E-zapft is – noch lange nicht

Elektroautos werden öffentlich gefördert, nun wird sogar eine EU-weite Quote gefordert. Doch im Alltag sieht es für diese Vehikel trist aus. Oft wird ein Stromanschluss in der Tiefgarage verhindert. Dabei gibt es positive Beispiele – auch im Tal.

Laden in der Tiefgarage ist derzeit nur selten möglich.

Zwar gibt es Anreize, die den Kauf eines Elektroautos trotz der weiterhin vergleichsweise hohen Preise attraktiv erscheinen lassen. Denn von staatlicher Seite wird der Kauf eines Stromers mit einer Prämie von 4.000 Euro gefördert, außerdem sind die Käufer zehn Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit. Dazu kommen die Ersparnisse, die langfristig gegenüber einem Verbrennungsmotor wegen des Preises von Kraftstoff und Strom entstehen.

Und auch das Laden wird immer einfacher und geht immer schneller. In Europa sollen allein dieses Jahr 400 neue Schnelladestationen entstehen, darunter auch einige an deutschen Raststätten. Doch mit dem alltäglichen Laden des Elektroautos zu Hause am eigenen Stellplatz ist es eher schlecht bestellt. Es fehlt an Stromanschlüssen, und wer selber nachrüsten will, dem werden sowohl als Eigentümer als auch als Mieter Steine in den Weg gelegt.

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Positive Beispiele in Bad Wiessee

Denn es gibt nur wenige Bauträger und Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Tegernseer Tal, die vorausschauend planen oder nachträglich Möglichkeiten für Ladestationen genehmigen. Meist wird nach dem Prinzip gehandelt: mich betrifft es nicht, also verweigere ich meine Stimme für einen Beschluss bei der Eigentümerversammlung. Denn dieser muss einstimmig fallen, da ein zusätzliches Kabel in einer Gemeinschaftsgarage ein Eingriff in die Eigentumsrechte anderer Eigentümer wäre.

Doch es gibt auch Ausnahmen. So genehmigten im vergangenen Jahr die Eigentümer der Wohnparks „Am Semmelberg“ in Bad Wiessee einstimmig eine gewünschte Ladestation ihres Mitbewohners. Der gleiche Bauträger versah bei seinen „Jägerhof-Residenzen“ die Tiefgaragenstellplätze gleich von Anfang an auf Wunsch mit Steckdosen.

Wenig glücklich über die Rechtslage ist Rudolf Stürzer vom Haus- und Grundbesitzerverein in München. Der Vorsitzende beklagt den Amtsschimmel, der „kontraproduktiv“ wäre, wie er jüngst dem Merkur sagte.

Leider hat sich das Landgericht München I vor zwei Jahren hier auf einen sehr formalistischen Standpunkt gestellt, als es entschied: Für den Einbau einer Ladestation ist die Zustimmung aller Eigentümer notwendig.

Im Dezember vergangenen Jahres wurde ein weiteres Urteil mit demselben Tenor rechtskräftig: „Es bestehe kein Rechtsanspruch, weil ein solcher Elektroanschluss nicht zum Mindeststandard einer Wohnung gehört“. – So das Münchner Landgericht. Derartige Urteile sind aber Sand im Getriebe des politisch gewollten Ausbaus der Elektromobilität.

Andere Gerichte sind etwas großzügiger. In der Fachliteratur wird die Problematik kontrovers diskutiert. Diese Rechtsunsicherheit aufgrund der unklaren Rechtslage steht dem politisch gewünschten Ziel eines Ausbaus der Elektromobilität entgegen. Wer sich für ein Elektroauto interessiert, möchte schließlich auch wissen, ob er die dafür notwenige Ladestation errichten darf.

Bayern fordert weniger Hemmnisse für Ladestationen

Doch es gibt Hoffnung, dass sich die Rechtslage bald ändert. Denn die Länder Bayern und Sachsen haben im Bundesrat einen Gesetzesvorschlag zur Förderung der Elektromobilität in Mietshäusern und Eigentümergemeinschaften eingebracht. Demnach soll die Zustimmung der Miteigentümer nur noch in besonderen Fällen notwendig sein. „Der Ausbau der Elektromobilität ist ein wichtiges Element für den Erfolg der deutschen Energiewende, vor allem wenn Elektrofahrzeuge mit erneuerbaren Energien geladen und zukünftig als Speicher genutzt werden. Auch für das Erreichen der CO2-Reduktionsziele der EU-Kommission im Mobilitätssektor ist ein Markterfolg von Elektrofahrzeugen in Deutschland mitentscheidend“, so der Tenor des Antrages.

Der Gesetzesentwurf wurde zwar umgehend der Bundesregierung zur Stellungnahme zugestellt, doch in dieser Legislaturperiode erreicht er nicht mehr den Bundestag zur Verabschiedung. Mehr Rechtssicherheit für Besitzer von E-Autos dürfte es also erst nach der Bundestagswahl im September mit einem dann neugewähltem Parlament geben.

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