Ebster dreht den Spieß um

Otto Ebster ist im Tegernseer Tal kein Unbekannter. Immer wieder kam es zwischen ihm und der Gemeinde Bad Wiessee zu Reibungen. Wegen unerlaubten Baumfällarbeiten musste sich der Bauherr schon des Öfteren vor dem Verwaltungsgericht München verantworten. Jetzt wechselt Ebster auf die andere Seite der Klagebank. Wegen einer Kostenabrechnung will er juristisch gegen den Freistaat Bayern vorgehen.

Hier werden aktuell die besagten Mehrfamilienhäuser errichtet
Hier werden aktuell die besagten Mehrfamilienhäuser errichtet

Auf dem Ebster-Grundstück in der Jägerstraße in Bad Wiessee soll ein Wohnpark mit vier Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage entstehen. Schon im Juli 2013 wurde dafür im Wiesseer Gemeinderat grünes Licht gegeben. Im Frühjahr 2014 begannen die Abrissarbeiten.

Ebster GmbH klagt gegen Kostenrechnung

Um die Häuser aufgeteilt in mehrere Eigentumswohnungen vermieten zu können, braucht der Bauherr eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Was es damit auf sich hat, erklärt Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamtes Miesbach:

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Eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung braucht man zum Bilden von Wohneigentum. Zum Beispiel beim Verkauf von Immobilien wird damit geregelt, was genau verkauft wird, etwa eine Eigentumswohnung in einem größeren Wohnkomplex.

Für die Erteilung dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung habe das Landratsamt Miesbach eine Kostenrechnung erstellt, erklärt Nemitz weiter. Bei dem Verfahren handelt es sich um höchstens 150 Euro pro Wohnung. Scheinbar zu viel Geld, für den Bauherren, der im Tal bereits schon mehrere Großprojekte umgesetzt hat. Denn dieser hat jetzt vor dem Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Der Prozess findet am 24. Februar statt.

Grundsätzlich steht es jedem Bürger und auch jedem Unternehmen frei, getroffene Entscheidungen der Verwaltung auf dem Rechtsweg überprüfen zu lassen. Das Landratsamt meint dazu: „Dies ist explizit im Baurecht auch so festgeschrieben. Es ist also gutes Recht“, erklärt Nemitz abschließend.

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