Die Zukunft des “Kanzlerhofes”

In „Baumgarten“ von Moosrain liegt der denkmalgeschützte Kanzlerhof. Warum dort jetzt weder ein Golfplatz noch ein Seminarhotel entstehen soll, wurde im Rathaus diskutiert.

Das Projekt “Kanzlerhof” kam im Ortsplanungsausschuss auf die Agenda. / Quelle: Archivbild

Für die geplante Golfakademie am Kanzlerhof hatte es im Jahr 2014 im Rahmen der Diskussionen um den Flächennutzungsplan die „Rote Karte“ gegeben. Auch die Pläne für ein Seminarhotel aus 2015 sind scheinbar vom Tisch. Zwar wäre die Gemeinde diesen Plänen zuträglich gewesen, zu einer konkreten Umsetzung kam es jedoch nie.

Denkmal soll erhalten werden

Am vergangenen Dienstagabend kam das Vorhaben wieder in den Gmunder Ortsplanungsausschuss. Ein Antrag auf Vorbescheid auf Nutzungsänderung lag auf dem Sitzungstisch. Dieses Mal geht es um den Einbau von zusätzlichen Wohnungen und Gewerbeflächen in den in Moosrain gelegenen ehemaligen Gutshof.

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Bauamtsleiterin Christine Wild klärte auf, dass das Anwesen im Aussenbereich läge und durch den Denkmalschutz, der auf dem Hauptgebäude liegt, zusätzlich besondere Situationen von der Zulässigkeit her gelten.

In dem Nebengebäude befinden sich derzeit drei Wohnungen, fuhr Wild fort. Der Antrag sieht nun insgesamt sechs Wohnungen dort vor, im Hauptgebäude eine zusätzliche Wohnung zu der bereits bestehenden, was dann insgesamt auf dem Anwesen eine Summe von acht ausmacht. Der Rest soll als Gewerbe genutzt werden.

Besel:

Es soll keine keine wundersame Wohnungsvermehrung geben.

Bürgermeister Alfons Besel (FWG) zeigte sich den Plänen gegenüber grundsätzlich positiv gestimmt. Jedoch warnte er davor, dass es nicht bei dieser Anzahl von Wohnungen bleiben könnte. Die Anzahl an Wohnungen sei gedeckelt. Auf dem Anwesen sei eine Austragswohnung plus fünf weitere Wohnungen möglich. Damit es bei den nun angedachten insgesamt acht Wohnungen bleibe, wolle sich die Gemeinde absichern.

Zu dem Zwecke solle eine sogenannte „Grunddienstbarkeit“ eingetragen werden, ein Passus, der die rechtlichen Details auf dem Grundstück regelt. Dann sehe man den Wohnraum in diesem Umfang als gesichert an. Auch die weiteren Gremiumsmitglieder konnten sich mit dem Vorhaben anfreunden. Im Vordergrund stehe der Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes, hieß es. Der Beschluss dazu erfolgte einstimmig.

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