Drogen-Trio verurteilt

Drei jungen Männern aus Hausham und Holzkirchen wurde der Konsum von Drogen zum Verhängnis. Das Amtsgericht Miesbach sprach sie gestern wegen des Besitzes von Marihuana nach dem Jugendstrafrecht schuldig. Obwohl der Richter dem Trio „kriminelle Energie“ nachsagte, kamen zwei mit einwöchigen Arreststrafen davon, der Dritte bekam eine Geldstrafe von 200 Euro.

Hier im Amtsgericht fand gestern eine Verhandlung zu einem Drogen-Trio aus dem Landkreis statt
Hier im Amtsgericht fand gestern eine Verhandlung zu einem Drogen-Trio aus dem Landkreis statt

Die Drogenfahnder des Zoll hatten offenbar den richtigen Riecher, als sie die Spur eines Päckchens aus Südafrika verfolgten. Bestimmungsort war die Adresse eines gemeisamen Freunds der Angeklagten in Holzkirchen. Der damals 20-Jährige Karl (Name von der Redaktion geändert) war der Adressat für 162 Gramm Marihuana. Bestellt hatte er es offenbar über das Internet, davon gehen jedenfalls die Ermittler aus.

Bei Hausdurchsuchungen wurden bei dem Trio Betäubungsmittel gefunden, wenn auch nur in geringen Mengen. Bei dem Beschuldigten Rolf (Name von der Redaktion geändert) waren es vier Gramm, bei Martin K. 0,2 Gramm. Beide wohnen unweit des Krankenhauses Agatharied in Hausham. Bei Karl fand man ein Marihuana Blatt mit 1,2 Gramm in einem Buch versteckt. Er soll laut Staatsanwältin „schon länger Marihuana konsumiert“ haben. Dem Drogen-Trio wurde „einschlägiger Handel mit Betäubungsmitteln“ vorgeworfen. Bei Hans (Name von der Redaktion geändert) sei in „22 Fällen unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln“ ermittelt worden.

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Einwöchiger Dauerarrest und Geldstrafe

Dennoch handele es sich hier um jugendtypische Straftaten, so Richter Klaus-Jürgen Schmid in seinem Urteilsspruch. Das Abfragen der Personalien zeigte auch, dass das Trio offenbar keine leichte Kindheit hatte: ihre Eltern leben getrennt. Der Einstieg ins Berufsleben war nicht sonderlich von Erfolg gekrönt. Nachdem ihre Drogen-Karriere aufflog, haben sie nun Angst um ihren Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz.

Zu einem Freispruch allerdings, wie ihn zwei Verteidiger für ihre Mandanten forderten, ließ sich Richter Schmid nicht hinreißen. Für den 21-jährigen Rolf und den gleichaltrigen Karl verhängte das Gericht einen einwöchigen Dauerarrest, Hans bekam eine Geldstrafe von 200 Euro. Desweiteren müssen sie an Drogenberatungsgesprächen und einem Drogenscreening teilnehmen. Letzteres um klinisch nachzuweisen, dass sie nun „clean“ sind.

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