In der Gemeinde Babensham im Landkreis Rosenheim ist die Revolte ausgebrochen. Das zumindest berichtet die BR-Fernsehsendung „quer“. Dorffeste müssen abgesagt werden, weil die inzwischen hohen Brandschutzauflagen völlig überzogen und finanziell nicht mehr zu stemmen seien.
„Alles, was gut gelaufen ist, wird kaputt gemacht“, ist dort von den Ehrenamtlern zu hören. Ein Dorffest mit 200 Personen sei bald überhaupt nicht mehr durchführbar. Warum also „den Arsch aufreißen, wenn die Behörden Probleme machen“, wie Waakirchens dritter Bürgermeister Rudi Reber (ABV) zu diesem Thema treffend formulierte.
Auch er kann bestätigen, dass die vom Landratsamt bestimmten Auflagen für Dorffeste im Laufe der Zeit immer mehr geworden sind. Los gegangen sei es beim Kuchen. Früher habe man einfach diesen einfach auf Biertische drapiert und verkauft. Heute müsse der Kuchen gekühlt werden und einen Spuckschutz haben, sagt Reber. Man sei inzwischen sogar so weit, dass man sogar angeben müsse, welche Zutaten der Kuchen habe.
Auflagen “unverhältnismäßig”
Ganz zu schweigen von den Bestuhlungs- oder Statikplänen, die so detailliert angefordert werden, dass man für deren Erstellung schon fast auf Ingenieure angewiesen sei. Ob Zeltgröße, Besetzungspläne, Fluchtwege – selbst die Kücheneinrichtung müsse angegeben werden. „Entweder die lockern die Bestimmungen wieder oder machen ihren Sch… selbst“, ist Reber der Meinung.
Auch in Babensham ist man der Meinung, dass solche Auflagen unverhältnismäßig und ein fatales Signal an die Jugend seien. Denn dafür sei der Aufwand einfach zu hoch. An guten Tagen bleiben maximal zwischen 1.000 und 2.000 Euro hängen, so Reber. Eigentlich müssten alle Vereine eine Petition einreichen, ist er der Meinung.
Keine Brandunglücke im Landkreis – sind die hohen Auflagen der Grund?
Doch ist das „Feste feiern“ wirklich so gefährlich? Geht die Sicherheit aller Beteiligten über den Spaß hinaus? Landratsamt-Pressesprecher Birger Nemitz Pressesprecher sieht die Entwicklung nicht so dramatisch. Er könne nicht bestätigen, dass es für Vereine bestimmte Brandschutzauflagen gibt.
Solche Auflagen existieren nicht. Ebenso wenig kann ich Ihnen bestätigen, dass im Freistaat Bayern „extrem hohe“ Brandschutzauflagen existieren.
Rechtsgrundlage sei hier die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättV). Diese trete in Kraft, sofern es sich um Versammlungen mit mehr als 200 Personen handelt. Die VStättV stelle zwar erhöhte Anforderungen als die Bayerische Bauordnung (BayBO) – dies sei aber auch sehr einfach damit zu erklären, so Nemitz, dass sich aus großen Menschenansammlungen ein größeres Gefahrenpotentiale ergibt. Geändert worden sei VStättV zuletzt im Jahr 2007.
Es sei auch nicht bekannt, so der Pressesprecher weiter, dass im Landkreis Miesbach in den vergangenen Jahren schwere Brandunglücke aufgetreten sind. Dies läge allein daran, dass die Auflagen eingehalten worden sind. Und er betont: „Die Verordnung ist eine Rechtsnorm. Eine Rechtsnorm ist zu beachten. Falls Behördenmitarbeiter die wichtigen Auflagen zum Brandschutz fahrlässig oder absichtlich nicht beachten oder nicht kontrollieren sollten, so machen sie sich strafbar.“
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