E-Werk will große Werbe-Beflaggung

Sie wehen inzwischen vor vielen Geschäften: Bunte Fahnen an hohen Masten. Da wollte auch das E-Werk in Tegernsee nicht zurückstehen und beantragte hohe Banner. Doch der Bauausschuss hatte Einwände.

Diese Werbefläche will das E-Werk durch eine größere und beleuchtete Werbetafel ersetzen

Immer wieder muss die Stadt über den Fahnenschmuck und sogenannte Beachflags entscheiden, die zu den Ladenöffnungszeiten einfach auf den Gehweg gestellt werden. Dabei ist in der Werbegestaltungssatzung von 1994 klar geregelt, dass „für jedes Geschäft oder jeden Betrieb nur zwei Werbeanlagen am Ort der Leistung angebracht werden dürfen“.

Hier hat das E-Werk offensichtlich Nachholbedarf und will nun an der nördlichen Grundstücksgrenze drei Fahnenmasten mit einer Höhe von sieben Metern aufstellen, an denen Werbeflächen von jeweils 3,0 mal 1,2 Meter wehen sollen. So lautete der Antrag für den Bauausschuss.

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Laut Stephan Herbst vom Bauamt sollen die Fahnen die Schriftzüge der auf dem Grundstück ansässigen Firmen tragen. Die Werbegestaltungssatzung werde hier eingehalten, da jede Fahne für eine andere Firma auf dem Grundstück werbe. Jedoch wird die Höhe mit sieben Metern kritisch gesehen, da sich Werbeanlagen dem Gebäudebestand unterordnen müssten.

Hier plant das E-Werk an seiner Grundstücksgrenze drei Fahnenmasten mit Werbebannern.

Auch eine neue Werbetafel an der Ostseite kommt nicht ungeschoren davon. Sie soll die bestehende Sammelwerbeanlage ersetzen. Das E-Werk will dafür eine beleuchtete Tafel mit Maßen 1,1 mal 1,2 Metern und einer Gesamthöhe von 2,3 Metern. Dies sei zu hoch, urteilte das Bauamt und empfahl die Höhe um 40 Zentimeter zu reduzieren.

Fahnen ohne „Geschäftszweck“

Vor allem die Fahnen hatten es Rudolf Gritsch (CSU) angetan. Er bemängelte, dass weder das E-Werk noch die Betriebe dort Laufkundschaft hätten. „Daher sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit, dort oben Fahnen aufzustellen“. Schließlich habe man ja erst über die Formen von Werbeanlage gesprochen, die man nur in sehr begrenztem Rahmen zulassen wolle.

Während es beispielsweise vor den Tegernsee Arkaden wirklich um Laufkundschaft gehe, würden Fahnen vor dem E-Werk nicht dem „Geschäftszweck“ dienen. Letztlich genehmigte der Bauausschuss mit zwei Gegenstimmen die Werbeanlagen unter der Voraussetzung, dass die Fahnenmasten in der Höhe auf sechs Meter begrenzt werden.

Ähnlich erging es auch der Herzoglichen Verwaltung im April vergangenen Jahres. Auch sie durfte nur mit sechs Meter hohen Fahnenmasten die „Aufmerksamkeit der Passanten“ für ihre Tegernsee Arkaden erwecken.

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