebaut, denn der Grund wurde verkauft. Entstehen sollen zwei Einfamilienhäuser mit einem Zwischenbau.
Die Pläne sind immens. Zur Seeseite hin soll das Haus komplett verglast werden, und auch auf der anderen Seite soll nur zur Hälfte eine Holzverkleidung angebracht werden. Insgesamt in zehn Punkten widerspricht der Antrag der Ortsgestaltungssatzung von Wiessee. Im September erteilte der Wiesseer Bauausschuss deshalb dem Antrag keine Freigabe. Außerdem beklagte Bauamtsleiter Helmut Köckeis, dass Bäume auf dem Grundstück ohne Erlaubnis gefällt worden seien. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes wurde bereits eingeschaltet.
Bäume sind doch noch da
Mittlerweile fand ein Vor-Ort-Termin auf dem Seegrundstück statt. Laut der Pressesprecherin des Landratsamtes Miesbach, Sophie Stadler, sei alles gar nicht so tragisch wie zuerst gedacht: „Auf dem Grundstück wurden bisher ausschließlich Sträucher, Obstbäume und andere Laub- und Nadelholzbäume beseitigt. Diese fallen nicht unter die Beschränkungen der Ortsgestaltungssatzung“, erklärt Stadler auf Nachfrage.
Damit liege kein Verstoß gegen die Vorgaben des Bebauungsplans vor. Hier seien zwar nahezu alle Bäume im Geltungsbereich des Bebauungsplans dargestellt, allerdings lediglich als Baumbestand. Da im Plan darauf verzichtet wurde, den Baumbestand als „zu erhalten“ zu kennzeichnen, gehe von dieser bloßen Darstellung kein Beseitigungsverbot aus.
Die Eiche muss eventuell weg
Auch im vorgegebenen Zeitraum – zwischen Oktober und Februar – seien die Bäume gefällt worden. Die drei älteren und ortsbildprägenden Eichen wurden nicht beseitigt. „Sie wurden durch einen Zaun gegen Schäden während der Abrissarbeiten des Gebäudes geschützt“, so Stadler.
Ein Problem gibt es aber doch noch. Eine der Eichen kann bisher nicht in die geplante Bebauung integriert werden. „Deshalb wird es einen weiteren Termin mit der Gemeinde geben, wo geklärt wird, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen der Baum erhalten werden soll“, erklärt die Pressesprecherin abschließend.
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