„Die Stellplatzverordnung ist kein Dogma“

Vor Jahren gab es in Bad Wiessee noch zu wenige Autostellplätze für Ein- und Mehrfamilienhäuser, inzwischen sollen es zu viele sein. Als Beispiel führte Bauamtsleiter Helmut Köckeis vor dem Wiesseer Gemeinderat eine etwa 2008 erstellte Eigentumswohnanlage in der Freihausstraße an.

Eine Aufnahme zeigt vor dem Haus versiegelte Böden, als Stellplätze damals verlangt, jedoch ohne abgestellte Fahrzeuge darauf.

Die Aufnahme zeigt das von Helmut Köckeis zitierte Haus in der Freihausstraße - ohne Autos auf den oberirdischen Parkplätzen.
Die Aufnahme zeigt das von Helmut Köckeis zitierte Haus in der Freihausstraße – ohne Autos auf den Parkplätzen.

„Hier zeigt sich“, so Bauamtsleiter Köckeis, „dass die geltende Stellplatzverordnung der Gemeinde vom 19.05.2005 nicht mehr den Anforderungen genügt und nachjustiert werden muss.“ Die Bevölkerungsstruktur gerade bei den Eigentumswohnungen zeige gewisse Veränderungen hinsichtlich der Anzahl der Bewohner pro Wohnung.

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In den größeren lebten überwiegend ältere Paare, die meist nur ein Fahrzeug nutzten, während in den kleineren Wohnungen meist zwei Berufstätige mit zwei Autos zu beobachten seien. Deswegen, so Köck, „gehen wir bei den größeren Wohnungen runter und werten die kleineren etwas auf“.

Und so gilt für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, ob mit Tiefgarage oder Freifläche, demnächst:
1,5 Stellplätze je Wohnung bis 60 m2 Wohnfläche
2,0 Stellplätze je Wohnung bis 120 m2 Wohnfläche
3,0 Stellplätze je Wohnung ab 120 m2 Wohnfläche

Erster Härtetest für die neue Verordnung

Bisher gab es beispielsweise pro Wohnung bis 50 Quadratmeter Wohnfläche nur den Bedarf von einem Stellplatz. Für Einfamilienhäuser (Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser) werden nach wie vor drei Stellplätze verlangt. Dies gilt aber nur, wenn die Wohnfläche nicht 250 m2 übersteigt. Ansonsten muss mehr Parkfläche vorgehalten werden. Auch für Behinderte sollte es mehr und breitere Parkplätze geben. Doch Köckeis betonte:

Die Stellplatzverordnung ist kein Dogma, Abweichungen durch den Bauausschuss müssten möglich sein. In ein paar Jahren werden wir uns wieder treffen und weitere Veränderungen vornehmen.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben einstimmig zu. Ob die Rechnung von Köckeis aufgeht, wird sich in naher Zukunft weisen. Dann nämlich, wenn die Neubauten wie Jägerhof-Residenzen und Klösterjäger-Wohnpark fertiggestellt sind. Sie liegen alle in dem neuen Halteverbotsbereich der Tempo-30-Zone westlich der Münchner Straße. Parken oder Halten ist dann außerhalb dieser großen Wohnanlagen so gut wie nicht mehr erlaubt. Eine Härtetest für die neue Stellplatzverordnung.

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