Rush: Das letzte Wort hat der Hausbesitzer

Aktualisierung vom 26. Juli 2013 / 14:10 Uhr
Die Rush Bar in Rottach-Egern beschäftigt auch weiterhin die Behörden im Tal sowie im Landkreis. Vor wenigen Wochen hatte das Landratsamt die Bar in der Nördlichen Hauptstraße noch endgültig als Disko eingestuft, doch dafür fehlte den Betreibern die Genehmigung.

Ob diese nachträglich erteilt wird, erschien damals mehr fraglich. Jetzt ist klar, ein Diskobetrieb ist grundsätzlich möglich. Nun hängt alles vom Urteil des Hausbesitzers ab.

Wenn weitere Maßnahmen zum Lärmschutz getroffen werden, genehmigt das Landratsamt den Diskobetrieb in der Rush Bar
Wenn weitere Maßnahmen zum Lärmschutz getroffen werden, genehmigt das Landratsamt den Diskobetrieb in der Rush Bar

Nach der Auswertung des Lärmgutachtens und der Betriebsbeschreibung stufte das Landratsamt die Rush Bar Anfang Juli nach monatelangen Hin und Her als Dislobetrieb ein. Keine guten Nachrichten für die Betreiber des Rush. Sie hatten stets bestritten, die Bar als Disko nutzen zu wollen. Daher stand die Zukunft des Lokals mit der Entscheidung von Juli auch mehr denn je in Frage.

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Behörden zunächst skeptisch

Dem Rush fehlt bislang die Genehmigung für einen Betrieb als Diskothek und die Verantwortlichen im Rottacher Rathaus dämpften auch gleich die Erwartungen auf ein mögliches Happy End. „Betrachtet man die Vorfälle in der Vergangenheit, ist es fraglich, ob wir einem Diskobetrieb zustimmen”, so Bürgermeister Franz Hafner am 4. Juli auf Nachfrage.

Gleichwohl betonte er schon damals, dass das letzte Wort beim Landratsamt liege. Gabriele Dorby gab am selben Tag dann zu verstehen, dass man sich jedoch in der Regel nicht über die Entscheidung der Gemeinde hinweg setze.

Genehmigung jetzt doch greifbar

Mittlerweile hat sich die Gemeinde scheinbar nochmals mit der Frage beschäftigt. Denn wie uns der Rottacher Geschäftsleiter Josef Brummer heute bestätigt, stehe einem Diskobetrieb von Seiten Rottachs nichts im Wege. So sei eine Genehmigung als Disko grundsätzlich möglich, wenn weitere Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. „Dafür sind allerdings ein paar kleinere Baumaßnahmen erforderlich”, erklärt Gerhardt Brandl vom Landratsamt Miesbach.

Um die Maßnahmen rund um das “Rush” zu konkretisieren, ist für Ende der kommenden Woche ein Treffen der Beteiligten im Landratsamt anberaumt. Dann wird auch ein Architekt dabei sein, um die nötigen Umbaumaßnahmen zu skizzieren. “Entsprechende Pläne sind bereits angefertigt”, so Brandl weiter.

Hausbesitzer hat das letzte Wort

Scheitern könnte das Ganze allerdings noch an dem Urteil des Hauseigentümers. Nur wenn dieser mit den Umbaumaßnahmen einverstanden ist, kann das Rush weiter als Disko betrieben werden. „Wenn der Besitzer nicht zustimmt, bleibt alles bei der alten Regelung“, erklärt Brandl. In dem Fall werden die Behörden dem Rush auch keine Genehmigung erteilen.

Doch auch eine Einstufung als Diskothek bringt für das Rush nicht nur Gutes mit sich. Denn eben diese Einstufung führt für die Disko zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen. Grund dafür ist, dass die GEMA zum 1. April eine Gebührenerhöhung von Clubs und Diskotheken um bis zu 600 Prozent beschlossen hat. Als Disko wäre das Rush davon stark betroffen. Als Bar können die Macher die Gebührenproblematik derzeit noch umgehen.

Ursprünglicher Artikel vom 4. Juli mit der Überschrift: “Das Rush ist eine Diskothek
Schlechte Nachrichten für das „Rush“ in Rottach-Egern. Wie das Landratsamt Miesbach heute gegenüber der Tegernseer Stimme bestätigt hat, ist die Frage nach einer Einordnung als Bar oder Diskothek nun endgültig geklärt.

Nach Auswertung des Lärmgutachtens und einer Betriebsbeschreibung steht für die Behörde fest: Das Rush ist derzeit eine Disko ohne Genehmigung. Ob diese im Nachhinein erteilt wird, erscheint derzeit mehr als fraglich.

