Legal Kiffen:
Drei Fakten zur Cannabis-Legalisierung

Kiffen in Deutschland: Legal, aber kontrolliert: Was man über den legalen Konsum wissen sollte und wo man am Tegernsee auf keinen Fall kiffen darf.

Omnomnom: gepflückt, gerollt, geraucht: Foto: Redaktion

Kiffen, buffen, harzen ist in Deutschland legal – ja, sogar in Bayern. Der Freistaat wird aber nicht zur Hotbox; dafür sorgen strenge Regeln und Vorgaben. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lässt sich beispielsweise folgend zitieren: “Bayern wird kein Kiffer-Paradies! Wir greifen mit harten Bußgeldern konsequent durch.”

So ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten. Die Liste von No-Go-Kifferzonen ist lang: In Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugänglichen Sportstätten, Fußgängerzonen sowie innerhalb des Grundstücks von Cannabis Clubs darf kein Cannabis konsumiert werden.

Wo Kiffen erlaubt ist und wo nicht, könnt ihr ganz einfach auf der “Bubatzkarte” checken. Bubatz ist dabei ein umgangssprachlicher Begriff für einen Joint.

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In den rot markierten Plätzen darf kein Cannabis konsumiert werden. Quelle: Bubatzkarte; OpenStreetMap

So viel Wiese, dennoch ist im Golfclub Bad Wiessee Gras verboten. Die Bubatzkarte wurde von einem Softwareentwickler aus Koblenz entwickelt. Das Fundament der Karte liefert OpenStreetMap. Entwickelt wurde das Tool erst auch persönlichen Interesse, da zum Zeitpunkt des Gesetzesentwurfs für die Legalisierung noch keine Karte gab.

Drei Hinweise zum Genuss:

#1 – Eigenbedarf und Anbau: So viel dürft ihr besitzen

Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz von der Liste verbotener Substanzen geflogen. Das bedeutet: In der Öffentlichkeit dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen. Zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei weibliche und blühende Pflanzen erlaubt. Denn nur die weibliche Pflanze erzeugt ausreichend THC, um ein “High” zu erzeugen. Samen für den privaten Anbau dürfen übrigens nur aus EU-Mitgliedsstaaten importiert werden.

#2 – Eigenbedarf und Anbau: Das ist zu viel

Die Gesetzgeber und Exekutive beobachten den Cannabis-Konsum mit Argusaugen: Wer mehr als 30 Gramm Cannabis außerhalb mitführt oder mehr als 60 Gramm zu Hause lagert oder zu viele Pflanzen im Garten hat, muss mit einer Geldstrafe oder im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstraße bis zu drei Jahren rechnen. Auch die Mitgliedschaft in mehr als einem Cannabis-Verein ist verboten.

#3 – Support your local dealer

Privat anbauen ist nicht die einzige Möglichkeit, an THC-Produkte zu kommen. Vorerst sollen nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen oder Social Clubs den Verkauf übernehmen. Dabei dürfen die Clubs pro Monat 50 Gramm pro Mitglied abgeben. Mitglieder müssen dabei einen Wohnort in Deutschland haben. Mitglieder, die noch unter 21 Jahre als sind, bekommen pro Monat zudem nur 30 Gramm mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Auch müssen Social Clubs laut Gesetzestext Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte ernennen. Sie dürfen keine Werbung machen und müssen einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und andern Jugendeinrichtungen einhalten. In den Clubs darf darüber hinaus nicht gebufft werden.

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