Die fetten Jahre sind vorbei

Die oftmals bestaunte bayerische Spezl-Wirtschaft fliegt den Spezln gehörig um die Ohren. Und man hat das Gefühl, was jahrelang gang und gäbe war, wird plötzlich nicht mehr akzeptiert: Ehefrauen als gut bezahlte „Anrufbeantworter“, parteiintern vergebene Verdienstkreuze, „geschenkte“ Doktortitel.

Grund für den Ärger sind nicht Gesetzesverstöße. Das Problem ist die Selbstbedienungsmentalität, die kurzen Dienstwege. Oder anders gesagt: Der Status quo eines vermeintlich akzeptierten Politikstils.

"Amigo Wirtschaft" im bayerischen Landtag. Wie sieht es bei uns aus?/Quelle: © Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss
“Amigo Wirtschaft” im bayerischen Landtag?/Quelle: © Bildarchiv Bayerischer Landtag, Foto Rolf Poss

In der aktuellen Gehälteraffäre, die am vergangenen Freitag auch den Landkreis Miesbach erreichte, hat sich rechtlich bislang niemand etwas vorzuwerfen: Familienangehörige durften bis zum Jahr 2000 ganz offiziell als Mitarbeiter bayerischer Landtagsabgeordneter beschäftigt werden. In anderen Bundesländern war das schon länger nicht mehr möglich.

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Was ist richtig und falsch?

Dann kam auch im Freistaat eine Gesetzesänderung. Arbeitsverträge, die zur Zeit der Änderung bereits bestanden, durften weiterlaufen. Allerdings gab es in dem Gesetz auch den Gedanken einer „Übergangsfrist“, zu der die Verträge auslaufen sollten. Nur ein Zeitraum für die Frist wurde nie festgelegt. Eine Lücke, die mindestens 79 Abgeordnete nutzten. Darunter auch Landrat Jakob Kreidl.

Dabei haben rein rechtlich alle korrekt gehandelt. Auch diejenigen, die noch heute, 13 Jahre, nachdem die Änderung verabschiedet wurde, monatlich Geld aus der Staatskasse an Familienangehörige bezahlen. Jeder Einzelne der 79 kann sich auf bestehendes Recht berufen. Jeder Einzelne wusste aber auch immer und zu jeder Zeit, dass es nicht gewünscht ist, was er tut.

Unnahbarkeit ist kein politisches Grundrecht

So ein Fall von Selbstbedienungsmentalität wie in der Landespolitik ist bei uns in der lokalen Tal-Politik auf den ersten Blick nicht möglich. Ein Bürgermeister hat kein gesondertes Budget für private Angestellte. Personalentscheidungen in der Gemeindeverwaltung werden vom Gemeinderat abgesegnet. Und dennoch haben wir letzten Freitag auch bei den Bürgermeistern angefragt, ob und welche familiären Verknüpfungen es gibt oder gab.

Das sorgte für ein wenig Aufregung und brachte uns Kritik ein. Es zeigt aber gleichzeitig, dass es auch auf der untersten politischen Ebene ein gewisses Umdenken über die eigene Unnahbarkeit braucht. Kontrolle bedeutet nicht, dass man im gleichen Zug Betrugsvorwürfe erhebt. Aber Kontrolle ‒ und das ist die ureigenste Aufgabe der Presse ‒ sorgt dafür, dass man sich über das eigene Handeln Gedanken macht.

Der Wähler hat ein sensibles Gespür

Im Tegernseer Tal geht es dabei weniger um Gehaltszahlungen an Familienmitglieder. Und dennoch bietet auch die lokale Politik noch immer genügend Möglichkeiten zur Vorteilsnahme: Aufträge, die an „Bekannte“ vergeben werden, die Umwandlung von Wiesen in Bauland und andere gesetzlich stets korrekte Spezl-Gefälligkeiten mit Beigeschmack. Oder wie ist es um die Anstellung von Verwandten in der Gemeindeverwaltung bestellt? Und würde ein Gemeinderat gegen den Mitarbeiterwunsch eines Bürgermeisters aufbegehren? Fragen, deren Beantwortung vor allem der Politik selbst helfen würde.

Denn gesetzlich korrekt bedeutet nicht auch automatisch ethisch verantwortlich. Doch die Menschen entscheiden über richtig oder falsch nicht nur nach gesetzlicher Grundlage, sondern auch nach moralischen Maßstäben und Bauchgefühl. Vertrauen kann man nicht gewinnen, indem man sich strikt an Gesetze hält und die Ethik außen vor lässt.

Die landesweite Gehaltsaffäre zeigt dabei vor allem eines: Man hat jahrelang mitgenommen, was nur ging. Im gesetzlichen Rahmen versteht sich. Offensichtlich wird das aber nicht nur bei Landrat Jakob Kreidl. Jeden Monat hat seine Ehefrau 1.500 Euro bekommen. Netto. Auch noch acht Jahre nach der Gesetzesänderung. Bis zu dem Zeitpunkt, als Kreidl Landrat wurde und es rein rechtlich keine Möglichkeit mehr dazu gab.

Neue Verantwortung für das eigene Handeln

Der Arbeitsvertrag lief aber auch danach noch weiter: Fünf Monate „Übergangsfrist“ gibt die rechtliche Grundlage her. Bis zu exakt diesem letztmöglichen Tag floss auch Geld aus der Staatskasse auf das Konto der Familie Kreidl. Noch mal: von Gesetzes wegen ist das vollkommen korrekt. Verständlich für den Bürger ist es nicht.

Egal, ob auf Landesebene oder in der Lokalpolitik, was es braucht, ist mehr Feingefühl und ein modernes Verständnis von richtig und falsch. Ein anderes Bewusstsein von rechtlich korrekt und moralisch vertretbar. Die Aneinanderreihung aktueller Vorkommnisse zeigt nur einmal mehr, dass gerade bei Letzterem noch manches im Argen liegt. Die fetten Jahre sind definitiv vorbei.

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