Die Schicksalstage des Uli Hoeneß

Der Medienrummel im Münchner Justizpalast wird gewaltig sein. Immerhin geht es um einen der mächtigsten Fußball-Präsidenten der Welt. Uli Hoeneß soll im großen Stil in der Schweiz Geld gebunkert und vor dem Fiskus versteckt haben. Von mehr als 30 Millionen ist die Rede, die er nicht versteuert habe.

Zeitweise soll der 62-Jährige laut SZ dreistellige Millionensummen bei Spekulationsgeschäften bewegt haben. In dem auf vier Tage angesetzten Prozess vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts München II muss sich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung verantworten.

Am kommenden Montag beginnt der Prozess gegen Uli Hoeneß.
Am kommenden Montag beginnt der Prozess gegen Uli Hoeneß.

Das Magazin „Focus“ meldet nun, dass Staatsanwalt Achim von Engel die Selbstanzeige von Uli Hoeneß weder als strafbefreiend, noch als strafmildernd anerkennt. Sollten die Richter dies ähnlich sehen, droht dem Bayern-Präsidenten im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe. Bleibt die Frage, ob die Ankläger mit dieser Strategie durchkommen? Sie werden argumentieren, die Selbstanzeige weise große Lücken auf, weil detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen fehlten.

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Ende 2008 hatte Hoeneß nach einem „Stern“-Bericht bei den Finanzbehörden steuerlich anrechenbare Verluste aus Veräußerungsgeschäften in Höhe von 118,9 Millionen Euro angemeldet, während er in der Schweiz auf der Privatbank Vontobel Millionen vor dem Fiskus versteckte. Außerdem sei die Steuerhinterziehung zum Zeitpunkt der Selbstanzeige durch Recherchen des „Stern“ bereits entdeckt worden. Diese Selbstanzeige könnte strafmildernd sein, so ein Steuerexperte, wenn der Richter anerkennt, dass Hoeneß zumindest den Weg in die Steuerehrlichkeit mit allen ihm möglichen Mitteln gesucht hat.

Genügte die Selbstanzeige?

Wenn der Richter allerdings Zweifel an der Aufrichtigkeit von Hoeneß habe, würden die Chancen auf eine Strafmilderung sinken. Das Gericht könnte argumentieren, dass die Selbstanzeige nicht aus freien Stücken und als Ausdruck tätiger Reue entstanden sei, eine der Voraussetzungen im Strafrecht für ein mildes Urteil. Denn Tatsache ist, dass Hoeneß befürchtete, in Kürze aufzufliegen. Deshalb hoffte er, mit einer über Nacht zusammengestrickten Selbstanzeige noch reinen Tisch machen zu können. Die alles entscheidende Frage nächste Woche wird sein: Genügte diese Anzeige zu diesem Zeitpunkt?

Die Verteidigung von Hoeneß hält dagegen seine Selbstanzeige für wirksam. In diesem Fall müsste das Verfahren gegen Hoeneß eingestellt und der Haftbefehl aufgehoben werden. Doch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Angeklagte, die mehr als eine Million Steuern hinterzogen haben, in der Regel ins Gefängnis. Unklar ist, ob dies auch für den Fall einer verunglückten Selbstanzeige gilt.

Das Bekanntwerden des Steuerfalls Hoeneß begann am 8. April 2013 mit einer Anfrage der „Tegernseer Stimme“ bei der Münchner Staatsanwaltschaft. In Bad Wiessee kursiere das Gerücht, dass ein Steuerstrafverfahren gegen Hoeneß laufe. Die Durchsuchung seines Hauses hatte sich herumgesprochen. Die Staatsanwaltschaft schweigt. So beginnt die „Abendzeitung“ ihre Chronik über den Steuerfall Uli Hoeneß, der nun mit dem am kommenden Montag beginnenden Prozess sein „gerechtes“ Ende finden soll. Die TS berichtet direkt aus dem Gerichtssaal.

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