Der Lärmpegel im Rush gab für das Landratsamt den Ausschlag für die Einstufung als Diskothek / Quelle: Eventfotograf Scholz

Der seit Monaten schwelende Streit zwischen den Betreibern der Rush Bar auf der einen und den Anwohnern sowie dem Landratsamt auf der anderen Seite geht in die nächste Runde. Denn seit heute ist klar: das Landratsamt Miesbach stuft das Rush als Diskothek ein. Dies ist der vorläufige Höhepunkt einer lange währenden Auseinandersetzung.

Unendliche Geschichte

Seit dem Sommer 2012 kommt das Rush nicht aus den Schlagzeilen. Damals untersagte das Landratsamt die Nutzung als Diskothek. Auch Anwohner beschwerten sich über den Lärm zu nächtlicher Stunde. Die Betreiber wollten aber nicht als Disko eingestuft werden und klagten gegen den Bescheid des Landratsamtes.

„Wir haben nie die Absicht gehabt, das Rush als Diskothek zu führen“, machte Geschäftsführer Alexander Weiß am 8. Mai dieses Jahres deutlich. Ein Gerichtstermin vor Ort in Rottach-Egern sollte dann Klarheit bringen.

Die Frage, ob das Rush eine Bar oder eine Disko ist, beschäftigte im Mai bereits das Münchener Verwaltungsgericht
Die Frage, ob das Rush eine Bar oder eine Disko ist, beschäftigte im Mai bereits das Münchner Verwaltungsgericht

Und auch die Richterin Cornelia Dürig-Friedl vom Verwaltungsgericht München musste nach einem ersten Augenschein konstatieren, „dass es hier nicht nach einem Diskobetrieb aussieht“. Trotz aller Beteuerungen und Argumente machte die Richterin damals deutlich, dass allerdings eine eindeutige Betriebsbeschreibung und ein Lärmgutachten für die Entscheidung über die Nutzung der Bar ausschlaggebend seien. Eine solche Beschreibung mussten die Betreiber im Anschluss schriftlich beim Landratsamt einreichen.

Anfang Juni 2013 sah es dann nach einem schnellen Ende des Konflikts aus. Ernst Dieckmann vom Miesbacher Landratsamt bestätigte damals auf Nachfrage:

„Dem Gutachten kann man entnehmen, dass sich die Lärmproblematik lösen lässt, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden.“

Einerseits soll bei der Mischanlage ein Regler eingebaut werden. Damit würden 85 Dezibel innen und 45 Dezibel außen nicht überschritten werden. Zudem dürfen die beiden Eingangstüren nicht gleichzeitig geöffnet sein.

Landratsamt sieht Diskobetrieb

Endgültige Klarheit, ob es sich beim Rush also um eine Disko oder eine Bar handelt, konnte nur die Betriebsbeschreibung bringen. Dazu heute Gabriele Dorby, Sprecherin des Landratsamts:

„Da bei einer Lärmbelastung im Lokal von 85 Dezibel eindeutig der Musikbetrieb im Vordergrund steht, kann man hier nicht mehr von einer Schankwirtschaft (Bar) ausgehen, sondern muss man von einer Vergnügungsstätte oder Diskothek sprechen.“

Für eine Diskothek fehle den Betreibern aber derzeit die baurechtliche Genehmigung, so Dorby weiter. Um eine solche zu bekommen, müssten die Verantwortlichen nun bei der Gemeinde Rottach-Egern einen Antrag stellen. Und dort dämpfte der Bürgermeister Franz Hafner heute schon mal vorsorglich die Erwartungen: „Betrachtet man die Vorfälle in der Vergangenheit, ist es fraglich, ob wir da zustimmen.“

Hafner wolle jedoch zunächst die offizielle Stellungnahme des Landratsamtes abwarten, bevor die Verwaltung über eine Entscheidung beraten könne. Denn Zustimmung der Gemeinde hin oder her, das letzte Wort hat das Landratsamt. „Es ist richtig, dass wir uns über die Entscheidung der Gemeinde hinwegsetzen könnten. Das kommt aber in der Regel nicht vor“, so Gabriele Dorby.

Bis die Frage nach der Nutzung endgültig geklärt ist, müsse das Rush die Musik nun so weit runterfahren, dass man sich dort noch in einem normalen Maße unterhalten könne, weiß die Pressesprecherin. Geschäftsführer Alexander Weiß befindet sich derzeit noch im Urlaub und war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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